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Kein Permethrin in der Schwangerschaft

Von Permethrin in der Schwangerschaft wird abgeraten! Der Wirkstoff befindet sich in einigen Mitteln gegen Kopfläuse. | Bild: petrrunjela/AdobeStock

Schwangere mit Kopfläusen sollten diese nicht mit Permethrin behandeln. Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA rät von Permethrin in der Schwangerschaft ab. Der bei der EMA für die Risikobewertung von Arzneimitteln zuständige Ausschuss, PRAC, hat sich Permethrin in der Schwangerschaft wissenschaftlich angeschaut und kommt zu dem Schluss, dass Schwangere zunächst physikalisch wirkende und weniger toxische Kopflausmittel vorziehen sollten. Die Empfehlungen des PRAC werden nun (nach einem Beschluss der CMDh) umgesetzt.

Permethrin während der ganzen Schwangerschaft: Nur zweite Wahl 

Künftig sollen Schwangere – und zwar während der gesamten Dauer der Schwangerschaft – auf Permethrin als Kopflausmittel verzichten. Nach Einschätzung des Risikoausschusses PRAC soll Permethrin nur dann noch zum Einsatz kommen, wenn alternative, weniger toxische Behandlungsmöglichkeiten – physikalische Methoden – bei der Schwangeren versagt haben. Dadurch wird Permethrin zum Reservemittel in der Schwangerschaft degradiert (abgestuft).

Wurde Permethrin seither in der Schwangerschaft eingesetzt? 

Auch vor den nun neuen Einschränkungen für Permethrin gab es bereits Restriktionen zur Anwendung des Kopflausmittels in der Schwangerschaft. Bislang sollte Permethrin als Kopflausmittel bei Schwangeren im ersten Schwangerschaftsdrittel (Trimenon, Trimester) vermieden werden. Im zweiten und dritten Trimenon war die Behandlung von Kopfläusen bei Schwangeren mit Permethrin jedoch durchaus eine Möglichkeit. Nun soll es grundsätzlich – in allen Phasen der Schwangerschaft – vermieden werden.

Neue Formulierung in Fachinfo und Packungsbeilage 

Die Fach- und Gebrauchsinformationen permethrinhaltiger Kopflausmittel werden entsprechend geändert. Bisher informierte beispielsweise Infectopharm, der Hersteller von Infectopedicul®, im Beipackzettel, dass Erfahrungen mit der Anwendung von Permethrin bei schwangeren Frauen keinen Hinweis auf gesundheitsschädliche Wirkungen ergeben hätten. Doch sollten Schwangere das Arzneimittel nur auf Anweisung Ihres Arztes anwenden. Künftig wird das knapper: „Als Vorsichtsmaßnahme sollten Sie {Name des Arzneimittels} während der Schwangerschaft nicht anwenden, es sei denn Ihr Arzt empfiehlt es Ihnen.“

Warum schränkt die EMA die Anwendung von Permethrin ein? 

Ganz eindeutig scheint die Datenlage zu Permethrin in der Schwangerschaft nicht zu sein. Doch kann die EMA ein „mögliches kanzerogenes (krebserzeugendes) Risiko … nicht ohne Zweifel“ ausschließen, und zahlreiche Arbeiten konnten die bestehenden Unsicherheiten nicht beseitigen.  Das krebserregende Risiko von Permethrin kann nach Einschätzung der Experten „weder nachgewiesen noch endgültig ausgeschlossen werden“. Selbst wenn das Risiko für das Kind gering zu sein scheine, gehe die Sicherheit des Ungeborenen vor, begründet die EMA, insbesondere weil die Behandlung von Kopfläusen nicht alternativlos sei und es weniger toxische Behandlungsmöglichkeiten gebe.

Nur Läusemittel von Restriktion betroffen 

Die Anwendungseinschränkung zu Permethrin betrifft nur die Indikation Kopfläuse. Permethrin hilft jedoch auch bei Krätze (Skabies). In Deutschland sind aktuell drei permethrinhaltige apothekenpflichtige Arzneimittel zur Behandlung von Kopfläusen zugelassen: BiomoPedicul® 0,5 Prozent Lösung, Infectopedicul® (Infectopharm) und Permethrin-Biomo® Lösung 0,5 Prozent – nur diese treffen die neuen Permethrin-Restriktionen. Permethrinhaltige Krätzemittel bleiben davon unberührt.

Resistenzen unter Permethrin 

Noch ein weiterer Punkt fiel in Bezug auf Permethrin in der Schwangerschaft auf: Permethrin soll nach Einschätzung der EMA bei Schwangeren auch nicht zuverlässig wirken. So hätte in manchen Fällen die Kopflaustherapie mit Permethrin versagt. Allerdings räumt die EMA auch mögliche Fehler bei der Anwendung ein, was sich im Nachhinein schwer oder gar nicht überprüfen lässt. Somit könne das „Therapieversagen auf eine Anpassung der Läuse oder auf eine fehlerhafte Anwendung oder einen Wiederbefall zurückzuführen“ sein.

Die Arzneimittel-Agentur möchte die Anwender jedoch zumindest über die Möglichkeit von Resistenzen informieren. Der Beipackzettel soll künftig dazu raten, dass die Anwender nach zweimaligem, erfolglosem Therapieversuch den Arzt aufsuchen sollen. „Wenn nach 7-10 Tagen Behandlung mit Permethrin lebende Läuse gefunden werden, sollte die Behandlung mit Permethrin wiederholt werden. Werden nach 14-20 Tagen noch lebende Läuse gefunden, sollte der behandelnde Arzt konsultiert werden, um geeignete alternative Behandlungsmöglichkeiten zu prüfen.“