Aktuelles
8 min merken gemerkt Artikel drucken

Hinweise zu Arzneimitteln und zur Erkältungszeit

PTAheute-Pinnwand KW 3/2025
Bilder: insta_photos, contrastwerkstatt, Kitreel, Jamrooferpix / AdobeStock; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:

Bundesweiter ePA-Rollout wohl erst im Frühjahr

Zum 15. Januar startete die elektronische Patientenakte (ePA) in ausgesuchten Modellregionen. In Hamburg und Umland, Franken und Nordrhein-Westfalen testen knapp 300 Zahnarztpraxen, Praxen, Apotheken und Krankenhäuser die neue digitale Anwendung und sammeln Erfahrungen mit der Nutzung. Beteiligt sind laut ABDA knapp 50 Apotheken, die Gematik spricht von rund 80. 

In dieser Pilotphase sollen die technische Stabilität des Gesamtsystems geprüft und einzelne Funktionen der ePA getestet werden. Ist diese ausgewertet, startet nach und nach der bundesweite Rollout. Zunächst war angedacht, dass es am 15. Februar bereits in die Fläche gehen kann. Auf einer Pressekonferenz sprach Bundesgesundheitsminister Lauterbach nun von einem Termin im März oder April. Quelle: daz.online / ks 

Rote-Hand-Brief zu Veoza (Fezolinetant): Risiko für arzneimittelbedingte Leberschäden

Die Firma Astellas Pharma GmbH informiert in Abstimmung mit der EMA und dem BfArM mittels Rote-Hand-Brief zum Risiko schwerwiegender Leberschäden bei der Anwendung des Arzneimittels Veoza (Fezolinetant).

Der nichthormonelle selektive Neurokinin-3-Rezeptor-Antagonist wird für die Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen, die mit der Menopause assoziiert sind, angewendet.

Erhöhungen der Serumwerte von Alanin-Aminotransferase (ALT) und/oder Aspartat-Aminotransferase (AST) wurden bereits in klinischen Studien beobachtet und sind in der Fachinformation von Veoza beschrieben. Im Rahmen einer nun erfolgten umfassenden EU-weiten Überprüfung hinsichtlich des Risikos von Fezolinetant, eine arzneimittelbedingte Leberschädigung hervorzurufen, wurden weitere Informationen berücksichtigt.

Schwerwiegende Fälle einer Erhöhung von ALT und/oder AST mit gleichzeitiger Erhöhung des Bilirubins und/oder der alkalischen Phosphatase (ALP) wurden nach Zulassung gemeldet. In manchen Fällen waren erhöhte Leberwerte mit Anzeichen und Symptomen, die auf eine Leberschädigung hinweisen, assoziiert. Die erhöhten Werte sowie Symptome, die auf eine Leberschädigung hinweisen, waren in den gemeldeten Fällen nach Absetzen des Arzneimittels im Allgemeinen reversibel.

Daher sind nun vor Beginn der Behandlung mit Veoza Leberfunktionstests durchzuführen. Die Behandlung darf nicht begonnen werden, wenn die obere Grenze des Normbereichs (Upper Limit of Normal, ULN) der ALT- und/oder AST-Werte bzw. des Gesamtbilirubins zweifach oder stärker erhöht ist. Zudem müssen Leberfunktionstests monatlich während der ersten drei Monate der Therapie und anschließend nach klinischem Ermessen durchgeführt werden; ebenfalls wenn Symptome auftreten, die auf eine Leberschädigung hinweisen.

Die Behandlung ist bei Erhöhung einer Transaminase auf die dreifache (oder höher) ULN mit Erhöhung des Gesamtbilirubins auf mehr als die zweifache ULN oder Symptome einer Leberschädigung abzusetzen bzw. bei Erhöhung einer Transaminase auf die fünffache ULN. Die Überwachung der Leberwerte sollte so lange fortgesetzt werden, bis sich diese normalisiert haben.

Die AMK bittet Apotheken, Patientinnen angemessen zu informieren. Sollten Symptome auftreten, die auf eine Leberschädigung hinweisen, wie z. B. Fatigue, Pruritus, Ikterus, dunkler Urin, heller Stuhl, Übelkeit, Erbrechen, verminderter Appetit und/oder Abdominalschmerz, ist umgehend ärztlicher Rat einzuholen.

Die Fach- und Gebrauchsinformationen werden entsprechend der neuen Risikoinformation aktualisiert. Nähere Informationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden. Quelle: AMK 

21 Cent mehr für den Sichtbezug

Überlassen Apotheken Opiatabhängigen ärztlich verordnete Substitutionsmittel (Sichtbezug), erhalten sie dafür eine Vergütung, die sonst Ärztinnen und Ärzten für diese Tätigkeit zusteht. Bislang entsprach dies 5,49 Euro je verordneter Einzeldosis – für die Vergabe an sich und die Dokumentation.

Zum 1. Januar 2025 ist nun der Punktwert der für die Ärzteschaft maßgeblichen EBM-Ziffer 01950 (Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger) angehoben worden. Darüber informiert derzeit die ABDATA im Auftrag des Deutschen Apothekerverbands (DAV) die Apothekensoftwarehäuser und Rechenzentren.    

Damit ergibt sich für die Apotheken nunmehr eine Vergütung von 5,70 Euro ohne Mehrwertsteuer. Quelle: daz.online / ks 

ABDA: Apothekenberatung unverzichtbar in Erkältungszeit

In einem aktuellen Newsletter macht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) darauf aufmerksam, wie wichtig eine gute Beratung in der Apotheke in der Erkältungssaison ist.

So böten die Apotheken vor Ort gegen viele Erkrankungen gut verträgliche rezeptfreie Arzneimittel an, jedoch könne „die wiederholte Einnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (...) auch auf eine noch unerkannte, ernsthafte Erkrankung hinweisen“, erklärt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. In einer persönlichen Beratung in der Apotheke vor Ort können klare Warnsignale erkannt und auf die Grenzen der Selbstmedikation hingewiesen werden.

„Oft sehen wir in den Apotheken die Patientinnen und Patienten mit ihren Beschwerden noch vor dem Hausarzt oder der Hausärztin. (...) wenn jemand immer wieder ähnliche rezeptfreie Arzneimittel nachfragt oder große Mengen verlangt, (...) müssen die Apothekenteams (...) eine ärztliche Abklärung der Symptome empfehlen“, so Hoffmann.

Apotheken leisteten durch die Beratung einen wertvollen Beitrag zur Prävention von Erkrankungen und sollten daher von der Bundesregierung stärker in die Planungen einbezogen werden, lautet am Ende des Newsletters der Appell an die Politik. Quelle: PM ABDA / mia 

Chargenrückruf Metamizol Zentiva 500 mg/ml und Novaminsulfon 500 mg Lichtenstein 

Die Zentiva Pharma GmbH informiert darüber, dass es in mehreren Chargen Metamizol Zentiva 500 mg/ml, 20 und 100 ml Tropfen zum Einnehmen (PZN 17418927 und 17418956) und Novaminsulfon (Metamizol) 500 mg Lichtenstein, 20, 50 und 100 ml Tropfen zum Einnehmen (PZN 04443361, 03507946 und 03507952) zu einer signifikanten Häufung von Reklamationen bezüglich der Auskristallisation der Lösung im Tropfeinsatz und am Flaschenhals kam. Betroffen sind folgende Chargen:  

Metamizol Zentiva 500 mg/ml 20 und 100 ml Tropfen zum Einnehmen, Ch.-B.: 3350224, 3830324, 3840324, 3850324  

Novaminsulfon 500 mg Lichtenstein 20, 50 und 100 ml Tropfen zum Einnehmen, Ch.-B.: 3010123, 3560224, 3620324, 3630324, 3640324, 3640823, 3650823, 3660324, 3720324, 3730324, 3740324, 3750324, 3920823  

Die Firma ruft daher alle im Markt befindlichen Packungen der genannten Chargen zurück. Apotheken werden gebeten, ihre Lagerbestände zu überprüfen und betroffene Packungen zur Gutschrift mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurückzuschicken. Quelle: AMK 

   Exklusiv für Apotheken: Warmies® Minis Country Club

Ein Huhn, eine Gans, ein Lamm und eine Kuh als Stofftier
Die neuen Warmies® | Bild: Warmies®

Ein Huhn, eine Gans, ein Lamm und eine Kuh bilden das neue Quartett der Warmies® Minis Country Club.

Die Wärmestofftiere sind dank ihrer handlichen Größe nicht nur gut für die Kleinsten geeignet, sondern auch ideal zum Mitnehmen auf Reisen, unterwegs oder als Geschenk für jeden Anlass. Die Warmies® Minis sind gefüllt mit Hirsekörnern und Lavendel und können schnell und einfach in Mikrowelle oder Backofen erwärmt werden.

Die Warmies® Minis Country Club sind ab sofort und exklusiv für Apotheken bestellbar und kosten im UVP jeweils 19,99 €. Quelle: PM Warmies / mia 

Klosterfrau startet Coupon-Aktion für ihre Marken

Von Halsschmerzen bis zur Bronchitis: Klosterfrau bietet mit Soledum®, nasic®, neo-angin®, Bronchicum®, Monapax®, Contramutan® und Laryngomedin® sieben bewährte Marken zur Linderung unterschiedlicher Erkältungssymptome. 

Nun hat das Unternehmen eine Rabatt-Aktion gestartet: Wer im Zeitraum 15.01.–28.02.2025 zwei unterschiedliche Produkte der Klosterfrau-Erkältungsmarken kauft, kann einen Zwei-Euro-Rabatt erhalten. Zur Aktionsteilnahme registrieren sich Apotheken kostenlos beim Digitalanbieter KYTE-TEC, der auch das Clearing übernimmt.

Polifleks 0,9% Isotonische NaCl-Infusionslösung TR: Packungen in türkischer Aufmachung verfügbar

Die Firma Tecrapharm (Germany) GmbH informiert in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde über die Inverkehrbringung eines begrenzten Kontingents von isotonischer Natriumchloridlösung in türkischer Aufmachung unter der Bezeichnung Polifleks 0,9% Isotonische NaCl-Infusionslösung TR.

Bei der betroffenen Ware fehlt eine deutschsprachige Gebrauchsinformation; diese wird bei Direktbestellungen per E-Mail bereitgestellt oder kann direkt von der Firma angefordert werden.

Die Ware kann ab sofort direkt über die Firma oder über den pharmazeutischen Großhandel bezogen werden. Die Ware ist bereits mit deutscher PZN in der ABDA-Datenbank gelistet. 

Wie bei vergleichbaren in Deutschland zugelassenen isotonischen Kochsalzlösungen besteht auch für Polifleks 0,9% Isotonische NaCl-Infusionslösung TR keine Verifikationspflicht; das Arzneimittel ist nicht serialisiert. Quelle: AMK 

Zuzahlungsbefreiung für 2025 beantragen

Patienten in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu können sie ihre Belastungsgrenze auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnen und sodann einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. 

Insbesondere, wer im Laufe des Jahres 2025 ein planbares Einkommen (z. B. eine monatliche Rente) hat und regelmäßig Zuzahlungen (z. B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) leisten muss, kann diese Befreiung beantragen. 

Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur 1 Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Apotheken können ihre Kunden auf die Zuzahlungsbefreiung hinweisen. Quelle: NL ABDA vom 8.1.2025 

Vertrieb von Fumaderm® initial und Fumaderm® wird eingestellt

Die Firma Biogen GmbH informiert in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Vertriebseinstellung der Arzneimittel Fumaderm® initial und Fumaderm® (Dimethylfumarat, Ethylhydrogenfumarat) in allen Packungsgrößen.  

Das Arzneimittel wird zur Behandlung von mittelschweren bis schweren Formen der Psoriasis vulgaris eingesetzt, sofern eine alleinige äußerliche Therapie nicht ausreichend ist.  

Restbestände können möglicherweise bis Ende April 2025 verfügbar sein. Die Firma weist jedoch auf die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Therapieumstellung betroffener Patienten hin. Quelle: AMK