PTAheute-Pinnwand KW 5/2025: Einbrüche, Fälschungen und Erkältung
AOK Nordost warnt vor Rezeptfälschungen
Die AOK Nordost warnt: Mehrere Berliner Apotheken hätten sich wegen eines begründeten Verdachts auf Rezeptfälschungen an die Kasse gewandt. Es gehe um Papierrezepte für das Krebsmedikament Lonsurf®.
Die Kasse bittet daher alle Apotheken, entsprechende Verordnungen besonders sorgfältig auf Fälschungsmerkmale zu prüfen. Bei den meisten dieser Fälschungen werde die Diagnose explizit genannt, obwohl dies bei Arzneimittelverordnungen nicht vorgesehen ist. Zudem werde sie in Laiensprache angegeben, ein Rezept war etwa für „Magenkrebs“ ausgestellt.
Weitere Indizien, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte: Die Dosierung fehlt, der Arztstempel ist gefälscht und zum Teil fehlerhaft. Arztpraxen bittet die AOK Nordost, E-Rezepte auszustellen.
Vermutet das Apothekenpersonal eine Fälschung, sollte es sich bei der Arztpraxis rückversichern, ob der Patient bekannt ist, rät die AOK. Ist das nicht der Fall, sollte direkt die Polizei, aber auch die zuständige Krankenkasse informiert werden. Quelle: daz.online
39 Euro Sonderumlage für die Gedisa in Bayern
Nachdem die Anschubfinanzierung der Gedisa durch die beteiligten Verbände Ende 2024 auslief, berieten die Gesellschafter im Dezember über mögliche Modelle der Weiterfinanzierung.
Zwei standen zur Auswahl: eine Weiterführung der kollektiven Finanzierung über Rahmenverträge, die jeweils die Verbände abschließen können, sowie eine Einzelmitgliedschaft je Apotheke zu marktüblichen Konditionen.
Schleswig-Holstein und auch Brandenburg haben sich bereits für erstere Variante entschieden. Und auch der Bayerische Apothekerverband (BAV) hält diese zeitlich begrenzt für die sinnvollere Option.
Angedacht ist in Bayern eine Sonderumlage von 39 Euro pro Monat, statt bisher 50 Euro pro Monat für einen Zeitraum von zwei Jahren. Das entspricht 468 Euro im Jahr pro Betriebsstätte. Bei einer Einzelmitgliedschaft kostet das Grundpaket ohne weitere Leistungen 25 Euro im Monat, weitere Leistungen sind dann zubuchbar. Die im Zuge der Rahmenvereinbarung angebotenen Leistungen würden laut BAV bei Einzelbuchung 118 Euro im Monat kosten.
Die Kosten für CardLink kommen dann noch zu der monatlichen Gebühr dazu, ohne Gedisa-Mitgliedschaft ist CardLink von Gedisa nicht nutzbar. Quelle: daz.online
AMK: Tippfehler auf Umkarton von Xylocain Gel 2%
Aufgrund eines Schreibfehlers „kungsbeilage beachten“ statt „Packungsbeilage beachten“ auf dem Umkarton wurden folgende Chargen des Produktes Xylocain Gel 2%, 10 Tuben zu je 30 g, PZN 19095581, mit einem Aufkleber versehen:
24H001 (Teilmenge), 24H002, 24H003, 24H005, 24K006 Verw. bis: 08/2026 (24H001, 24H002, 24H003, 24H005); 09/2026 (24K006)
Die Firma Aspen Germany GmbH bittet die Apotheken, die Patienten bei der Abgabe betroffener Packungen auf das Vorhandensein des Aufklebers hinzuweisen und entsprechend zu informieren.
Es ist zu beachten, dass sich von der Charge 24H001 noch Teilmengen im Markt befinden können, welche keinen Aufkleber aufweisen. Quelle: AMK / mia
Frankreich: Erkältungskombis mit Pseudoephedrin nur noch mit Rezept
Seit 11. Dezember 2024 erhalten Schnupfenpatienten in Frankreich Erkältungskombinationen mit Pseudoephedrin nur noch auf Rezept. Die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) stellte damit die folgenden Präparate
- Actifed Rhume
- Actifed Rhume jour et nuit
- Dolirhume Paracétamol et Pseudoéphédrine
- Dolirhumepro Paracétamol Pseudoéphédrine et Doxylamine
- Humex Rhume
- Nurofen Rhume
- Rhinadvil Rhume Ibuprofène/ Pseudoéphédrine
- Rhinadvilcaps Rhume Ibuprofène/ Pseudoéphédrine
unter die ärztliche Verordnungspflicht.
Die Begründung der Arzneimittelbehörde: „Angesichts der sehr zahlreichen Kontraindikationen, Vorsichtsmaßnahmen und bekannten Nebenwirkungen von Pseudoephedrin einerseits und des harmlosen Charakters einer Erkältung (eine Krankheit, die innerhalb von 7 bis 10 Tagen spontan abheilt) andererseits sind wir der Ansicht, dass die Möglichkeit, diese Arzneimittel ohne ärztlichen Rat zu erhalten, für die Patienten ein zu großes Risiko darstellt.“Quelle: daz.online
Schwangerschaftsaktion von Floradix
Die Marke Floradix startet mit einer Schwangerschaftsaktion ins neue Jahr, um werdende Mütter optimal zu unterstützen. Im Rahmen dieser Aktion erhalten Apotheken ein exklusives Kombi-HV-Display, das aus jeweils drei Packungen Floradix mit Eisen (250 ml) und Floradix Eisen Folsäure Tabletten besteht.
Die Präsentation umfasst zudem einen wiederverwendbaren Sitzhocker, Deko-Würfel und eine Jumbo-Faltschachtel, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und den Abverkauf zu fördern.
Weitere Informationen erhalten Apotheken unter anderem beim Salus Außendienst. Quelle: Salus /mia
Lunapharm-Geschäftsführerin zu Haftstrafe verurteilt
Im Prozess zum Medikamenten-Skandal um den Pharma-Großhändler Lunapharm ist die Geschäftsführerin des Unternehmens zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam sprach die Angeklagte wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig.
Die Kammer sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass die Frau illegal mit Krebsmedikamenten gehandelt hat. Sie selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Zwischen 2015 und 2018 hatte sie Medikamente über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte.
Zwar hatte das Landesgesundheitsamt im Mai 2017 diesen Handel verboten. Dennoch seien aus Sicht des Gerichts bis Juli 2018 weitere Lieferungen aus dieser Apotheke über Rechnungen eines Großhändlers aus Zypern verschleiert worden. Quelle: dpa / mia
Petinimid® (Ethosuximid) 50 mg/ml Sirup in österreichischer Aufmachung
Derzeit besteht ein Lieferengpass für Ethosuximid-haltige Arzneimittel in flüssiger Darreichungsform. Das Antikonvulsivum wird vor allem zur Behandlung epileptischer Anfälle bei Kindern eingesetzt.
Um die versorgungsrelevante Lieferengpasssituation abzumildern, informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über das Inverkehrbringen von Petinimid® (Ethosuximid) 50 mg/ml Sirup in österreichischer Aufmachung. Das Antiepileptikum ist indiziert bei pyknoleptischen Absencen sowie bei komplexen und atypischen Absencen.
Der Sirup ist seit dem 1. Januar 2025 unter der PZN 19723965 in der ABDA-Datenbank gelistet – die PZN ist auf der Packung allerdings nicht ausgewiesen – und kann über den Großhandel oder direkt über die Firma bezogen werden. Eine deutschsprachige Gebrauchsinformation in österreichischer Variante liegt laut Firma bei. Quelle: AMK
Forscher erklären, wie Semaglutid vor Herzinsuffizienz schützt
Semaglutid (Ozempic®, Wegovy®) schützt Diabetiker und adipöse Patienten vor einer Herzinsuffizienz. Es wird angenommen, dass die Kardioprotektion nicht allein Folge des verbesserten Stoffwechsels und der Gewichtsabnahme ist, sondern dass der Wirkstoff direkte protektive Effekte auf das Herz ausübt. Einen wichtigen Forschungsansatz bilden kardiale Entzündungsvorgänge.
Chinesische Forscher beschrieben nun im Tierversuch zum ersten Mal die Rolle des Raf-Kinase-Inhibitor-Proteins (RKIP). Semaglutid stellte in den Untersuchungen die RKIP-Level in den Kardiomyozyten wieder her und reduzierte so das Entzündungsgeschehen.
Ein Bindeglied zwischen Semaglutid und dem RKIP-abhängigen TBK1-NF-κB-Signalweg könnten NAD+-abhängige Histon-Deacetylasen bilden, sogenannte Sirtuine. Insbesondere Sirtuin 3 geriet in den Fokus der Forscher.
Semaglutid normalisierte die Bildung des Enzyms, wovon die Wiederherstellung der RKIP-Level letztendlich abhing: Der Sirtuin-3-Inhibitor 3-TYP blockierte den günstigen Einfluss von Semaglutid auf den RKIP-abhängigen TBK1-NF-κB-Signalweg. Quelle: daz.online
doc Therma-Spendenaktion bringt 25.000 Euro für Kältebusse
Von Oktober bis Dezember 2024 gingen im Rahmen einer Spendenaktion 50 Cent von jeder abverkauften doc Therma-Packung an Kältebus-Initiativen in verschiedenen Großstädten. Mit der Unterstützung der teilnehmenden Apothekenteams konnten so 25.000 Euro gespendet werden.
Zudem unterstützt das Hermes-Team seit November 2024 wieder jede Woche einen Tag beim Münchner Kältebus. So werden zusammen Speisen vorbereitet und dann bis in den späten Abend an verschiedenen Orten in der Stadt ausgegeben. Diese Aktion läuft noch bis März dieses Jahres. Quelle: PM doc / mia
Chargenrückruf: 10/50 Vayamed Cannabisextrakt
Die Firma Vayamed GmbH ruft das Arzneimittel 10/50 Vayamed Cannabisextrakt, 30 ml (PZN 17998250, Ch.-B.: V15/01/23-30) zurück, da die deklarierte Haltbarkeit von 24 Monaten nicht eingehalten werden kann.
Apotheken werden gebeten, vorhandene Gebinde der betroffenen Charge an den Hersteller zurückzusenden. Quelle: AMK
Dermascence bietet Solvinea-Aktionsset
Noch bis Ende März haben Apotheken die Möglichkeit, bei Dermascence ein Solvinea-Aktionsset zu bestellen. Um die Sonnenschutz-Präparate zu bewerben, bietet das Set ein Post, einen Regalwobbler und ein HV-Display.
Mit Pop-up-Effekt gestaltete Probenhefte sollen Eltern weitere Informationen zu Dermascence Babyhautpflege geben. Sie enthalten je ein Sachet der Dermascence Solvinea Baby LSF 50 sowie der Dermascence Vitop forte Junior Pflegecreme. Quelle: PM Dermascence / mia
DAV: Apothekenhonorar muss dringend steigen
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) sind im Jahr 2024 um 9,7 Prozent auf 53,7 Mrd. Euro gestiegen, berichtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. in einem aktuellen Newsletter.
Gleichzeitig sei das Apothekenhonorar durch den sog. Apothekenabschlag im vergangenen Jahr um insgesamt 1,13 Mrd. Euro gekürzt worden. „Unsere Daten belegen, dass die Krankenkassen immer mehr Geld für fast dieselbe Menge von verordneten Arzneimitteln ausgeben. Ganz nüchtern betrachtet bedeutet das, dass neue und bessere Medikamente oft teurer sind – und die Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten am therapeutischen Fortschritt teilhaben lassen wollen“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
„Das ist auch gut und richtig so. Warum dann aber die Apotheken, die zu diesen neuen Therapien beraten müssen, kaputtgespart werden, erschließt sich uns nicht.“ Er fordert, dass das Apothekenhonorar dringend erhöht und dynamisiert werden müsse, damit nicht noch mehr Apotheken in ihrer Existenz bedroht seien. Quelle: ABDA / mia
Chargenrückruf Pfefferminzblätter Tee 50 g Aurica
Die Firma Aurica Naturheilmittel und Naturwaren GmbH ruft ihren Pfefferminzblätter Tee 50 g (PZN 04597880, Ch.-B.: 2403040011) zurück. Der Grund dafür ist ein Schädlingsbefall in Teilmengen der genannten Charge. Apotheken werden gebeten, ihre Lagerbestände zu überprüfen und betroffene Packungen an die Firma zurückzusenden. Quelle: AMK
Mikronährstoffzirkel mit nicapur®
Am 4. März von 19 bis 20.30 Uhr veranstaltet nicapur® eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Wirkung von Nährstoffen auf das Immunsystem“. Ernährungswissenschaftlerin Ingrid Mikl führt durch den Abend, vermittelt wissenschaftliche Erkenntnisse und gibt praxisnahe Anwendungstipps.
Die Teilnahme ist kostenfrei und richtet sich an Apotheker, PTA und PKA. Anmeldung und Informationen erhalten Interessierte über die Webseite von nicapur®. Quelle: PM nicapur / mia
Das klauen Einbrecher aus Apotheken
In der dunklen Jahreszeit Winter steigt die Zahl der Einbrüche – und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sowieso noch einmal um ein Mehrfaches. Apotheken gelten dabei für die Täter aus verschiedenen Gründen als lukrativ und vermeintlich einfache Ziele.
So meldet etwa die Deutsche Ärzteversicherung aus ihren Statistiken einen „sprunghaften Anstieg“ der Einbruchszahlen in Apotheken um rund 30 Prozent in den vergangenen drei Jahren.
Betäubungsmittel sind dabei tatsächlich gar nicht so oft die Beute, wie man meinen könnte: Bei 1.559 Einbrüchen in Apotheken im Jahr 2020 etwa waren nur 122 erfasste Fälle BTM-Diebstähle. Lukrativer scheint für organisierte Banden zu sein, erbeutete Arzneimittel oder hochwertige Kosmetika auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen.
Laut dem Anbieter für Sicherheitslösungen Alma Industries sind die Gründe für Apothekeneinbrüche:
- Vermeintlich hohe Bargeldbestände – Apotheken gelten immer noch als wohlhabend
- Betäubungsmittel in Apotheken – zum Weiterverkauf oder zum Selbstkonsum der Täter
- Drogenersatzmittel in Apotheken
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Hochwertige Kosmetika
- Elektronische Geräte – unter anderem im Labor
Einfach machen es den Tätern dabei Faktoren wie
- Zentrale Lage und oft wenige Anwohner, etwa in nachts einsamen Ärztehäusern
- In der Regel ebenerdig gelegen
- Lange und regelmäßige Schließzeiten
- Schaufenster, Türen und Warenschleusen als mögliche Zugangsorte
- Offene Regale
- In vielen Fällen schlechter Einbruchsschutz und ineffiziente Alarmsysteme
Quelle: daz.online