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Neuer Pflichttext für OTC-Werbung geplant: Zu Risiken und Nebenwir­kungen fragen Sie … wen jetzt?

PTA schaut mit Kundin auf Packungsbeilage
PTA können zu Risiken und Nebenwirkungen eines Arzneimittels beraten. Künftig werden sie indirekt auch im Pflichttext mitberücksichtigt. | Bild: contrastwerkstatt / AdobeStock

Eigentlich werden Formulierungen aus Gesetzen selten zu allgemein bekannten Klassikern im Alltagsgebrauch. Bei einem Satz aus Paragraf 4, Absatz 3 Heilmittelwerbegesetz ist es so gekommen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“  

Seit gut drei Jahrzehnten ist dieser vorgegebene Warntext für Arzneimittelwerbung „außerhalb der Fachkreise“ Pflicht und in Funk und Fernsehen zusätzlich vorzulesen. Jetzt soll er eine Änderung erhalten – denn nachfragen kann man schließlich nicht nur bei männlichen Fachleuten.

Apotheker nicht mehr als Berufsgruppe genannt 

Zu Risiken und Nebenwirkungen von beworbenen Arzneimitteln sollen die Ansprechpartner künftig nicht mehr nur Arzt und Apotheker sein. Die Aufforderung an die Hilfesuchenden soll vielmehr lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ So steht es in einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den das Kabinett am vergangenen Mittwoch auf den Weg gebracht hat.  

Der Warnhinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“, heißt es. Daher solle nun gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden. Zudem knüpfe der Kauf von Arzneimitteln nicht an eine Person an, sondern geschehe in der Apotheke.

ABDA kritisierte Herabwürdigung des Apotheker-Berufs

Die neue Formulierung kam bei ihrer Verkündung Anfang März in der Apothekerschaft nicht gut an. Zwar sei positiv zu bewerten, dass das gesamte Apothekenteam als Ansprechpartner bezeichnet wird, allerdings sehen viele, dadurch, dass nur die Apotheke als Institution genannt wird, den Berufsstand der Apothekerinnen und Apotheker gegenüber der Ärzteschaft herabgewürdigt und auf keinen Fall als Heilberuf gleichgestellt.

Die Standesvertretung der Apotheker, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), schlug deshalb folgende Formulierung vor: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“

Wie kam es zur Änderung?

Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, so die Präsidentin der ABDA, Gabriele Regina Overwiening, Ende vergangenen Jahres. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.  

Die ABDA hat sich daher einem Bündnis verschiedener Gesundheitsverbände angeschlossen, das forderte, den Hinweis zu modifizieren. Grundsätzlich unterstützt die ABDA somit die Anpassung des Pflichttextes. So wie es jetzt im Entwurf steht, hat sich die ABDA die Modifizierung jedoch offenbar nicht vorgestellt.

Was sagen PTA zum neuen Pflichttext?

Grafik: Auswertung der PTAheute-Umfrage.

Während PTA im Entwurf des BMG indirekt erwähnt werden, wurden sie im ABDA-Gegenvorschlag außen vor gelassen. Das löste in den sozialen Netzwerken harsche Kritik aus. Wir wollten deshalb in einer Umfrage von Ihnen wissen: Welcher Slogan entspricht Ihrer Meinung nach mehr der Realität? 

Von insgesamt 101 Teilnehmenden stimmten 14% für den Entwurf des BMG, während knapp 50% den Gegenvorschlag der ABDA bevorzugten. 14% waren der Ansicht, dass die Vorschläge generell noch einmal überarbeitet werden müssten. 

Ein Drittel der Teilnehmenden machte sodann auch konkrete Alternativvorschläge, wie z. B.:

  • „… und fragen Sie in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.“
  • „… und holen Sie sich Rat bei Fachleuten aus Medizin oder Pharmazie.“
  • „… und fragen Sie medizinisches oder pharmazeutisches Fachpersonal.“
  • „... und holen Sie ärztlichen oder pharmazeutischen Rat ein.“
  • „… und fragen Sie Ihren Arzt, Ihre Ärztin oder holen Sie pharmazeutischen Rat in Ihrer Apotheke ein.“
  • „… und holen Sie sich ärztlichen Rat oder wenden Sie sich an das Apothekenpersonal.“

Darüber hinaus sprachen sich acht Teilnehmende dafür aus, den ursprünglichen Slogan schlicht beizubehalten.

Wie geht es nun weiter?

Damit Pharma- und Werbebranche den Reklamezusatz ändern können, sind fünf Monate Übergangszeit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgesehen. Der Entwurf kommt jetzt zu weiteren Beratungen in den Bundestag. Die Umstellungskosten sollten jedoch gering sein, heißt es im Entwurf. Gegebenenfalls könnten höhere Werbekosten anfallen, nämlich „aufgrund des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist.“