Retax-Fragen
Praxiswissen
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Umgang mit Isotretinoin-Rezepten : Ist „Dj“ als Dosierungsangabe immer ausreichend?

beschriftetes Muster-Rezept
Auf folgende Punkte ist bei Isotretinoin-Rezepten zu achten: 1) Geschlecht, 2) Ausstellungs- und Abgabedatum, 3) Rezeptierte Gesamtmenge, 4) Geburtsdatum.| Bild: DAP/  Obsessively / AdobeStock

Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Frage:

Wir erhielten eine Verordnung über „Isotretinoin Basics 20 mg WKA N3 100 St. PZN 13426887“ für eine 17-jährige Frau. Als Dosierung war „>>Dj<<“ angegeben. Wir vergewisserten uns, dass der Patientin die korrekte Anwendung und Dosierung bekannt war, und gaben das Arzneimittel ab. Jedoch folgte später eine Vollabsetzung mit Verweis auf § 28 AMG (Abgabe durch Zulassungsauflage eingeschränkt). Ist die Retax gerechtfertigt?“

Nur  „Dj“ reicht hier nicht aus

Bei entsprechenden Verordnungen sollten Apotheken aufmerksam sein und genau prüfen, da sich ansonsten eine Retaxfalle ergeben kann – wie dieser Fall zeigt.

Grundlage für diese Retaxierung sind die Verordnungs- und Abgabevorgaben für Isotretinoin-Rezepte. Die Apotheke hätte die exakte Dosierung nach Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept nachtragen müssen, sodass klar ersichtlich geworden wäre, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Nur die Angabe von „Dj“ reicht bei Isotretinoin-Rezepten nicht aus.

Wenn der Arzt eine Bestätigung ausstellt, dass die Patientin mit der laut Medikationsplan angewiesenen Dosierung die Höchstmenge nicht überschreitet, ist ein Einspruch denkbar, aber ob dieser von der Krankenkasse nachträglich akzeptiert würde, ist fraglich.

Verordnungs- und Abgabevorgaben für Isotretinoin-Rezepte

Bei Rezepten über verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel ist nach § 2 Abs. 1 der Arzneimittelverschreibungs­verordnung (AMVV) die Angabe der Dosierung bzw. ein Hinweis auf einen vorliegenden Medikations­plan erforderlich: 

Dies gilt im Grundsatz auch für Verordnungen über Isotretinoin-haltige Arznei­mittel. Dabei sind jedoch besondere Auflagen bei Verordnung und Abgabe zu beachten, da der Wirk­stoff stark teratogen ist. Um schwer­wiegende Folgen zu vermeiden, können entsprechende Arznei­mittel für Frauen im gebär­fähigen Alter nur im Rahmen eines sorgfältigen Schwangerschaftsverhütungsprogramms verordnet werden.

Genauere Details zu Verordnung und Abgabe sind im „Leitfaden für Ärzte und Apotheker zur Verordnung und Abgabe von Isotretinoin“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden. 

Abgabekontrolle in der Apotheke nötig

Bezüglich der Vorgaben für die Apotheke ist Folgendes in diesem Leitfaden zu finden:

Die entsprechenden Vorgaben finden sich auch in § 3b der AMVV: 

Fazit

Um eine Retaxation eines Rezeptes über ein Isotretinoin-haltiges Arzneimittel zu vermeiden, ist neben der verkürzten Rezeptgültigkeit von 6 Tagen plus Ausstellungsdatum unbedingt auf die eindeutige Angabe einer Dosierung und damit verbunden auf die Einhaltung der vorgegebenen Höchstmenge zu achten. Dies gilt besonders bei Verordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter. Die alleinige Angabe „Dj“ als Verweis auf einen vorliegenden Medikationsplan genügt bei Isotretinoin-Rezepten nicht. 

Die Vorgaben gelten übrigens nach AMVV neben dem Wirkstoff Isotretinoin (Aknenormin und Generika) auch für die Wirkstoffe Acitretin (Acicutan, Neotigason) und Alitretinoin (Alitrederm, Toctino). Quelle: BfArM / ng, cd 

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