Minipille weiterhin rezeptpflichtig in Deutschland
Schon länger wird öffentlich diskutiert, ob orale Verhütungsmittel nur mit Gestagen – sogenannte Minipillen – auch ohne Rezept erhältlich sein sollten. Im Juli 2021 sind die Handelspräparate Lovima- und Hana-Filmtabletten mit jeweils 75 Mikrogramm Desogestrel als erste hormonelle Kontrazeptiva in Großbritannien aus der Rezeptpflicht entlassen worden.
Neun Monate danach blickte 2022 das Unternehmen HRA Pharma, das hinter der „Pille“ Hana steht, auf den OTC-Switch in Großbritannien zurück und sah keinen Grund, warum nicht auch Deutschland über eine Entlassung von Desogestrel aus der Verschreibungspflicht nachdenken sollte.
Zur Erinnerung: Wie wirkt Gestagen?
Das nur beim weiblichen Geschlecht aktive Progesteron
- senkt die Zahl der Estrogen-Rezeptoren,
- hemmt die Estrogen-bedingte Proliferation der Uterusschleimhaut und stimuliert die Entwicklung des sekretorischen Endometriums,
- erhöht die Viskosität des Zervixschleims,
- unterdrückt die LH-Ausschüttung der Hypophyse und damit die Ovulation,
- fördert die Drüsenbildung in den Brüsten,
- erhöht die Ruhetemperatur (um circa 0,5 °C),
- ist als sogenanntes Schwangerschaftshormon für die Erhaltung einer Schwangerschaft unentbehrlich (z. B. Hemmung der Uteruskontraktilität und Menstruation) und
- verstärkt die Wirkung der Estrogene auf das Skelettsystem.
Im Sommer 2023 war es dann auch in den USA so weit: Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde (FDA) entließ erstmals ein reines Gestagenpräparat zur oralen Kontrazeption aus der Verschreibungspflicht.
Dort handelt es sich um das orale Kontrazeptivum mit dem Handelsnamen Opill und dem Wirkstoff Norgestrel in der 75-µg-Dosierung. Dahinter verbirgt sich ebenfalls der Hersteller HRA Pharma.
Desogestrel: OTC-Switch wurde abgelehnt
Am 23. Januar ist nun der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht zu seiner 88. Sitzung zusammengekommen und hat über den OTC-Switch von Desogestrel 75 µg zur oralen Anwendung in Deutschland abgestimmt.
Überraschender dürfte hingegen sein, dass der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Desogestrel 75 µg einstimmig abgelehnt wurde. Denn: Natürlich gibt es Gründe, die gegen einen OTC-Switch von Desogestrel sprechen, aber durchaus auch Gründe, die dafür sprechen würden.
Bislang hat das BfArM jedoch nur ein Kurzprotokoll veröffentlicht. Das Ergebnisprotokoll, in dem auch die Hintergründe des Abstimmungsergebnisses einsehbar werden, wird erst später veröffentlicht. Man darf also gespannt sein.