LUA warnt vor Abnehmpräparat „Starvex“
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz warnt vor „Starvex“. Denn: Das „vermeintlich pflanzliche Schlankheitsmittel“ ist alles andere als pflanzlich, sondern enthält den „gesundheitsschädlichen und nicht deklarierten Arzneimittel-Wirkstoff Sibutramin“. Diesen hätten Fachleute des LUA nachgewiesen.
Gut zu wissen: Was ist Sibutramin?
Sibutramin ist als Abnehmmittel bekannt. Früher wurde der Arzneistoff in legalen Arzneimitteln gegen Adipositas unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Allerdings ist der Appetitzügler in Deutschland mittlerweile nicht mehr zugelassen. Der Grund dafür sind gravierende Nebenwirkungen.
So kann Sibutramin den Blutdruck erhöhen – das Amphetamin-Derivat wirkt als indirektes Sympathomimetikum. Vor allem für Herz-Kreislauf-Patienten birgt Sibutramin ein erhöhtes Risiko für Myokardinfarkte. Gefährliche Wechselwirkungen, wie ein Serotoninsyndrom, sind auch mit bestimmten Antidepressiva möglich.
Einer 2010 im „NEJM“ veröffentlichten StudieThe New England Journal of Medicine: "Effect of Sibutramine on Cardiovascular Outcomes in Overweight and Obese Subjects", Stand: 02.09.2010 zufolge war der gewichtsreduzierende Effekt von Sibutramin zudem überschaubar: Die Probanden verloren bei einer mittleren Anwendungsdauer von 3,4 Jahren mit Sibutramin durchschnittlich 1,7 kg mehr als das Placebokollektiv, hatten jedoch ein erhöhtes Risiko für nichttödliche Herzinfarkte und Schlaganfälle.
Illegales Abnehmmittel aus dem Internet
Nach der üppigen Weihnachtszeit scheinen dubiose Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln abnehmwillige Kunden und das große Geschäft zu wittern. Vor allem über das Internet sind die Produkte leicht zu vermarkten.
Auch in diesem Fall hatte dem LUA zufolge „eine Rheinland-Pfälzerin oder ein Rheinland-Pfälzer“ Starvex online im Ausland erworben. Allerdings war das Präparat dem Zoll bei der Einfuhrkontrolle aufgefallen, sodass dieser das Produkt zur Laboranalyse ins Landesuntersuchungsamt schickte. Dort konnte der Verdacht „auf den schädlichen Inhaltsstoff“ bestätigt werden, teilt das LUA mit.
Der Handel mit Starvex ist eine Straftat
„Starvex“ sei deshalb kein harmloses Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackung glauben machen möchte, sondern ein nicht zugelassenes Medikament, erklärt das LUA. Durch die fehlende Deklaration wüssten potenzielle Kunden zudem nicht, welcher Gesundheitsgefahr sie sich aussetzten.
Und weiter: „Solche Mittel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel damit ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.“
Das LUA Rheinland-Pfalz weist in Schlankheitsprodukten immer wieder gesundheitsschädliche Substanzen nach und rät deshalb grundsätzlich vom Kauf solcher Mittel über das Internet ab. So fand das LUA Sibutramin auch schon in russischen Schlankheitsmitteln oder dem Schlankheitstee „Trex Tea“.