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Update: Rezepte zu Lasten der Bundeswehr

Für Angehörige der Bundeswehr gelten bei der Rezeptbelieferung andere Spielregeln als für Kassenpatienten. | Bild: imago images / Steinach

Die geltenden Regeln für die Rezeptbelieferungen bei den sogenannten GKV-unabhängigen Kostenträgern hat man in der Apotheke in der Regel nicht immer parat, denn so oft kommen sie nicht vor. Zu diesen GKV-unabhängigen Kostenträgern zählt neben den Berufsgenossenschaften und den Sozialämtern auch die Bundeswehr. 

Grundlage: Arzneilieferungsvertrag der Bundeswehr 

Basis der Versorgung von Soldatinnen und Soldaten ist der Arzneilieferungsvertrag der Bundeswehr, der 1996 geschlossen wurde. Er regelt die Lieferung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren einschließlich Hilfsmitteln. Demnach dürfen Apotheken bei Bundeswehrangehörigen nicht nur apothekenpflichtige Arzneimittel und die gelisteten Medizinprodukte, sondern sämtliche apothekenüblichen Waren abgeben, zum Beispiel nicht-apothekenpflichtige Medizinprodukte. Zudem gelten die Verordnungsausschlüsse für OTC nicht. 

Bundeswehrrezept und rosa Rezept 

Verordnungen zulasten der Bundeswehr können durch einen Arzt oder Zahnarzt der Bundeswehr auf einem Bundeswehrrezept (Sanitätsvordruck 0492) ausgestellt werden. Stellen zivile Ärzte Rezepte für „bezugsberechtigte Bundeswehrangehörige“ aus, erfolgt das auf dem Muster 16, dem rosa Rezept. 

Dabei ist laut § 3 Arzneilieferungsvertrag Folgendes zu beachten: 

Bei der Kennzeichnung zulasten der Bundeswehr finden sich allerdings manchmal kryptisch anmutende Angaben wie „BAPersBw - Ref I 2.3.5“.

Formfehler, Mehrkosten und Zuzahlung 

Fehlen einzelne Angaben, darf die Apotheke nachbessern, zudem besteht keine Prüfpflicht bezüglich der Bezugsberechtigung. Denn hierzu heißt es dann weiter in § 3 Abs. 4: 

Mehrkosten und Zuzahlung 

Mehrkosten oder Zuzahlung fallen nicht an. Auch bei der Gültigkeit gibt es Abweichungen zum „normalen“ GKV-Rezept: Die Verordnung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Ausstellung in der Apotheke vorgelegt werden. Es kann jedoch auch eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben werden. 

DAP-Arbeitshilfe 

Das DAP gibt in seiner Arbeitshilfe „GKV-unabhängige Kostenträger“ eine Übersicht über die jeweils geltenden Zuzahlungs- /- Mehrkostenregeln sowie zur Erstattung von OTC.