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Sibutramin: Warnung vor Schlankheitsmittel aus dem Internet

Das Schlankheitsmittel aus dem Internet „Minimal By falonfon“ enthält scheinbar nicht deklariertes Sibutramin. | Bild: LUA Rheinland-Pfalz

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz hat in einem Schlankheitsmittel „Minimal By falonfon“ Sibutramin nachgewiesen. Das Mittel habe keine deutsche Kennzeichnung. Wofür die Kapseln gedacht sind, verrate die Packung dennoch: Auf Englisch stehe dort „let be slim“ [sic!]. Der Wirkstoff Sibutramin sei nicht deklariert, so das LUA.

Die Behörde teilt außerdem mit, dass die Sibutramingehalte in den einzelnen Kapseln stark schwankten – ein Hinweis auf sehr zweifelhafte Produktionsbedingungen. Es wird vermutet, dass das Mittel aus Thailand stammt. Bestellt wurde es über das Internet und vom Zoll bei der Einfuhrkontrolle beschlagnahmt.

Sibutramin - seit 2010 in Deutschland nicht mehr zugelassen

Sibutramin (früherer Handelsname Reductil®) gehört zur Gruppe der selektiven Serotonin- und Noradrenalin- Reuptake Inhibitoren (SSNRI). Die Substanz wirkt appetithemmend und verstärkt das Sättigungsgefühl. Es wird diskutiert, ob neben der Wiederaufnahmehemmung der Neurotransmitter die Erhöhung der Thermogenese auch an der Wirkung beteiligt ist. Die These ist aber umstritten. Sibutramin wurde ursprünglich als Antidepressivum entwickelt, in dieser Indikation aber nicht untersucht oder zugelassen. Aufgrund der erheblichen Nebenwirkungen ruht die Zulassung der Sibutramin-haltigen Arzneimittel seit 2010.

Bei Produkten mit Sibutramin handelt es sich um nicht zugelassene Medikamente, die in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Immer wieder undeklarierte Wirkstoffe in Schlankheitsmitteln

Sibutramin wird aber immer wieder in Schlankheitsmitteln, vor allem aus dem Internet, nachgewiesen. Deklariert ist es in der Regel nicht. Erst vergangenes Jahr warnte ebenfalls das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz vor dem Schlankheitsmittel „Slimix – Green Coffee Bean Extract“, das neben Sibutramin noch Phenolphthalein enthielt. Eine weitere Gruppe, in der oft undeklarierte Wirsktoffe, wie Sildenafil oder Derivate davon, nachgewiesen werden, sind Potenzmittel. Im Jahr 2016 hatte das LUA in dem Potenzmittel „Black 3K“ Desmethylcarbodenafilein, ein Sildenafil-Derivat, nachgewiesen. Auch hier war die Substanz auf der Verpackung nicht deklariert. Die schwarzen Kapseln wurden als Naturprodukt beispielsweise aus Zimtrinde, Ginseng- oder Süßholzwurzel angepriesen.