Aktuelles
4 min merken gemerkt Artikel drucken

Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministerium wurde veröffentlicht: Das ist Spahns Plan für die Zukunft der Apotheken

Gestern hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das sogenannte Eckpunkte-Papier zur Reform des Apothekenmarktes veröffentlicht. Darin enthalten sind Spahns Lösung für den Versandhandelskonflikt, Regelungen zur Gleichpreisigkeit und Honoraranpassungen. | Bild: imago/ZUMA Press

Die CDU/CSU-Fraktion und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben sich auf ein Eckpunkte-Papier zur Reform des Apothekenmarktes geeinigt. Allerdings enthält es einige Änderungen im Vergleich zu dem Entwurf, den Spahn des Apothekern im Dezember 2018 präsentiert hatte.

Die Eckpunkte im Überblick

Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in § 129 SGB V zur Stärkung des sozialen Charakters der Preisbindung 

Statt des von Spahn ursprünglich geplanten Rx-Boni-Deckels (das heißt, ausländische Versender wie DocMorris dürfen ihren Kunden, wenn sie ein Rezept bei ihnen einlösen, höchstens noch einen Bonus in Höhe von 2,50 Euro geben) soll nunmehr die Gleichpreisigkeit (die Arzneimittelpreisverordnung regelt die Preisbildung aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland) über den im SGB V geregelten Rahmenvertrag verankert werden. Damit, so die Begründung des BMG, würde die Einhaltung der Preisvorschriften Gegenstand des Rahmenvertrages und könne bei Missachtung gegebenenfalls sanktioniert werden. Für Privatpatienten gilt dies allerdings nicht.

Erhalt der freien Apothekenwahl 

Klarstellen will Spahn zudem, dass an der freien Apothekenwahl nicht gerüttelt wird – nicht zuletzt im Hinblick auf das E-Rezept, das er bis 2020 einführen will. So soll das „Makeln“ von Verschreibungen (Ärzte übermitteln E-Rezepte direkt an Apotheken oder Versender) verboten werden, auch nach flächendeckender Etablierung der elektronischen Verschreibung. Weiterhin soll es ein Verbot von Einzelverträgen mit Krankenkassen mit abweichenden Preisen geben. Ebenso ein Verbot für die Kassen, Versicherte beim Bezug von Arzneimitteln im Ausland zu begünstigen. Das Eckpunktepapier nennt ferner ein „Beinflussungsverbot für gesetzliche Krankenkassen“.

Mehr Geld für den Nacht- und Notdienst 

Die Notdienstpauschale soll künftig auf etwa 350 Euro steigen. Konkret sollen künftig 21 Cent pro Packung in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Ursprünglich hatte das BMG sogar eine Verdopplung auf 32 Cent vorgesehen. Zur Erinnerung: Derzeit erhalten Apotheker einen Aufschlag von 16 Cent auf jede abgegebene Rx-Packung, die direkt in den Nacht- und Notdienstfonds wandern. Dort wird das Geld gesammelt und an die Apotheken pro geleistetem Notdienst ausgeschüttet. Im vergangenen Jahr schüttete der Fonds knapp 114 Millionen Euro an die Apotheker aus. Pro Dienst erhielten die Apotheker zuletzt etwas mehr als 291 Euro. Diese Pauschale soll nun auf 21 Cent erhöht werden, was zu einer Ausschüttung von etwa 350 Euro pro geleistetem Notdienst führt.

Zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen 

Apotheker und Kassen sollen zusätzliche honorierte Dienstleistungen vereinbaren – zum Beispiel für die Medikationsanalyse –, auf die Versicherte dann einen Anspruch haben. Dies soll den Apotheker als Heilberufler fördern. Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss solcher Vereinbarungen soll im SGB V geschaffen werden. Der Nichtabschluss der Vereinbarung soll sanktioniert werden. Dafür soll – ähnlich wie bei der Notdienstpauschale – ein Fonds gebildet werden: Pro Packung sollen 14 Cent in diesen Fonds fließen, die Verteilung der gesammelten Gelder verantworten die Apotheker laut BMG dann selbst. Ursprünglich hatte das BMG hier 32 Cent pro Packung vorgesehen.

Erhöhung der BtM-Vergütung 

Durch eine Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung soll die BtM-Vergütung um 15 Mio. Euro erhöht werden – dies soll dem Dokumentationsaufwand Rechnung tragen. Die Vergütung bei der Abgabe von BtM-Arzneimitteln soll von derzeit 2,91 Euro auf dann 4,26 Euro steigen.

Verbesserung der Qualität bei Versandhandel und Botendienst 

Um die Qualität und Wirksamkeit von ausgelieferten Arzneimitteln zu gewährleisten, will das BMG die Temperaturkontrolle als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung von Arzneimitteln vorschreiben.

Und jetzt kommt die SPD … 

Soweit die Pläne von CDU/CSU-Fraktion und Bundesgesundheitminister Jens Spahn (CDU). Bis dieses Papier in ein Gesetz einfließen wird, gilt es jedoch strittige Punkte mit der SPD-Bundestagsfraktion zu klären. Denn diese hat direkt nach der Einigung in der Union schon Diskussionsbedarf angemeldet. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte beispielsweise in der vergangenen Woche, dass er das Rx-Boni-Verbot für europarechtswidrig halte. Außerdem erklärte er schon anlässlich der Vorstellung des ursprünglichen Spahn-Plans im vergangenen Dezember, dass die SPD darauf achten werde, dass die Apotheker nicht beschenkt werden. Im Bundestag und BMG wird es also weitere Gespräche darüber geben, wie Union und SPD einen gemeinsamen Weg bei der Reform finden können.

Ja, ich möchte Inhalte von SoundCloud sehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.