Kinder-AM: BfArM veröffentlicht Dringlichkeitsliste
Die Versorgung mit Antibiotika ist derzeit „grundsätzlich stabil“, sagt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Doch auch das BfArM kann nicht abschätzen, wie sich die Infektionssaison entwickelt. Einzelne Arzneimittel-Engpässe bei Kinderarzneimitteln kann somit auch die Bundesoberbehörde nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen.
Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der ABDATA hat das BfArM eine „Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel“ veröffentlicht. Sie enthält Wirkstoffe, die Kinderärzte bei Infektionen häufig verordnen und die Eltern sodann in der Apotheke besorgen – dazu gehören Antibiotika, Fiebersäfte und -zäpfchen, abschwellende Nasentropfen und -sprays sowie ein bronchienerweiternder Wirkstoff.
Welches sind dringliche Arzneimittel für Kinder?
Zu den dringenden Antibiotika zählt das BfArM:
- Amoxicillin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Infectomox®)
- Amoxicillin plus Clavulansäure – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Augmentan® Kindersaft)
- Azithromycin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Azi-Teva® 200 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen)
- Cefaclor – Granulat/Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Cefaclor Basics 250 mg TS)
- Cefadroxil – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen(z. B. Grüncef® 500 mg/5ml Trockensaft)
- Cefixim – Granulat/ Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Cefixim AL 100 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen)
- Cefpodoxim – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Cefpodoxim - 1 A Pharma® 40 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen)
- Cefuroxim – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Cefurox Basics 125 mg/5 ml Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen)
- Clarithromycin – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Klacid Saft)
- Clindamycin – Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen (z. B. Sobelin® Granulat)
- Erythromycin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Infectomycin® 400 Saft)
- Phenoxymethylpenicillin – Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen (z. B. Infectocillin® 400)
- Sultamicillin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (z. B. Unacid PD oral)
- Trimethoprim/Sulfamethoxazol – Suspension zum Einnehmen (z. B. Cotrim K-ratiopharm 200 mg/5 ml + 40 mg/5 ml Suspension zum Einnehmen)
Wichtige Wirkstoffe zur Fiebersenkung bei Kindern sind:
- Ibuprofen – Saft, Zäpfchen und Weichkapseln zum Zerbeißen (z. B. Nurofen®)
- Paracetamol – Saft, Zäpfchen, Sirup und Granulat (z. B. Benuron®)
Abschwellende Nasentropfen und Nasensprays für Kinder bei Schnupfen:
- Oxymetazolin – Spray und Tropfen (z. B. Nasivin®)
- Xylometazolin – Spray und Tropfen (z. B. Otriven®)
Zur Erweiterung der Bronchien bei Kindern:
- Salbutamol – Druckgasinhalation (Suspension z. B. Salbuhexal®), Lösung für einen Vernebler (Salbutamol-ratiopharm® Inhalationslösung), Pulver zur Inhalation (z. B. Ventilastin Novolizer), Tropfen zum Einnehmen (Lösung, z. B. Salbubronch® Elixier)
Antibiotika bei Nasennebenhöhlen-, Mittelohr-, Rachen- und Mandelentzündung
Die aufgeführten antibiotischen Wirkstoffe decken gängige bakterielle Erkrankungen bei Kindern in den Herbst- und Wintermonaten ab. So kann beispielsweise Amoxicillin bei Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung), Otitis media (Mittelohrentzündung), Streptokokken-Tonsillitis und -Pharyngitis (Mandel- und Rachenentzündung) und ambulant erworbener Pneumonie (Lungenentzündung) eingesetzt werden, wenn die Erreger empfindlich gegen das Aminopenicillin sind.
Auch das Cephalosporin Cefpodoxim deckt Sinusitis, Otitis, Pharyngitis, Tonsillitis und Infektionen der Atemwege ab.
Austausch ohne Rücksprache möglich
Die Dringlichkeitsliste des BfArM soll dabei helfen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu sichern. Allein mit der Erstellung einer Liste ist dies natürlich nicht gewährt. Allerdings können Apotheken die vom BfArM aufgeführten Arzneimittel – sollte es zu Engpässen beim verordneten Präparat kommen – gegen ein wirkstoffgleiches Fertig- oder Rezepturarzneimittel „auch in einer anderen Darreichungsform“ austauschen. Deshalb hat das BfArM auch die Pharmazentralnummern (PZN) gelistet.
Und: „Eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ist für diesen eng begrenzten Austausch von Arzneimitteln nicht erforderlich“, erklärt das BfArM. Dieser Austausch sei ab Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) möglich und die Liste gelte damit voraussichtlich ab 1. Dezember 2023, erklärt das BfArM.