Aktuelles
2 min merken gemerkt Artikel drucken

Neuer Tarifvertrag – wir beantworten Ihre Fragen

Bild: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Mein Arbeitgeber sagt, dass er uns die Gehaltserhöhung nicht geben wird. Ist er dazu nicht verpflichtet?

Der neue Tarifvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssen also Mitglied bei der Apothekengewerkschaft ADEXA sein, Ihr Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Letztere Bedingung erfüllen fast 90 Prozent der Apothekenleiter/innen, weil sie durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch auch Mitglied im Arbeitgeberverband sind.

Bekommen PKA auch eine Gehaltserhöhung?

Ja, auch das Gehalt von PKA wurde in den Tarifverhandlungen berücksichtigt. Eine Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent erhalten:

  • angestellte Approbierte
  • Apothekerassistenten
  • Pharmazie-Ingenieure und Dipl. Pharmazie-Ingenieure
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Apothekenassistenten
  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeutische Assistenten
  • Auszubildende in der Apotheke (Pharmazeuten im Praktikum, PTA-Praktikanten und PKA-Angestellte in Ausbildung) 

Ich arbeite in Teilzeit – wieviel Gehalt bekomme ich nach der Erhöhung?

Folgende Gehaltstabelle zeigt Ihnen einige Beispiele, wie sich die neuen Gehälter für PTA und PKA gestalten. Die Nachkommastellen sind grundsätzlich gerundet.

Pharmazeutisch-technische Assistenten
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeutische Assistenten

Eine ausführliche Gehaltstabelle für alle Berufsgruppen in der Apotheke finden Sie hier.

Warum ist der Kammerbezirk Nordrhein ausgeschlossen?

Der neue Tarifvertrag wurde zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft ADEXA ausgehandelt. Für den Kammerbezirk Nordrhein besteht ein eigener Tarifvertrag zwischen ADEXA und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein). Dieser ist von den aktuellen Änderungen nicht betroffen.

Gibt es weitere Ausnahmen?

Auch in Sachsen haben die derzeitigen Tarifverträge keine Gültigkeit, da die sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind.