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Grippeimpfung für Babys

Die Grippeimpfung für Babys ist zwar kein Bestandteil des STIKO Impfkalenders, kann aber dennoch sinnvoll sein. | Bild: comzeal / Adobe Stock

Wirft man einen Blick auf den Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI), findet man – anders als bei Masern, Mumps, Röteln – nicht für jedermann eine Empfehlung zum Grippeschutz. Die STIKO rät unter anderem älteren Menschen ab 60 Jahren zur jährlichen Influenzaimpfung, auch Schwangere sollten sich ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft (zweites Trimenon) vor der Viruserkrankung schützen. Für die Grippeimpfung Schwangerer ab diesem Zeitpunkt gibt es mehrere Gründe: Zum einen sind Schwangere laut RKI anfälliger für Grippe, auch verläuft die Erkrankung bei ihnen oft schwerer als gewöhnlich. Zum anderen schützt eine mütterliche Grippeimpfung auch den Säugling in den ersten Lebensmonaten. Denn eine Grippeimpfung für Säuglinge steht nicht auf der Liste der standardmäßig empfohlenen Schutzimpfungen und zudem gibt es keinen Grippeimpfstoff, der bereits direkt nach der Geburt zugelassen ist.

Grippe bei Gesunden verläuft normalerweise komplikationslos

Eine Grippeerkrankung bei gesunden Kindern (auch gesunden Jugendlichen und Erwachsenen) verläuft in der Regel ohne schwerwiegende Komplikationen. Aus diesem Grund spricht sich die STIKO nicht standardmäßig für eine Grippeimpfung im Kleinkindalter aus. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass die STIKO bei Kindern von einer Grippeimpfung abrät. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erklärt auf Nachfrage: „Eine fehlende STIKO-Empfehlung ist kein Hindernis für eine begründete Impfung.“ Doch was begründet eine Impfung? Das RKI spricht in diesem Zusammenhang von „Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab einem Alter von sechs Monaten“.

Generell besteht bei Personen mit Grundkrankheiten ein höheres Risiko, dass eine Grippeerkrankung schwer verläuft. Dazu zählen Erkrankungen der Atemwege wie Asthma und Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder Mukoviszidose. Auch Patienten mit eingeschränktem Immunsystem – beispielsweise im Rahmen einer Krebstherapie – zählen zur „Risikogruppe“. Bei Patienten mit solchen Grundleiden wird das RKI sehr deutlich und empfiehlt: „Personen ab einem Alter von sechs Monaten mit solchen chronischen Grundkrankheiten sollten daher gegen Influenza geimpft werden.“

Zwei Spaltimpfstoffe und ein Lebendimpfstoff für Kinder zugelassen

Es gibt drei Grippeimpfstoffe, die für Kinder zugelassen sind: Influsplit® Tetra, Vaxigrip® Tetra und Fluenz® Tetra. Jedoch unterscheiden sich diese Impfstoffe teilweise erheblich. Influsplit® Tetra (GlaxoSmithKline, GSK) und Vaxigrip® Tetra (Sanofi-Pasteur) sind Totimpfstoffe, genauer: Spaltimpfstoffe. Sie enthalten nur noch Bruchstücke des ursprünglichen Grippevirus und sind besser verträglich als Lebendvakzine. Allerdings wirken sie auch weniger immunogen – das bedeutet, sie lösen eine geringere Immunantwort und Antikörperbildung gegen die Erreger aus, als dies bei Lebendvakzinen (oder auch Ganzkeim-Totimpfstoffen, beispielsweise der FSME-Schutz Encepur®) der Fall ist. Mit beiden Impfstoffen, Influsplit® Tetra und Vaxigrip® Tetra, dürfen Babys ab einem Alter von sechs Monaten geimpft werden. Die Schutzimpfungen werden in den Muskel verabreicht (intramuskulär), Vaxigrip® Tetra darf auch tief subkutan (unter die Haut) injiziert werden. Beide schützen vor vier Virusstämmen: Influenza A(H3/N2), Influenza A(H1/N1), Influenza B Victoria und Influenza B Yamagata.

Besonderes Impfschema bei der ersten Grippeimpfung vor dem zehnten Lebensjahr 

Kinder erhalten bei der Grippeimpfung in aller Regel die gleiche Dosis wie Erwachsene. Es gibt bei Influsplit® Tetra oder Vaxigrip® Tetra keine speziellen Kinderdosierungen, wie man es beispielsweise beim Schutz vor FSME kennt (Encepur® Kinder enthält die halbe Menge Antigen wie Encepur® Erwachsene). Dennoch gibt es eine Besonderheit bei Grippeimpfungen für Kinder im Alter von sechs Monaten bis neun Jahren, und zwar, wenn es die allererste Grippeimpfung für das Kind ist. In diesem Fall empfehlen die Fachinformationen zu Influsplit® Tetra und Vaxigrip® Tetra ein spezielles Impfschema und eine Wiederholungsimpfung: Die Kinder sollen vier Wochen nach einer ersten Impfdosis noch eine zweite erhalten.

Lebendimpfstoff Fluenz® Tetra wirkt auf obere Atemwege

Neben den beiden zugelassenen Totimpfstoffen gibt es noch einen Lebendimpfstoff: Fluenz® Tetra (AstraZeneca). Er enthält abgeschwächte (attenuierte) Virusstämme, die jedoch weiterhin vermehrungsfähig sind. Die abgeschwächten Viren sind kälteadaptiert und thermosensitiv – das bedeutet, sie können sich nur bei Temperaturen, die den oberen Atemwegen entsprechen, vermehren. Es kommt daher zu keinem Befall der unteren Atemwege (Lunge).

Fluenz® Tetra: erst ab zwei Jahren

Der Lebendimpfstoff ist erst ab einem Alter von zwei Jahren zugelassen und darf bei Kindern bis 17 Jahren verabreicht werden. Für Kinder unter zwei Jahren eignet sich Fluenz® Tetra nicht, da man hier eine erhöhte Rate an Krankenhauseinweisungen – meist aufgrund von Infektionen des Magen-Darm-Traktes und der Atemwege – ebenso wie ein vermehrtes Auftreten von Giemen (krankhaftes Atemgeräusch) beobachtet hat.

Kein Unterschied der Impfstoffe hinsichtlich der forcierten Grippestämme 

Wie auch die beiden anderen für Kinder zugelassenen Grippeimpfstoffe (Influsplit® Tetra, Vaxigrip® Tetra), schützt Fluenz® Tetra vor vier Grippestämmen. Die jeweilige Zusammensetzung der Impfstoffe gibt die Weltgesundheitsorganisation WHO jedes Jahr im Februar für die Nordhalbkugel bekannt. Die Zusammensetzung ist verbindlich, was bedeutet: Alle aktuellen Grippeimpfstoffe enthalten die gleichen Virenstämme. Allerdings ändert sich die Zusammensetzung der Grippeimpfstoffe jährlich, um der ausgeprägten Wandlungsfähigkeit der Influenzaviren die Stirn zu bieten.

Fluenz® Tetra als Alternative bei Spritzenphobie und Blutgerinnungsstörungen

Fluenz® Tetra muss nicht gespritzt werden. Der Impfstoff wird nasal verabreicht, wobei jeweils die Hälfte der Dosis in jedes Nasenloch eingebracht wird. Somit kann gerade für Kinder mit einer Spritzenphobie oder einer Blutgerinnungsstörung der nasale Impfstoff eine gute Alternative sein. Zu beachten sind jedoch – neben den Altersbeschränkungen – einige Kontraindikationen.

Nicht geeignet bei Immunschwäche, Corticoid- oder Salicylat-Therapie

Nicht für jedes Kind eignet sich ein Lebendimpfstoff wie Fluenz® Tetra. So dürfen Kinder und Jugendliche mit einer Immunschwäche aufgrund von Erkrankungen oder infolge einer Therapie mit Immunsuppressiva (bei z. B. Leukämie, Lymphom) oder symptomatischer HIV-Infektion nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden. Auch für Kinder, die an Immundefekten leiden und hochdosiert Cortison einnehmen müssen, eignet sich Fluenz® Tetra nicht. Allerdings stellen inhalative Corticoide (in z. B. Asthmasprays) oder eine niedrig dosierte Corticoidbehandlung keine Kontraindikationen dar. Kindern mit schwerem Asthma rät die Fachinformation jedoch, Fluenz® Tetra nicht anzuwenden.

Ebenfalls dürfen Kinder unter Salicylat-Therapien kein Fluenz® Tetra erhalten, da Salicylate wie Acetylsalicylsäure (ASS) und eine Influenza-Infektion mit dem Reye-Syndrom in Verbindung gebracht werden. ASS ist ohnehin – ebenfalls aufgrund der Gefahr eines Reye-Syndroms – für Kinder unter zwölf Jahren kontraindiziert. Unter diesem Syndrom versteht man eine akute Erkrankung des Gehirns (Enzephalopathie) und der Leber. Meist trifft sie Kinder im Alter von vier bis neun Jahren und verläuft bei einem Viertel der Patienten tödlich. Bei etwa 30 Prozent der Erkrankten bleiben neurologische Störungen, wie Sprach- und Lernschwierigkeiten, zurück.

Die erwähnten Kontraindikationen kollidieren zum Teil mit den oben genannten Impfempfehlungen. Denn gerade immunsupprimierten Kindern wird unter anderem auch eine Grippeimpfung empfohlen, da bei ihnen die Grippe schwerwiegender verläuft als bei Gesunden. Daher müssen diese Kinder einen Totimpfstoff als Grippeschutz erhalten.

Keine klare Präferenz der STIKO für Lebendimpfstoff

Es gibt keine grundsätzliche Präferenz der Ständigen Impfkommission für einen der drei Impfstoffe. Das RKI schreibt dazu: „Es besteht keine präferenzielle Empfehlung der STIKO für den Lebendimpfstoff, sodass der Lebendimpfstoff und die Totimpfstoffe unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen gleichermaßen angewendet werden. Lediglich in Situationen, in denen die Injektion des Totimpfstoffs problematisch ist (zum Beispiel Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), sollte präferenziell ein Lebendimpfstoff verwendet werden.“