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Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht: Re-Switch: Schlafmittel ab 65 Jahren bald rezeptpflichtig?

Der schnelle Griff zur Schlaftablette könnte künftig – zumindest für ältere Personen – deutlich erschwert werden. Denn eine entsprechende Verschreibungspflicht für OTC-Präparate wird am 27. Juni diskutiert. | Bild: WavebreakMediaMicro / Adobe Stock

Antihistaminika der 1. Generation mit sedierender Wirkung haben kein gutes Standing. Seit kurzem ist Doxylamin bei Kindern verschreibungspflichtig. Und das gleiche Schicksal könnte der ganzen Wirkstoffklasse drohen – zumindest, was die Anwendung bei Patienten über 65 Jahren angeht. Wie aus der Tagesordnung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, der am 27. Juni tagen wird, hervorgeht, wurde nämlich der Antrag gestellt, Antihistaminika der 1. Generation mit sedierender Wirkung bei Patienten über 65 Jahren der Verschreibungspflicht zu unterstellen.

Potenziell inadäquat und doch gern gekauft

Zur Gruppe der Antihistaminika der 1. Generation zählen Wirkstoffe wie Doxylamin und Diphenhydramin. Entsprechende Präparate (z. B. Hoggar, Schlaftabs) werden gerade von der Generation 65plus gerne gekauft. Gleichzeitig gehören diese Antihistaminika jedoch zu den sogenannten PIMs (potenziell inadäquate Medikation) und finden sich auf der Priscus-Liste wieder.

Doch warum gelten diese als potenziell inadäquat? Bei Doxylamin-Gebrauch besteht – gerade bei älteren Patienten – eine erhöhte Sturzgefahr und ein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen wie Schwindel, Depression und Kopfschmerzen. EKG-Veränderungen sind möglich. Diphenhydramin steht bei älteren Personen im Zusammenhang mit kognitiven Beeinträchtigungen. Anwender haben außerdem ein erhöhtes Risiko für Delir-Symptome und oft reagieren ältere Patienten empfindlich.

Die Priscus-Liste

Auf Grund von veränderten Stoffwechselprozessen, eingeschränkter Organfunktion oder Polymorbidität können einige Arzneistoffe bei älteren Patienten zu einem erhöhten Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen führen. In der Pricus-Liste sind diese Arzneimittel übersichtlich dargestellt. Älteren Patienten wird geraten, die in dieser Liste aufgeführten Medikamente zu vermeiden und auf Alternativen zurück zu greifen. 

Neben der begründeten Auflistung der Wirkstoffe umfasst die Liste auch Therapie-Alternativen und Maßnahmen für den Fall, dass das jeweilige Arzneimittel dennoch angewendet werden soll.

Sumatriptan und Ibuprofen für Säuglinge

Des Weiteren wird sich der Sachverständigenausschuss mit der Frage befassen, ob Sumatriptan 50 mg zur oralen Anwendung rezeptfrei erhältlich sein soll. Es wäre nach Nara- und Almotriptan das dritte OTC-Triptan – und das Triptan, mit dem es die meisten Erfahrungen gibt. Für Sumtriptan ist es allerdings nicht der erste Switch-Anlauf. Bereits 2013 wurde dies diskutiert. Damals ging es aber nicht nur um orales, sondern auch um nasales Sumatriptan und orales Zolmitriptan. Der Antrag wurde abgelehnt. Die im Verordnungsentwurf aufgeführten Bedingungen für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht umfassten sehr umfangreiche Änderungen der Packungsbeilagen und Fachinformationen und seien in der Praxis nicht umsetzbar, hieß es damals.

Zudem liegt dem Ausschuss ein Antrag vor, die Gabe von Ibuprofensaft schon für Kinder ab drei Monaten zu ermöglichen. Bislang ist die Ausnahme von der Verschreibungspflicht laut AMVV: „Ibuprofen in flüssigen Zubereitungen ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile für Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten ….“