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Parkinson-Patienten setzen auf Apotheken vor Ort: Vereinbarung zwischen ABDA und Deutscher Parkinson Vereinigung

Die Deutsche Parkinson Vereinigung stoppt ihre Zusammenarbeit mit DocMorris und arbeitet fortan mit der ABDA zusammen. | Bild: ABDA

Bereits im Dezember hatte ein Spitzentreffen beider Verbände in Münster stattgefunden. Unter anderem soll der Kontakt zwischen dPV und Apothekerschaft auf regionaler Ebene vertieft und das spezifische Fortbildungsangebot für Apotheker ausgebaut werden. Neben der Zertifikatsfortbildung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe über "Beratung und Medikationsmanagement bei Parkinson-Patienten" sollen Fallbeispiele zu Parkinson in das Fortbildungscurriculum Medikationsanalyse aufgenommen werden. Zudem ist angedacht, besonderen Betreuungsbedarf von Parkinson-Patienten durch Befragungen zu identifizieren.

Noch kompetentere, individuellere Beratung

"Tausende Parkinson-Patienten können darauf setzen, künftig noch individueller und kompetenter von ihrer Apotheke vor Ort betreut zu werden", sagt dPV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff. "Versandapotheken sind zwar telefonisch erreichbar, aber in der Betreuung der Parkinson-Patienten haben Apotheken vor Ort den klaren Vorteil, ganz nah dran, schnell verfügbar und persönlich ansprechbar zu sein." ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagt zur Partnerschaft: "Die Apotheken begleiten schon heute ihre Parkinson-Patienten mit viel Zuwendung. Mit den zusätzlich geplanten Maßnahmen können Apotheker ihre Kenntnisse jetzt vertiefen und diese Patienten mit besonderen Bedürfnissen noch besser pharmazeutisch betreuen. Das ist ein Fortschritt für Patienten und Apotheker."

Die dPV und das EuGH-Urteil

Die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. (dPV) ist eine Selbsthilfe-Vereinigung mit 23.000 Mitgliedern sowie 450 Regionalgruppen und Kontaktstellen. Das Ziel der dPV ist, die Lebensumstände von Parkinson-Patienten und deren Partnern zu verbessern. In den Fokus der Apothekerschaft geriet die dPV im Zusammenhang mit dem EUGH-URTEIL zum RX-Boni-Verbot. In dem Fall ging es um eine Kooperation zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung mit Sitz in Neuss und der niederländischen Versandapotheke DocMorris. Danach konnten die Vereinsmitglieder bei DocMorris Boni für rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente erhalten. Dagegen hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt, der EuGH jedoch entschieden, dass diese Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland gegen EU-Recht verstößt und DocMorris die Boni weiter gewähren darf. Für deutsche Apotheken bleibt die Preisbindung bestehen.