Adexa fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt
Die Tarifkommission der Apothekengewerkschaft Adexa fordert eine Gehaltserhöhung in Höhe von 10,5 Prozent. Das geht aus einem Brief der Gewerkschaft an den Vorsitzenden des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) hervor. Datiert ist der Brief auf den Freitag vergangener Woche. In dem Schreiben wird zuvor angekündigt, dass der bislang geltende Tarifvertrag fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt wird. Zudem wird eine bereits bestehende Einladung zu den Gehalts- und Rahmentarifverhandlungen nach Hamburg bekräftigt.
Außergewöhnlich hohe Belastungen
Adexa begründete die Forderung gegenüber PTAheute „mit der außergewöhnlich hohen Inflationsrate von 7,9 Prozent im Jahr 2022 sowie prognostizierten 6,0 Prozent Inflation für 2023, die zu erheblichen Reallohnverlusten bei den Apothekenangestellten geführt haben“. Beachtet worden sei auch „die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro und zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro“.
Der letzte Tarifvertrag wurde Anfang Januar 2022 geschlossen und trat sogleich in Kraft. PTA und Approbierte erhielten damals 200 Euro pro Monat mehr, PKA 225. PKA-Berufseinsteiger hätten ansonsten unter der Mindestlohngrenze von 12 Euro gelegen, die die Bundesregierung damals plante. Wegen der Anhebung der PKA-Gehälter wurden dann auch jene der anderen Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter angehoben. Zum 1. Januar 2023 war eine weitere Gehaltserhöhung in Kraft getreten.
Das verdienen PTA seit 2023
PTA haben demnach vor der letzten Gehaltserhöhung im ersten Berufsjahr 2.149 Euro verdient, ab dem 1. Januar 2022 2.349 Euro und seit dem 1. Januar 2023 2.419 Euro. Ab dem 11. Berufsjahr lag der Tariflohn von PTA statt bei 2.868 Euro ab 1. Januar 2023 dann bei 2.954 Euro. Bei PKA stieg das Gehalt von beispielsweise 1.868 Euro im ersten und zweiten Berufsjahr auf 2.093 und dann 2.156 seit Januar 2023.
Auszug aus der Gehaltstabelle für PTA im Tarifgebiet des ADA:
alter Gehaltstarif bis 31.12.2021 | Gehaltstarif seit 01.01.2022 | neuer Gehaltstarif ab 01.01.2023 | |
---|---|---|---|
1.–2. Berufsjahr | 2.149 Euro | 2.349 Euro | 2.419 Euro |
3.–5. Berufsjahr | 2.264 Euro | 2.464 Euro | 2.538 Euro |
6.–8. Berufsjahr | 2.457 Euro | 2.657 Euro | 2.737 Euro |
9.–14. Berufsjahr | 2.668 Euro | 2.868 Euro | 2.954 Euro |
ab 15. Berufsjahr | 2.783 Euro | 2.983 Euro | 3.072 Euro |
Der Tarifvertrag ist nur dann verpflichtend, wenn sowohl Apothekeninhaber als auch Angestellte Mitglieder ihrer jeweiligen Tariforganisation (ADA oder Adexa) sind. Er gilt nicht für Sachsen, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. In Nordrhein wird ein gesonderter Tarifvertrag zwischen Adexa und TGL Nordrhein ausgehandelt.