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PTAheute-Pinnwand KW18/2024: Vogelgrippe, Dosierangabe und Krankmeldungen

PTAheute-Pinnwand KW 18/2024
Bilder: M.Dörr & M.Frommherz, DoraZett, Stockfotos-MG, Jamrooferpix / AdobeStock, Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

Vogelgrippe erstmals bei Kühen festgestellt 

Nerze, Robben, Füchse, Katzen – das Vogelgrippevirus H5N1 sprang zuletzt immer wieder auf Säugetiere über. Nun gibt es Nachweise des Erregers bei Milchkühen in den USA.  

Seit Ende März hat das US-Agrarministerium das Virus in mehr als 30 Milchviehbetrieben in rund 10 Bundesstaaten registriert – auch in der Milch selbst. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält die Gefahr für Menschen derzeit noch für gering, mahnt aber alle Staaten zu erhöhter Aufmerksamkeit für mögliche Infektionen bei Tier und Mensch. 

Angesichts von Ansteckungen bei zahlreichen Vögeln sowie mehr und mehr Säugetieren rund um den Erdball befürchten Forscher, dass sich das hochpathogene Vogelgrippevirus weiter verändert. Bei den Kühen – und in vielen anderen Fällen – geht es um die sogenannte H5N1-Linie 2.3.4.4b.

„Mich überrascht es sehr, dass Kühe nun infiziert sind“, sagt Martin Beer vom bundesweit zuständigen Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald. Aus einem Infektionsversuch von 2006 habe das Institut damals geschlossen, dass Rinder „wohl kaum gefährdet“ seien. Derzeit sei das Virus noch „maximal“ an Vögel angepasst und habe ein geringes Potenzial, Menschen zu infizieren. Bislang tue der Erreger sich etwa noch schwer damit, die angeborene Immunität des Menschen gegen das Vogelgrippevirus zu überwinden. „Doch jeder neue Säugetier-Wirt kann das Virus dem Menschen ein Stück näherbringen.“

Wie das Virus die Kühe genau infiziert hat, ist unbekannt und ebenso, wie die Übertragungen von Kuh zu Kuh geschehen. Experten vermuten etwa über Melkmaschinen oder die Luft. Zu den Symptomen zählen eine geringere Milchproduktion und Appetitlosigkeit. Die US-Gesundheitsbehörde (FDA) verwies immerhin darauf, dass das Pasteurisieren der Milch das Virus zerstört. Auch in Milchpulver für Säuglinge sei kein Virus entdeckt worden.

Ob die Milch eine Rolle bei der Übertragung spielte, werde untersucht, teilte die WHO mit. Sie riet, nur pasteurisierte und keine Rohmilch zu konsumieren. Quelle: daz.online 

Künftig Honorar für den Sichtbezug?

Ein Extra-Honorar für die Apotheke für den Sichtbezug gibt es bislang nur im Rahmen regionaler Versorgungsverträge. In Baden-Württemberg existiert ein solcher Vertrag seit 2013 mit den Primär- und Ersatzkassen, die die Apotheker für diese Leistung honorieren. Mittels Sonder-PZN dürfen sie den gleichen Betrag abrechnen, den Ärzte für die Substitutionsmitteleinnahme unter Aufsicht erhalten.

Nun hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine Mustervereinbarung über die Abrechnung des Sichtbezuges in Apotheken gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband aufgesetzt. Der DAV informiert in diesem Zusammenhang aber auch darüber, dass weder GKV-Spitzenverband noch der AOK-Bundesverband Mandate hatten, eine solche Vereinbarung kollektiv für alle Kassen zu verhandeln und abzuschließen. 

Somit ist die vorliegende Vereinbarung nicht verbindlich, sondern es können auf ihrer Basis einheitliche Verträge auf Bundes- und Landesebene mit den Krankenkassen geschlossen werden.

Ob Apotheken letztendlich für den Sichtbezug ein Honorar erhalten können, hängt also davon ab, ob die jeweiligen Krankenkassen sich mit den zuständigen Apothekerverbänden einigen können. Vorgesehen sind in der Vereinbarung 5,49 Euro je verordneter Einzeldosis. Die können über die Sonder-PZN (Sonderkennzeichen SOK) 18774506 abgerechnet werden. Die Vergütung soll sich an jener der Ärzte orientieren. Erfolgt dort eine Anpassung, wird bei den Apotheken nachgezogen. Quelle: daz.online 

Aktion zur Winterbevorratung mit algovir®

HV-Display mit algovir-Produkten
Aufmerksamkeitsstarkes HV-Display von algovir ® | Bild: Hermes Arzneimittel GmbH

Hermes Arzneimittel GmbH bietet Apotheken aktuell eine besondere Aktion zur Winterbevorratung mit algovir®. So können Apotheken noch bis zum 30. Juni 2024 bei einer Bestellung von min. 36 Packungen algovir® auch eine rote Fußmatte erhalten. Ein flaschenförmiges HV-Display (bestückt mit 15x algovir® Effekt und 3x algovir® Kinder) soll im Geschäft für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgen. Die Auslieferung der Displays erfolgt ab August. Weitere Informationen sind direkt beim Außendienst oder Vertrieb des Herstellers zu erhalten.

Weiter viele Krankheitsausfälle zu Jahresbeginn

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit zu Jahresbeginn auf einem hohen Stand geblieben. Von Januar bis Ende März fehlten 38 Prozent der Beschäftigten bereits mindestens einmal mit einer Krankschreibung, wie die Kasse nach eigenen Versichertendaten mitteilt. 

Der Krankenstand lag mit 5,8 Prozent nur 0,1 Prozentpunkte unter dem Höchstwert des ersten Quartals 2023. An jedem Tag der ersten drei Monate 2024 waren also im Schnitt 58 von 1.000 Beschäftigten krankgeschrieben.

Nach Rekordwerten 2022 und 2023 hätten sich hohe Ausfallraten im ersten Quartal 2024 verfestigt, eine Entwarnung sei nicht in Sicht, so die DAK. Bei unter 20-Jährigen hatten der Auswertung zufolge 59 Prozent mindestens eine Krankschreibung, ein Fall dauerte im Schnitt 4,4 Tage. Bei über 60-Jährigen hatten 33 Prozent eine Krankschreibung, pro Fall waren es im Durchschnitt 18 Tage. 

Gut ein Viertel der Fehltage gingen demnach insgesamt auf Erkältungen und andere Atemwegserkrankungen zurück. Ausgewertet wurden Daten von 2,2 Millionen DAK-versicherten Beschäftigten. Quelle: dpa / mia 

Etrasimod gegen Colitis ulcerosa nun in Deutschland verfügbar

Seit dem 15. April 2024 ist das Arzneimittel Velsipity® mit dem Wirkstoff Etrasimod zur Therapie der mittelschweren bis schweren Colitis ulcerosa in Deutschland verfügbar, wie der Hersteller Pfizer in einer Pressemitteilung informiert.

Indiziert ist das Präparat als Therapieoption bei Patientinnen und Patienten ab 16 Jahren mit der chronisch entzündlichen Darmerkrankung, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend oder gar nicht angesprochen haben – oder wenn eine medizinische Kontraindikation für derartige Behandlungen vorliegt, wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in der Zusammenfassung der Produktcharakteristika schreibt. Quelle: daz.online 

Weitere Informationen über das Immunsuppressivum können Sie in diesem Artikel nachlesen. 

„Dj“ bringt keinen Mehrwert für die AMTS

Die Arzneimittelkommission der Apothekerschaft (AMK) wollte wissen, inwiefern sich die Angabe der Dosierung auf dem Rezept auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) auswirkt. Seit 2020 ist diese bekanntermaßen verpflichtend. Alternativ kann angegeben werden, dass beispielsweise ein Medikationsplan ausgegeben wurde. Auf das Rezept muss dann der Vermerk „Dj“. Die Angabe der Dosierung war eine langjährige Forderung der Apothekerschaft.

Für ihre Erhebung befragte die AMK ihre 588 öffentlichen Referenzapotheken. 318 nahmen an der Umfrage teil. Rund 44 Prozent der befragten Apothekerinnen und Apotheker bestätigten, dass sich durch die Dosierung auf Rezept die AMTS (sehr) verbessert hat. So gelingt die Kontrolle der erforderlichen Packungsgröße oder die Prüfung auf Teilbarkeit der Arzneiform. Entscheidende Voraussetzung hierfür sei aber, dass die Dosierungsangaben korrekt und aktuell sind. 

Rund 78 Prozent gaben zudem an, dass durch diese Dosierungsangabe (potenzielle) Medikationsfehler erkannt werden konnten, wie Über- oder Unterdosierungen oder ein falscher Einnahmezeitpunkt.

Allerdings wurde auch kritisiert, dass auf etwa 50 Prozent (Median) der Rezepte nur der Vermerk „Dj“ zu finden ist. Ein Medikationsplan liege aber nur selten vor, wie die Apotheken auf Nachfrage erfahren. In solchen Fällen müsste dann notwendigerweise intensiv zur Medikation beraten werden, um die AMTS nicht zu gefährden. Quelle: daz.online 

Kynmobi® ab sofort in Deutschland verfügbar

Mit Kynmobi® steht der erste zugelassene Apomorphin-Sublingualfilm zur Verfügung, der zur intermittierenden Behandlung von OFF-Episoden bei erwachsenen Patienten mit Parkinson-Krankheit eingesetzt werden kann, die durch orale Antiparkinsonmittel nicht ausreichend eingestellt sind. 

OFF-Episoden können sich – zusätzlich zu nichtmotorischen Symptomen – durch Tremor, Steifigkeit, Bradykinesie, Gangstörungen und Stürze äußern.

Die Vermarktung des Apomorphin-Sublingualfilms Kynmobi® in Deutschland erfolgt nach einem dezentralen Zulassungsverfahren in Europa. Bial gab im September 2021 eine Vereinbarung mit Sumitomo Pharma America, Inc. (SMPA) bekannt, wonach Bial exklusive kommerzielle Lizenzrechte zur Vermarktung in der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich erhält. Quelle: PM BIAL