Schnelltests für Laien – jetzt geht es los
Bei den Selbsttests für Laien ist kein tiefer Nasen-Rachenabstrich mehr erforderlich. Alle aktuell erhältlichen Tests basieren auf einer Probenentnahme aus dem vorderen Nasenbereich. Im Unterschied zu einem PCR-Test wird bei einem Schnelltest nicht das Erbgut, sondern einzelne Proteinstrukturen des Coronavirus nachgewiesen. Liegen diese Antigene in der entnommenen Probe vor, reagieren diese mit spezifischen Antikörpern auf dem Teststreifen und können so durch ein Farbsignal nachgewiesen werden. Grundsätzlich funktionieren diese Antigentests also nach einem ähnlichen Prinzip wie die Schwangerschaftstests.
Ergebnisinterpretation bei einem Selbsttest
Das Testergebnis kann in Form zweier Linien abgelesen werden. Damit der Test überhaupt ausgewertet werden kann, muss dabei eine Kontrolllinie (C-Linie) auf jeden Fall farbig zu erkennen sein. Bei einer Infektion mit dem Coronavirus ist zusätzlich noch eine Bande bei der Erkennungslinie (T-Linie) zu sehen. Liegt keine SARS-CoV-2-Infektion vor oder liegt die Konzentration des Antigens unter der Nachweisgrenze des Tests, bleibt diese T-Linie farblos. Erkennt man dagegen nur an der T-Linie eine Bande, gilt der Test als ungültig und muss wiederholt werden.
Mindestanforderung an Sensitivität und Spezifität
Die bereits zugelassenen und alle weiteren Schnelltests für Laien müssen den geforderten Mindestkriterien für Antigenschnelltests entsprechen:
- einer geforderten Sensitivität von mehr als 80 Prozent – das heißt aus einer Gruppe von 100 Corona-Infizierten werden mindestens 80 Personen als positiv erkannt, die anderen 20 Personen bekommen ein falsch-negatives Ergebnis, obwohl sie infiziert sind.
- und einer Spezifität von über 97 Prozent. Die Spezifität beschreibt, zu welchem Anteil gesunde Personen ein korrektes negatives Ergebnis bekommen.
Alle bisher erhältlichen Schnelltests haben eine deutlich höhere Sensitivität als die geforderten 80 Prozent.
Entnahme der Probe
Alle Antigen-Schnelltests auf Basis eines nasalen Abstrichs sind sich in ihrer Durchführung ähnlich. Ein steriler Nasentupfer muss zunächst vorsichtig in ein Nasenloch für zwei bis vier Zentimeter eingeführt und mit einer Drehbewegung zur Aufnahme von Schleim und Zellen fünfmal über die Schleimhaut gestrichen werden. Anschließend wird das Stäbchen vorsichtig herausgezogen und der Vorgang im zweiten Nasenloch wiederholt.
Aufbereitung der Probe
Zur Auswertung des Tests muss die Probe noch entsprechend aufbereitet werden – darin unterscheiden sich die einzelnen Laientests. Bei manchen muss zunächst eine Pufferlösung in ein aufrecht stehendes Röhrchen gegeben werden, zur einfachen Handhabung ist im Testkit dazu ein Ständer enthalten. Der Tupfer mit dem Abstrich muss dann mehrmals im Röhrchen gedreht und auf den Boden und die Innenwand gedrückt werden, die Probe wird dann noch einige Zeit stehen gelassen. Nach Entnahme des Tupfers wird das Röhrchen mit einer Tropfkappe verschlossen und einige Tropfen daraus auf eine flach liegende Testkassette gegeben.
Andere Schnelltests arbeiten dagegen mit einer Testkarte. Statt zuerst in eine Pufferlösung wird das Stäbchen aus der Nase direkt durch eine Vertiefung in eine beiliegende Testkarte geschoben und dann erst die Pufferlösung dazu getropft. Sowohl bei der Verwendung einer Testkassette als auch bei der Testkarte kann das Ergebnis jeweils nach 15 Minuten abgelesen werden.
Wichtig für die Beratung
Wird ein Antigen-Schnelltest ohne vorhandene Symptome durchgeführt, ist das Ergebnis besonders vorsichtig zu betrachten. Denn grundsätzlich sind diese Tests weniger empfindlich als ein PCR-Test, für ein positives Ergebnis ist also eine größere Virusmenge nötig. Bei einem negativen Testergebnis ist es daher nicht ausgeschlossen, dass trotzdem eine Infektion vorliegt und die Viruskonzentration im Körper unterhalb der Nachweisgrenze des Tests liegt. Auch bei einem negativen Test müssen daher alle gängigen Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden, dieser darf nicht als „Freifahrtschein“ betrachtet werden. Zeigt der Selbsttest dagegen ein positives Ergebnis an, muss dieses noch durch einen PCR-Test bestätigt werden. Die Betroffenen sollten sich in so einem Fall (telefonisch) an ihren Hausarzt oder ein Testzentrum wenden.
Weitere geplante Testverfahren
Zu den bisher zugelassenen Schnelltests für Laien auf Basis eines nasalen Abstrichs werden wahrscheinlich bald noch weitere Testverfahren kommen. In Schulen und Kindergärten, aber auch in Pflegeeinrichtungen könnten Spucktests wegen der Anwenderfreundlichkeit eine Rolle spielen. Bei diesen COVID-19-Antigen-Schnelltests kann das Coronavirus in Speichelproben nachgewiesen werden, auch diese liefern zuverlässige Testergebnisse bereits nach 15 Minuten. Eine Speichelprobe muss dazu in einen Behälter gespuckt und der Speichel vor dem Auftragen auf eine Testkassette mit einer Pufferlösung vermischt werden. Vor dem Spucken muss dazu tief gehustet werden, so kann Speichel möglichst tief aus der Kehle erhalten werden.
Auch möglich: Lutschen
Geplant sind auch Schnelltests zum Lutschen. Diese sind wohl am einfachsten durchzuführen und daher insbesondere für kleinere Kinder und Menschen mit Handicap geeignet. Es muss dabei kein Tupfer in die Nase eingeführt oder tiefsitzender Speichel durch Räuspern hochgeholt werden, sondern es wird lediglich auf einem „Abstrich-Lolly“ gelutscht. Schon nach wenigen Sekunden kann der Lutscher wieder aus dem Mund genommen und mit einer beiliegenden Lösung gemischt werden. Danach ähnelt der Lutschtest den anderen Testverfahren. Die erhaltene Probenlösung wird auf eine Testkassette aufgetragen und das Ergebnis kann in gewohnter Weise abgelesen werden.
Nutzen der neuen Schnelltests
Die neuen Testverfahren können schnell und unkompliziert Anhaltspunkte liefern, ob jemand aktuell mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert ist. Je mehr Tests durchgeführt werden, desto eher werden ansonsten unerkannt infizierte Personen entdeckt. Diese können dann ihr Verhalten entsprechend anpassen und stecken so idealerweise keine anderen Menschen an. Flächendeckende Testmöglichkeiten liefern also einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Ob die neuen Antigen-Tests zur Eigenanwendung auch als Nachweis beispielsweise für Reisen oder Ähnliches offiziell anerkannt werden, ist bisher allerdings noch nicht geklärt.