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Blutzucker messen – so geht’s richtig

Blutzuckermessungen können in Apotheken durchgeführt werden. Kunden profitieren vor allem von der schnellen Durchführung und einer kurzfristigen Terminvergabe. Auch wenn die Messung schnell umsetzbar ist, ist eine umfassende Vorbereitung eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit und Qualität der Dienstleistung.
Voraussetzungen zur Durchführung einer Blutzuckermessung
Eine Blutglucosemessung darf vom pharmazeutischen Personal durchgeführt werden, dazu gehören auch PTA. Voraussetzung ist eine Schulung, die entweder intern mit geeigneter Literatur oder auch extern absolviert werden kann.
Zusätzlich müssen bestimmte Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden, da es sich um eine Untersuchung von Biostoffen handelt. Um das Infektionsrisiko bei Kontakt mit dem Blut der Testperson zu minimieren, wird empfohlen, dass Schwangere und Stillende sowie Arbeitnehmer mit bestimmten Vorerkrankungen keine Blutuntersuchung durchführen sollten. Außerdem ist eine Schutzimpfung gegen Hepatitis-B-Viren empfehlenswert.
Wann sollte der Blutzucker gemessen werden?
Grundsätzlich kann sich jeder Kunde in der Apotheke den Blutzucker bestimmen lassen. Bei Menschen mit Diabetes kann dies unabhängig von der Nahrungsaufnahme erfolgen, da die Patienten häufig ihre Werte kennen und sich eine gute Vergleichbarkeit herstellen lässt.
Bei Nicht-Diabetikern empfiehlt sich allerdings eine Messung im nüchternen Zustand, um das Messergebnis richtig einschätzen zu können. Optimalerweise wird der Blutzucker direkt am Morgen bestimmt, wenn der Kunde noch nichts gegessen und getrunken hat.
Typische Symptome einer Überzuckerung (Hyperglykämie) sind u. a.
- erhöhtes Durstgefühl,
- häufiges Wasserlassen,
- trockener Mund,
- ein süßlicher Atem und
- Müdigkeit.
Bei diesen Beschwerden kann eine Blutglucosemessung in der Apotheke sinnvoll sein.
Gut zu wissen: Preis für Blutzuckermessung legt die Apotheke fest
Derzeit gehört die Messung des Blutzuckers noch nicht zu den anerkannten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlt werden. Aus diesem Grund muss jede Apotheke den Preis für die Blutzuckermessung selbst festlegen. Dieser sollte in Abhängigkeit von ähnlichen Angeboten in der Umgebung, der Regelmäßigkeit und den allgemeinen Kosten der Apotheke festgesetzt werden. Häufig liegt der Preis unter 5 Euro.
Vorbereitung einer Blutzuckermessung
Werden in der Apotheke regelmäßig Blutzuckermessungen angeboten, ist es durchaus sinnvoll, den Messplatz stets einsatzbereit zu haben. Dieser sollte abgetrennt von der Offizin, beispielsweise in einem Beratungsraum, aufgebaut werden und eine gewisse Privatsphäre ermöglichen. Mit einem Griff sollten dort folgende Utensilien zu finden sein:
- Blutzuckermessgerät inklusive Qualitätskontrollkarte und Gebrauchsanweisung
- Teststreifen oder Testkassetten (auf Verfall und Lagerbedingungen achten!)
- Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, die für Flächen und Haut geeignet sind
- (Einmal)-Stechhilfe mit Lanzetten
- Tupfer
- Pflaster
- Entsorgungsbehälter
- Vordruck zur Dokumentation der gemessenen Werte
- ggf. Beratungsliteratur und Kundenbroschüren
Außerdem sollte der Hygieneplan, die Betriebsanweisung, Hinweise zum Arbeitsschutz inklusive Gefährdungsbeurteilung sowie die Standardarbeitsanweisung (SOP) am Messplatz vorliegen, um den genauen Ablauf im Blick zu haben.
Unmittelbar vor jeder Messung werden die Oberflächen am Messplatz mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt und alle Materialien bereitgelegt, die benötigt werden.
Direkt vor der Durchführung werden die Hände gewaschen, desinfiziert und abgetrocknet. Anschließend werden die Schutzhandschuhe angezogen, die Stechhilfe vorbereitet, das Messgerät eingeschaltet und ein Teststreifen bzw. eventuell eine neue Testkassette eingelegt.
Gut zu wissen: Messgeräte regelmäßig überprüfen
Bietet die Apotheke Blutzuckermessungen an, sollte durch verschiedene Maßnahmen garantiert sein, dass die Messwerte zuverlässig sind. Dazu gehört etwa, regelmäßig die Genauigkeit des Messgerätes im Rahmen einer Systemkontrolle zu überprüfen. Eine Überprüfung wird einmal wöchentlich empfohlen, wenn weniger als sieben Messungen pro Woche stattfinden.
Zusätzlich empfiehlt sich eine jährliche externe Überprüfung, beispielsweise im Rahmen eines Blut-Ringversuchs (ZL-Blut-Ringversuch).
So wird eine Blutzuckermessung durchgeführt
Um eine reibungslose Blutzuckermessung zu garantieren, sollte man nach folgendem Schema vorgehen:
- Hände des Kunden waschen und desinfizieren.
- Einstichstelle gezielt nochmals desinfizieren.
- Desinfektionsmittel vollständig verdunsten lassen.
- Arm des Kunden sollte locker herunterhängen oder auf dem Tisch aufliegen.
- Finger sollten warm sein, um eine ausreichende Durchblutung zu garantieren.
- Zum Erwärmen der Finger Hände lauwarm waschen, Hand massieren oder schütteln.
- Mit der Stechhilfe an der seitlichen Fingerbeere, z. B. an Mittel- oder Ringfinger, ansetzen.
- Stechhilfe auslösen und ersten Blutstropfen wegwischen.
- Zweiter Blutstropfen muss ausreichend groß sein.
- Falls Blutstropfen zu klein ist, Finger nicht quetschen, sondern vorsichtig von der Handfläche ausgehend ausstreichen.
- Tropfen auf Messfeld des Teststreifens auftragen bzw. aufsaugen lassen.
- Einstichstelle mit Tupfer drücken und Pflaster aufkleben.
- Messergebnis abwarten und auf Informationsbogen eintragen.
- Stechhilfe, Teststreifen, Tupfer und Schutzhandschuhe in Entsorgungsbehälter legen.
Blutzuckermessung: Auswertung der Messergebnisse
Für die Beurteilung des Messergebnisses können die Empfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) herangezogen werden. Für Nicht-Diabetiker, bei denen der Wert nüchtern bestimmt wurde, können Werte unter 125 mg/dl (7 mmol/l) als unauffällig bewertet werden. Messwerte zwischen 125 mg/dl (7 mmol/l) und 140 mg/dl (7,8 mmol/l) sollten nach 14 Tagen nochmals kontrolliert werden. Ist der Wert trotz vollständiger Nüchternheit wiederholt erhöht, ist ein Arztbesuch anzuraten.
Bei einem bestehenden Diabetes deutet ein Wert unter 70 mg/dl (3,9 mmol/l) auf eine Unterzuckerung hin. Ein Arztbesuch ist zu empfehlen, um die medikamentöse Therapie gegebenenfalls anzupassen. Bei Nüchtern-Werten über 140 mg/dl (7,8 mmol/l) sollte genau wie Nicht-Diabetikern ein Arztbesuch empfohlen werden.
Werden die Blutzuckerwerte bei Diabetikern im Laufe des Tages und nicht nüchtern bestimmt, so sind Werte bis 180 mg/dl (10 mmol/l) tolerabel, Messergebnisse darüber sind allerdings ein Hinweis auf eine nicht optimale medikamentöse Einstellung. Auch hier sollte der Kunde an den behandelnden Diabetologen überwiesen werden.
Wichtig ist, dass eine Diagnose und Therapie immer in die Hände des Arztes gehört. PTA und Apotheker können aber bei der Einschätzung des Ergebnisses helfen und bestimmte Empfehlungen aussprechen.
Blutzuckerkontrolle zu Hause: Immer dasselbe Messgerät verwenden
In einigen Fällen ist es sinnvoll, dass die Kunden ihren Blutzucker auch zu Hause regelmäßig kontrollieren. Bei der Abgabe eines Messgerätes sollte die Handhabung ausführlich erklärt werden, um Fehler bei der Messung zu vermeiden. Das umfasst beispielsweise die Einstellung der gewünschten Messeinheit (mmol/l oder mg/dl), Erklärungen zum Einführen des Teststreifens und Erläuterungen zur Reinigung und Hygiene.
Kleinere Abweichungen von bis zu 15 % können dennoch auftreten und liegen in den erlaubten Toleranzgrenzen. Im Heimgebrauch ist es ratsam, immer dasselbe Blutzuckermessgerät zu verwenden, um möglichst verlässliche Ergebnisse zu erzielen. Quellen:
- https://www.abda.de/fuer-apotheker/qualitaetssicherung/leitlinien/leitlinien-und-arbeitshilfen/besondere-leistungen/
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/06/06/piksen-messen-und-richtig-interpretieren
- file:///C:/Users/carol/Downloads/DuS_2024_S02_Praxisempfehlungen_Freckmann_Gluckosemessung.pdf
Blutzuckermessung: Handzettel zum Downloaden
Damit Sie bei der Blutzuckermessung in der Apotheke alles richtig machen, haben wir Ihnen eine Step-by-Step-Anleitung zusammengestellt. Diese können Sie downloaden, ausdrucken und an dem Messplatz deponieren.