Begleiterscheinungen der Pandemie
Corona-Pandemie
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Pflegehilfsmittelpauschale – was ändert sich?

Ein paar weißer Gummihandschuhe, eine FFP2-Maske, eine Falsche Desinfektionsmittel auf blauem Untergrund
Wie dürfen Pflegehilfsmittel ab 1. Oktober 2020 abgerechnet werden? Wieder mit 40 Euro oder gilt weiterhin die erhöhte Pflegepauschale zu 60 Euro? | Bild: Atstock Productions / Adobe Stock

Patienten, die zu Hause gepflegt werden und bei denen mindestens die Pflegestufe 0 vorliegt, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Für diese Produkte erstattet die Pflegekasse einen Betrag in Höhe von 40 Euro pro Monat. Mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung konnte vorübergehend bis zum 30. September 2020 eine erhöhte Monatspauschale von 60,00 Euro abgerechnet werden. Doch wie geht es nach dem 30. September 2020 weiter? Erhalten Patienten ab Oktober Pflegehilfsmittel wieder nur für maximal 40 Euro, oder dürfen Apotheken weiterhin zu 60 Euro versorgen? PTAheute hat bei der AOK Baden-Württemberg nachgefragt.

„Voraussichtlich werden die Pflegebedürftigen mindestens bis Jahresende von der erhöhten Pauschale für Pflegehilfsmittel profitieren. Das hat der Bundestag im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes bereits beschlossen“, erklärt ein Sprecher der AOK. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser, kurz Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), vom 16. September wird das Problem aus Sicht der Regierungsfraktionen beschrieben:

Bundesrat muss noch zustimmen

Somit wird die in der Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des BMG vom 30. April 2020 in § 4 Satz 3 geregelte erhöhte Pauschale für Pflegehilfsmittel und somit der Schutzschirm für die Pflege aktuell mit dem KHZG bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Allerdings: Am 9. Oktober muss der Bundesrat noch zustimmen. Was bedeutet das für die Apotheken? Wie sollen sie in der Zwischenzeit versorgen – zu 40 Euro, um auf der sicheren Seite zu sein, oder 60 Euro, weil es so aller Wahrscheinlichkeit nach kommen wird? Zum zeitlichen Versatz erklärt die AOK: „Wir gehen davon aus, dass die erhöhte Pflegepauschale weiterhin gilt und dass diese sodann auch rückwirkend zum 1. Oktober greift“, ist der Sprecher zuversichtlich. Auf die Frage, ob Apotheken Gefahr laufen, von der Pflegekasse retaxiert zu werden, erklärt die AOK: „Wir hoffen, dass wir gar nicht erst in die Situation kommen und handwerkliche Fehler nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden.“

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