Rezeptur
Praxiswissen
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Sprühen oder Wischen? Desinfektion in der Rezeptur

Rosa behandschuhte Hände wischen mit einem Papiertuch und halten eine grüne Sprühflasche
Die Arbeitsflächen der Rezeptur müssen regelmäßig von Keimen befreit werden. Doch was ist dafür besser geeignet: Sprüh- oder Wischdesinfektion? | Bild: Pavel Iarunichev / AdobeStock

Unter anderem gibt das Robert Koch-Institut Empfehlungen für geeignete Desinfektionsmittel heraus. Zur Desinfektion im Rezepturbetrieb sind Alkohole die Substanzen der Wahl. Eingesetzt werden können dabei Ethanol, 1-Propanol und Isopropanol. Von Vorteil ist die schnelle Wirkung der Alkohole und ihre rückstandsfreie Verdunstung. 

Die Flüssigkeiten werden in Konzentrationen von 50 bis 80% (V/V) verwendet und wirken zuverlässig bakterizid, fungizid und begrenzt auch viruzid. Mit steigender Kettenlänge der flüchtigen Verbindungen steigt im Übrigen ihre Wirksamkeit, da diese dann länger auf der zu desinfizierenden Fläche verbleiben. Daher wäre 1-Propanol als Desinfektionsmittel geringfügig wirksamer als Isopropanol und dieser wiederum effektiver als Ethanol. 

Alkohole immer mit Wasser verdünnen

Die Wirkung der Alkohole beruht auf einer Denaturierung von Proteinen der Mikroorganismen. Dazu muss das alkoholische Desinfektionsmittel allerdings auch in die jeweilige Zelle eindringen können. Dies ist nur bei mit Wasser verdünnten Alkoholen möglich. Reiner Alkohol würde zwar zu einer Dehydration der Zelle führen, kann aber nicht ins Zellinnere gelangen. Als Folge dessen wären die Keime nur äußerlich geschädigt und könnten sich nach dem Verdunsten des Alkohols wieder vermehren. 

Isopropanol 70% als Mittel der Wahl

Im Apothekenbetrieb kommt zur Desinfektion von Flächen fast ausschließlich Isopropanol 70% (V/V) zum Einsatz. Dieser Alkohol, auch als 2-Propanol bekannt, ist chemisch gesehen der einfachste nicht cyclische, sekundäre Alkohol. Sein Siedepunkt liegt bei 82 °C, die Substanz ist in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar.

Früher wurde 2-Propanol zur Flächendesinfektion in der Apotheke normalerweise selbst hergestellt. Aufgrund der Biozid-Verordnung ist dies seit Juli 2017 nicht mehr erlaubt. Laut dieser Verordnung darf Isopropanol zur Flächendesinfektion nur noch mit einer Zulassung selbst hergestellt werden. In der Praxis bedeutet das, dass Apotheken für diese Anwendung nun zugelassene fertige Isopropanol-Wasser-Mischungen verwenden.

Durchführung einer Flächendesinfektion

Das Ziel einer Flächendesinfektion in der Apothekenrezeptur ist das Abtöten oder Inaktivieren von Mikroorganismen. Bei einer Wischdesinfektion können alle Oberflächen zuverlässig desinfiziert werden. Dazu wird ein sauberes Tuch, idealerweise ein Einmaltuch, mit dem Desinfektionsmittel satt getränkt und die zu desinfizierende Fläche in schneller Folge gründlich benetzt und abgewischt. Nach dem vollständigen Trocknen kann die betreffende Fläche zur Arzneimittelherstellung benutzt werden.

Eine Sprühdesinfektion erreicht meist nicht die zuverlässige Wirkung einer Wischdesinfektion und wird daher nur für schlecht zugängliche Stellen empfohlen. Außerdem besteht beim Versprühen größerer Mengen alkoholischer Desinfektionsmittel immer auch Brand- und Explosionsgefahr, zudem gefährdet die unvermeidliche Bildung von Aerosolen den Anwender.

Auch an die Geräte denken

Grundsätzlich müssen alle zur Arzneimittelherstellung verwendeten Geräte, wie Fantaschalen, Kartenblätter oder Spatel, in einem sauberen Zustand sein. Direkt vor der Herstellung empfiehlt es sich auch, diese mit Isopropanol 70% (V/V) zu desinfizieren. Wie bei einer Flächendesinfektion werden dazu Einmaltücher mit dem Alkohol getränkt und eine Wischdesinfektion durchgeführt. 

Frage aus der Rezeptur?

Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. 

Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.

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