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Einigung im Bundesgesundheitsministerium?: Weniger Geld für die Apotheker, aber Rx-Boni-Verbot soll kommen

Bild: Production Perig / Adobe Stock

Nur wenige Tage nach dem Ultimatum der EU scheint nun eine Lösung im Versandhandelskonflikt in Aussicht zu sein. Nach Informationen der Kollegen von DAZ.online haben CDU und CSU sich nach einem wochenlangen internen Konflikt über die Ausrichtung der Apothekenpolitik nun offenbar darauf geeinigt, ein komplettes Rx-Boni-Verbot im SGB V zu verankern, das sowohl für EU-Versender als auch für deutsche Apotheken gelten soll. Bei den ursprünglich geplanten Honorarverbesserungen müssen die Apotheker aber wahrscheinlich Abstriche hinnehmen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in seinen Eckpunkten ursprünglich vorgeschlagen, dass die Rx-Preisbindung teilweise gelockert werden soll und einen Rx-Boni-Deckel von 2,50 Euro ins Spiel gebracht. Daraufhin hatte es jedoch heftigen Protest aus den eigenen Reihen gegeben. Allen voran: Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag. Die CDU-Politikerin erinnerte Spahn sogar im Plenum des Bundestages an die Einhaltung des Koalitionsvertrages, in dem das Rx-Versandverbot festgehalten ist. Unterstützung hatte Maag auch von der CSU bekommen: Auch aus Bayern hieß es immer wieder, dass man das Verbot nicht aufgeben wolle und höchstens ein Rx-Boni-Verbot, also die Gleichpreisigkeit akzeptieren werde.

Maag: „Gleichpreisigkeit ist unsere gemeinsame Linie“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag äußerte sich gegenüber DAZ.online, dass sie nach weiteren Gesprächen nun eine gemeinsame rote Linie in der Union erkennen würde und das sei die Gleichpreisigkeit. Man wolle das Thema jetzt nicht noch länger ruhen lassen und peile einen Änderungsantrag zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) an, in dem die Gleichpreisigkeit, also das Rx-Boni-Verbot im Paragraf 129 des SGB V geregelt werden solle.

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Konkret bedeutet das, dass nun alles sehr schnell gehen könnte

Heißt konkret: Jetzt könnte alles sehr schnell gehen. Denn das GSAV ist bereits vom Kabinett verabschiedet worden, die erste Beratung im Bundesratsplenum steht kurz bevor. Danach könnten die Regierungsfraktionen von Union und SPD einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen – vorausgesetzt die SPD-Bundestagsfraktion stimmt der unionsinternen Lösung zu. Gibt es mit den Sozialdemokraten einen Konsens zu dieser Lösung, könnte das Apotheken-Paket noch vor der Sommerpause im Juni vom Bundestag verabschiedet werden.

Honorarplus fällt weitaus kleiner aus

Beschließt der Bundestag tatsächlich ein Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer im SGB V, wäre das ein kleiner Erfolg für die Apotheker: Deren Standesvertretung, die ABDA, hatte sich zuletzt auch vom Rx-Versandverbot verabschiedet und die Gleichpreisigkeit im SGB V als neuen Wunsch definiert. Sollte sich dieser Wunsch erfüllen, müssten die Apotheker an einer anderen Stelle wohl mit einer kleinen Niederlage leben: Denn nach Informationen von DAZ.online haben sich die gesundheitspolitischen Spitzen der Union auch geeinigt, dass die geplanten Honorarverbesserungen für Apotheker weitaus kleiner ausfallen als ursprünglich geplant.

Zur Erklärung: Spahn hatte in seinen ersten Eckpunkten im Dezember vorgeschlagen, dass die Apotheker an mehreren Stellen finanziell entlastet werden. Erstens sollte die Notdienstpauschale verdoppelt werden – insbesondere Apotheken auf dem Land sollten davon profitieren. Zweitens sollten die Kassen verpflichtet werden, mit den Apothekern Verträge über neue pharmazeutische Dienstleistungen abzuschließen. Hier sollten insgesamt 240 Millionen Euro pro Jahr fließen. Und drittens sollte die BtM-Vergütung um etwa 15 Millionen Euro steigen.

Von diesen insgesamt 375 Millionen Euro Honorarplus sollen nun – nach Unionsidee – nur noch 150 Millionen Euro übrig bleiben. Das dürfte dem Koalitionspartner, der SPD, aber politisch entgegenkommen. Schließlich hatte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zu den Spahn-Eckpunkten bereits gesagt, dass seine Fraktion es nicht zulassen werde, dass die Apotheker so viel Geld mehr bekommen, ohne neue Leistungen dafür anzubieten.

Union will Botendienst offenbar gesetzlich definieren

Doch die im GSAV geplante Apotheken-Reform dürfte noch größer ausfallen: Denn nach Informationen von DAZ.online besteht zumindest in der Union Konsens zu allen anderen Punkten in den Eckpunkten von Spahn. Beispielsweise hatte Spahn vorgeschlagen, den Botendienst erstmals im Gesetz zu definieren, um ihn vom Versandhandel abzugrenzen. Auch die von Spahn geplanten Festlegungen zur freien Apothekenwahl und zum E-Rezept sollen ins GSAV übernommen werden. Spahn hatte vorgeschlagen, gesetzlich festzuhalten, dass die freie Apothekenwahl bei der Einführung des E-Rezeptes erhalten bleiben soll und das „Makeln“ von E-Rezepten untersagt wird.

Ist ein EU-Notifizierungsverfahren notwendig?

Nur ein spannender Punkt bleibt weiterhin offen: Wie wird die Bundesregierung mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren umgehen? Stimmt die SPD für die von der Union nun konsentierte Lösung, widerspräche das der Forderung der EU. Denn diese hatte ausdrücklich gefordert, die Preisbindung für EU-Versender gänzlich zu kippen – kein Boni-Deckel, erst recht kein Boni-Verbot. Ein Resultat des Vertragsverletzungsverfahrens könnte sein, dass die Bundesregierung ein Notifizierungsverfahren in der EU starten muss, um das geplante Rx-Boni-Verbot auch auf EU-Ebene gewissermaßen abstimmen zu lassen. Aber auch das ist nicht gesichert: Denn andere Experten meinen, dass das Boni-Verbot europarechtlich nicht relevant wäre, solange man es im SGB V etabliert.

Nun hängt das Ganze natürlich an der Zustimmung der SPD – und die geht ja in Sachen Apotheken gerne mal eigene Wege. Fraglich ist auch, was mit den PKV-Versicherten passiert, denn die wären vom Boni-Verbot im SGB V nicht betroffen.