Aktuelles
3 min merken gemerkt Artikel drucken

Neue Arzneimittel-Festbeträge ab 1. April: Höhere Zuzahlungen möglich

Ab dem 1. April können für Medikamente, die bisher zuzahlungsfrei waren, Zuzahlungen anfallen. | Bild: contrastwerkstatt - Fotolia.com

„Schuld“ sind abgesenkte Festbeträge

Fünf bis zehn Euro pro verordnetem Arzneimittel müssen Apotheken ab dem 1. April 2018 für die gesetzlichen Krankenkassen einziehen, für die bisher keine Zuzahlungen angefallen waren. Das teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Der Grund für die Zuzahlungen ist das Absenken sogenannter Festbeträge, auch Erstattungshöchstbeträge genannt, für verschiedene Wirkstoffe. Von der Absenkung versprechen sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Millionenhöhe. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise für die betroffenen Wirkstoffe nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro.

Diese Wirkstoffe sind betroffen

Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon oder Clopidogrel gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt.

Parallel neue Rabattverträge

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen. So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Protonenpumpenhemmer Pantoprazol und das Analgetikum Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern. Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln finden Sie beim DIMDI. Zurzeit ist dort noch der aktuelle Stand 15. März 2018 hinterlegt.