Herstellung einer Lösung zur Behandlung von Huffäule
Was muss beachtet werden?
Unter Huffäule bzw. Strahlfäule versteht man bei Pferden eine bakterielle Infektion des Hufhornes. Die Bakterien können das Hufhorn zersetzen und es entsteht ein schmieriger schwarzer Belag von ekelerregendem Geruch. Wird die Strahlfäule nicht rechtzeitig behandelt, können Bakterien durchblutetes Gewebe erreichen und im schlimmsten Fall kann es so zu einer für das Pferd lebensbedrohlichen Sepsis kommen.
Behandlung mit Iodoform
Als Antiinfektivum zur Therapie der Huffäule wird häufig Iodoform verwendet. Iodoform wird auch als Triiodmethan bezeichnet und ist als Rezeptursubstanz mit Prüfzertifikat erhältlich. Da keine entsprechenden Fertigarzneimittel erhältlich sind, besteht in der Tiermedizin durchaus Bedarf an selbst hergestellten Arzneimitteln. Die Anwendung zur Wundbehandlung beim Menschen spielt allerdings kaum noch eine Rolle.
Rezepturbeispiel
Iodoform ist als zitronengelbes, mikrokristallines Pulver erhältlich, das in den meisten pharmazeutisch relevanten Stoffen eher schlecht löslich ist. Eine gewisse Löslichkeit besteht jedoch in der Flüssigkeit Ether (1 g in 7,5 ml), diese wird chemisch korrekt als Diethylether bezeichnet.
Zusammensetzung Iodoform-Ether 10%
- Iodoform 10,0 g
- Ether zu 100,0 g
Diese Zubereitung ist bei Bedarf frisch herzustellen. Wegen der grenzwertigen Löslichkeit des Feststoffes in Ether muss eine Herstellung grundsätzlich nach Masseprozent erfolgen und nicht nach der Konzentrationsangabe „10 g / 100 ml“. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Lösungen auf Ether-Basis als feuergefährlich eingestuft sind, ein entsprechender Hinweis auf dem Etikett ist daher angebracht. Die fertige Lösung sollte bei einer Temperatur zwischen 8 und 15 °C in einem dicht schließenden Gefäß gelagert werden, eine Aufbewahrung im Kühlschrank wird auf Grund unklarer Lösungsverhältnisse nicht empfohlen.
Hinweise zur Anwendung
Iodoformhaltige Zubereitungen sind in der Tiermedizin zur Behandlung der Strahlfäule am Pferdehuf sehr verbreitet. Mittels einer Spritze werden zweimal täglich 10 Tage lang jeweils 3 ml auf das betroffene Gewebe eingeträufelt und mit einem Wattebausch verschlossen. Das betroffene nekrotisierte Gewebe muss von einer Fachperson entfernt werden. Die Anwendung ist so lange zu wiederholen, bis die Infektion beseitigt und die normale Funktion des Strahls wieder hergestellt ist.
Abgabe nur auf tierärztliche Verordnung
Auf Tierarzneimittel entfällt in der öffentlichen Apotheke nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes. Sie stellen aber aufgrund ihrer rechtlichen und pharmazeutischen Besonderheiten immer wieder eine Herausforderung für Apothekenmitarbeiter dar. Generell darf eine Herstellung und Abgabe der oben besprochenen Iodoform-Ether-Lösung nur auf eine Verschreibung eines Tierarztes erfolgen, eine Rezepturherstellung auf alleinigen Wunsch des Tierhalters ist im Gegensatz zur Humanmedizin nicht erlaubt.
Eine rezepturmäßige Herstellung eines Tierarzneimittels in Apotheken ist im Falle eines sogenannten Therapie-Notstandes nach § 56 a Abs.2 AMG zulässig. Ein Therapie-Notstand setzt neben dem Fehlen eines geeigneten Fertigarzneimittels eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung des Tieres voraus. Da die medizinische Bewertung dieses Notstandes dem Tierarzt obliegt, ist es insofern plausibel zur Abgabe der Zubereitung die Vorlage einer tierärztlichen Verschreibung vorauszusetzen.
Frage aus der Rezeptur?
Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.