Schutzmaßnahmen für bevorstehende Monate: Corona: Comeback der Maskenpflicht im Herbst
Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle soll in Geschäften und Behörden ab Oktober wieder eine Maskenpflicht möglich sein. Die Entscheidung darüber sollen die Bundesländer jeweils für ihr Gebiet selbst treffen. Das sieht ein Entwurf des Infektionsschutzgesetzes vor, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestern gemeinsam mitteilten. „Masken schützen“, betonte Buschmann. In bestimmten Situationen sei eine Maskenpflicht daher zumutbar.
Stufenkonzept mit „Winterreifen“ und „Schneeketten“
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Anfang Juni angekündigt, Bund und Länder wollten frühzeitig Vorkehrungen für eine wohl wieder kritischere Corona-Lage im Herbst treffen. Es gehe um Maßnahmen, die wie „Winterreifen“ wirken sollten, wenn der Sommer vorbei sei. Das greifen Lauterbach und Buschmann jetzt in einem zweistufigen Konzept auf: Vorgesehen ist eine allgemeine Vorsorge im ersten Schritt, die sogenannten „Winterreifen“ – und „Schneeketten“, also weiterreichende Maßnahmen für den Fall, dass die Pandemie wieder richtig an Fahrt gewinnt.
Wie wird die Pandemielage im Herbst aussehen?
Lauterbach sieht Deutschland in einer „viel besseren Situation als im letzten Herbst“. Derzeit sei nicht davon auszugehen, dass es eine Kombination der Omikron- mit der gefährlicheren Delta-Virusvariante geben werde. Es sei also zu erwarten, dass sich viele Menschen ansteckten, sie dann aber weniger schlimme Verläufe hätten. Zugleich erwarte er zum Herbst vier neue, angepasste Impfstoffe mit Zulassung frühestens am 9. September. Diese schützten dann auch besser vor Ansteckung und nicht nur hauptsächlich vor schweren Verläufen.
Jedoch fielen immer mehr Mitarbeiter von Pflegediensten und Kliniken wegen einer Infektion aus, zugleich werde es mehr Patienten geben. „Und daher rechne ich damit, dass wir in eine relativ schwierige Lage kommen werden“, sagte der SPD-Politiker. Die hoch infektiöse Virusvariante könne nur durch konsequentes Maskentragen in Innenräumen wirkungsvoll eingedämmt werden.
Gut zu wissen: Welche Schutzmaßnahmen gelten?
Im Zentrum des Schutzkonzeptes steht deshalb das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fliegern gelten. Neu hinzu kommt eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen FFP2-Masken vorschreiben.
In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Im Restaurant bringe die Maske nicht viel, weil man sie am Tisch und beim Essen ohnehin abnehmen dürfe, so Lauterbach. Deshalb setze man auf den Nachweis einer maximal drei Monate alten Impfung oder eines aktuellen Tests. Buschmann sagte, er rechne damit, dass etwa Fitnessstudios oder Kinos dann komplett auf Tests umstellen werden, weil sie das Maskentragen schlecht kontrollieren könnten.
Auch sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Hier muss es dann auch nicht die sicherere FFP2-Maske sein, auch eine klassische OP-Maske soll reichen, so Buschmann.
Schärfere Regeln für den Notfall
Für den Fall, dass die Corona-Situation außer Kontrolle gerät, bekommen die Länder Möglichkeiten für schärfere Regeln, von den Ministern „Schneeketten“ genannt. Drohen Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur – etwa Polizei, Feuerwehr, Energieversorger – zusammenzubrechen, sollen auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden. Darüber sollen dann die Länderparlamente entscheiden. In dem Fall soll es auch keine Ausnahmen mehr für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, forderte für diese Notlage bundeseinheitliche Kriterien, die über reine Inzidenzzahlen hinausgingen. „Verbindliche Kriterien können unter anderem das Auftreten einer aggressiven Virusvariante und der Grad der Auslastung der Intensivstationen sein“, sagte er. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wünschte sich einen klaren Kriterienkatalog, ab welchen Werten welche Maßnahme scharf gestellt werden soll.
Kein Lockdown, keine Schulschließung, jedoch Kritik am Konzept
Ausgangssperren und die pauschale Schließung von Schulen sehen Lauterbach und Buschmann in ihrem Konzept nicht mehr vor. Diese Instrumente seien nicht mehr verhältnismäßig, sagte Buschmann. Aus den Ländern kam daran Kritik. „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Es gebe nicht die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen.
Wie geht es nun weiter?
Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Die bisherigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz, die eigentlich schon am 23. September auslaufen, werden deshalb zunächst für wenige Tage bis Anfang Oktober verlängert.
Bis dahin muss dann das Gesetzgebungsverfahren für die neuen Regeln durch sein: Als Erstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug. Quelle: dpa / vs