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PTAheute-Pinnwand KW 5/2023: Das E-Rezept und die Folgen der Pandemie

Pinnwand für KW 5/2023
Bilder: alexanderuhrin, photothek, WavebreakMediaMicro, Jamrooferpix / AdobeStock, Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

Weniger Alkoholmissbrauch junger Menschen in Pandemie

Kontaktbeschränkungen, abgesagte Feste und Partys: In der Corona-Pandemie mussten weniger Kinder und Jugendliche wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär im Krankenhaus behandelt werden. Das Statistische Bundesamt zählte im Jahr 2021 rund 11.700 Fälle unter den 10- bis 19-Jährigen und damit einen Rückgang von 4,4 Prozent im Vorjahresvergleich. Im Vergleich zum Jahr 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie, sank die Zahl um 42,3 Prozent. Schon im Jahr 2020 hatte es deutlich weniger Einweisungen ins Krankenhaus gegeben.  

Im Jahr 2021 seien die niedrigsten Fallzahlen seit dem Jahr 2001 erreicht worden, teilte das Bundesamt mit. Dabei spielten auch demografische Effekte eine Rolle: Die Bevölkerung in der Altersgruppe der 10- bis 19-Jährigen ging den Angaben zufolge im langfristigen Vergleich von 2001 bis 2021 um 19 Prozent zurück.  

Das Risiko einer Alkoholvergiftung ist bei Jugendlichen nach wie vor besonders groß: Mit 9.500 Fällen gab es dem Bundesamt zufolge 2021 von allen Altersgruppen die meisten Fälle bei den 15- bis 19-Jährigen. Es folgten die 50- bis 54-Jährigen (7.100 Fälle). Der Anteil der Männer war demnach in allen Altersgruppen deutlich größer als der der Frauen – nur bei den 10- bis 14-Jährigen war er mit 35,7 Prozent kleiner. Quelle: dpa / mia 

Neuer Versuch für den E-Rezept-Abruf via eGK 

Nachdem ein erster Versuch gescheitert war, hat die Gematik nun einen neuen Entwurf vorgelegt, wie künftig der Abruf der E-Rezepte mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke ablaufen soll. Der erste Entwurf wurde kurz vor dem geplanten Start vom Bundesdatenschützer gekippt, da nicht sichergestellt war, dass nur Berechtigte E-Rezepte abrufen können.  

Nun hat die Gematik nachgebessert und eine neue Spezifikation vorgelegt. Sie sieht zwei verschiedene technische Möglichkeiten vor, nachzuweisen, dass die Karte, mit der die E-Rezepte abgerufen werden sollen, auch wirklich im Kartenlesegerät steckt und somit sich die jeweiligen Patienten bzw. deren Vertreter in der Apotheke befinden.  

Beide technische Lösungen sollen im Hintergrund ablaufen. Die Apotheke wird von der Verifizierung, außer vielleicht etwas Wartezeit, wenig merken. Die Vorgänge nach dem Abruf der E-Rezepte bleiben unverändert.    

Der vorgelegte Entwurf steht nun zur Abstimmung. Geplant ist, dass das Verfahren im Sommer stehen soll. Quelle: jb / sn 

Über 250 Anträge auf Entschädigung wegen Corona-Impfschaden

Die Bundesländer haben laut Medienberichten bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Spitzenreiter seien die bevölkerungsstärksten Bundesländer Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38, Schlusslicht sei Bremen mit keiner Anerkennung. 1.808 Anträge haben die Länder den Angaben zufolge abgelehnt. Derzeit seien noch 3.968 Anträge bei den Ländern in Bearbeitung, weitere könnten folgen.  

Solche Anträge sind sehr selten. In Deutschland sind bis Anfang des Jahres nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 192 Millionen Corona-Impfungen verabreicht worden. Rund 65 Millionen Menschen wurden mindestens einmal geimpft.  

Als Impfschäden werden nach Angaben der Medien etwa Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen (Verstopfung bestimmter Blutgefäße im Gehirn) und das sogenannte Guillain-Barré-Syndrom anerkannt.

Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann dies bei sehr gravierenden Impfkomplikationen erfolgen, die „längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen“. Zur Versorgung zählen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung. Quelle: dpa / mia 

MometaDex®: Nasenspray bei Allergie

MometaDex® Nasenspray
Das MometaDex® Nasenspray | Bild: Dexcel® Pharma

Das Nasenspray MometaDex® soll die Beschwerden einer allergiebedingten Rhinitis lindern können. Der Hersteller verspricht eine Wirkung von 24 Stunden. MometaDex® wirke nicht nur antiallergisch, sondern hemme auch die mit einer Allergie einhergehenden Entzündungsprozesse im Körper.

Der Hersteller Dexcel® Pharma bietet Apotheken ein umfangreiches Deko-Paket an. Als zusätzlichen Anreiz für eine ansprechende Schaufensterdekoration verlost der Hersteller drei Gutscheine des Erlebnisanbieters Jochen Schweizer für ein Team-Event für das gesamte Apotheken-Team. Details zu dem Gewinnspiel können auf der Webseite des Anbieters nachgelesen werden.

Antibiotika-Engpass: Ist er wirklich so schlimm?

Seit es Lieferengpässe bei Arzneimitteln auch in die Publikumsmedien geschafft haben, ist es schwerer geworden, abzuwägen, wie man in der Apotheke über diese sprechen und in den Fachmedien darüber berichten soll. Schließlich soll keine Panik geschürt werden. 

Werden aber Antibiotika (für Kinder) knapp, wird auch an Engpässe gewöhnten PTA mulmig, vor allem mit dem Blick auf den nächsten Notdienst. Wie schlimm steht es wirklich um die Versorgung mit Amoxicillin und Co. im ambulanten Bereich und im Krankenhaus?

Die Antwort auf die Frage, wie schlimm der Antibiotika-Engpass wirklich ist, können Sie bei daz.online nachlesen.

Autoimmunerkrankungen als Spätfolge von COVID-19?

Nach Erkenntnissen deutscher Forscher haben Menschen nach überstandener COVID-19-Infektion deutlich häufiger eine Autoimmunerkrankung als andere. Grundlage ist eine umfangreiche Analyse von Krankenversicherungsdaten. 

Die Ergebnisse beziehen sich den Forschern zufolge jedoch nur auf ungeimpfte Betroffene, die eine nachgewiesene Corona-Infektion mit dem Wildtyp des Virus hatten. Entsprechende Erkenntnisse über andere Varianten des Virus gebe es derzeit nicht.  

Der Analyse zufolge kamen bei Menschen mit einer Corona-Infektion 15,05 Diagnosen einer Autoimmunerkrankung auf 1.000 Versichertenjahre, bei Menschen ohne eine solche Infektion waren es 10,55 Diagnosen. Patienten mit einem schwereren Corona-Verlauf hatten ein besonders hohes Risiko. Bestimmte Entzündungen der Blutgefäße wiesen die größten Assoziationen mit COVID-19 auf. 

Ausgewertet wurden Abrechnungsdaten der Jahre 2019 bis Juni 2021 von 38,9 Millionen gesetzlich Versicherten der AOK Plus, Barmer, DAK-Gesundheit, IKK classic, der Techniker Krankenkasse und von Betriebskassen. In die Analyse gingen Daten von 640.000 Personen mit labormedizinisch nachgewiesener COVID-19-Erkrankung im Jahr 2020 ein, darunter 76.000 mit vorher bestehender Autoimmunerkrankung. 

Von den COVID-Patienten, die zuvor keine Autoimmunerkrankung hatten, entwickelten 6.489 erstmals eine solche Krankheit. COVID-Infizierte und je drei Nicht-Infizierte mit ähnlichen Eigenschaften wurden anhand von 41 vorab festgelegten Erkrankungen verglichen. Quelle: dpa / mia 

Anstieg von Arzneimittelausgaben noch im Rahmen

Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel sind nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands im Jahr 2022 um 5,2 Prozent auf 47,4 Milliarden Euro gestiegen. Das Plus liegt damit knapp hinter den Rahmenvorgaben von Krankenkassen und Ärzten und deutlich hinter der allgemeinen Preisentwicklung. Die Apotheken verursachen von diesen Ausgaben einen Anteil von lediglich knapp zwei Prozent.

Die Details zu den Arzneimittelausgaben können Sie bei daz.online nachlesen.

RKI: Mehr psychische Belastungen bei Kindern in der Pandemie

Bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland haben psychische Belastungen und Symptome in der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. „Der überwiegende Teil der bis zur zweiten Pandemiewelle durchgeführten Studien zeigte eine relevante Verschlechterung des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“, hält ein Autorenteam des RKI in einem kürzlich veröffentlichten Rapid Review fest. Dafür wurden 39 Studien zum Thema ausgewertet. Im Vergleich zu Erkenntnissen über die psychischen Belastungen bei Erwachsenen hätten sich Kinder und Jugendliche in der Pandemie als vulnerabler erwiesen.

Die Belastung variierte laut der Auswertung mit den Pandemiewellen und den jeweiligen Corona-Maßnahmen. Dies zeige, dass Kinder sensibel „auf die zum Teil drastischen Veränderungen in ihrer Lebenswelt“ reagierten. Aus repräsentativen Studien sei überwiegend ein hohes Ausmaß an pandemiebezogenen Belastungen, Zunahmen psychischer Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen der Lebensqualität berichtet worden.

Allerdings bezog sich laut RKI die große Mehrzahl der Studien auf den Pandemiebeginn bis zum Sommerplateau 2020. Insgesamt sehen die Autoren einen Mangel an Studien zur psychischen Kindergesundheit während der Pandemie. Viele Untersuchungen wiesen in irgendeiner Form bedeutende Einschränkungen auf. Als Manko wird etwa genannt, dass Risikogruppen sich bislang nur eingeschränkt identifizieren ließen. Quelle: dpa / mia 

Masken: Tragepflicht entfällt, Pflicht in Verbandskästen ist eingeführt

Die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen ist bundesweit gefallen. Stattdessen gilt nun eine neue Regelung: Der Verbandskasten im Auto muss jetzt zwei medizinische Masken enthalten. FFP2-Masken müssen es jedoch nicht sein. 

Mit Änderung der einschlägigen Norm (DIN 13 164) wird das für jedes Kraftfahrzeug verpflichtende Erste-Hilfe-Material aber auch ein wenig abgespeckt: Bisher waren zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, für Verbandkästen der neuen DIN genügt eines. Außerdem wurde das Verbandstuch (40 x 60 cm) ersatzlos gestrichen.

Wer seinen Verbandskasten aus aktuellem Anlass ergänzt und gegebenenfalls Rat in der Apotheke sucht, sollte auch gleich prüfen, wie es um die Haltbarkeit des übrigen Inhalts steht. Quelle: dpa / ks / mia 

EMA: Empfehlung für reguläre Zulassung für Paxlovid

Der Humanarzneimittelausschuss der EMA (CHMP) empfiehlt, das COVID-19-Arzneimittel Paxlovid von einer bedingten Zulassung in eine reguläre zu überführen. Zwar spricht das Gremium nur Empfehlungen aus und die Entscheidung, ob ein Arzneimittel zugelassen oder dessen Zulassung erweitert oder gar entzogen wird, obliegt der Europäischen Kommission. Die folgt aber im Regelfall den Empfehlungen der EMA-Experten.

Wie es zur EMA-Empfehlung kam und welche Arzneimittel noch zugelassen werden sollen, können Sie bei daz.online nachlesen.

Umweltschutz: Diese Arzneimittel müssen überwacht werden

Dass man sich Diclofenac-Gel oder Ähnliches nicht einfach von den Händen waschen soll, ist allen PTA bekannt. Tatsächlich gibt es aber für Diclofenac keine verbindlichen Grenzwerte für europäische Gewässer. Daran wird aktuell gearbeitet. Neben Diclofenac sollen noch zahlreiche andere pharmazeutische Substanzen zukünftig kontrolliert werden.

Welche Arzneimittel auf der sogenannten EU-Watch-List stehen, um überwacht zu werden, können Sie bei daz.online nachlesen.

WHO sieht Corona-Pandemie weiterhin als globalen Gesundheitsnotstand

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hebt die wegen der Corona-Pandemie ausgerufene höchste Alarmstufe auch weiterhin nicht auf. Die Pandemie sei jedoch wahrscheinlich „an einem Übergang“ angelangt, hieß es von der WHO. Nun gelte es, diese Übergangsphase vorsichtig zu bewältigen.  

Die globale Corona-Lage habe sich zwar verbessert, doch in den vergangenen acht Wochen seien der WHO dennoch rund 170.000 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 aus aller Welt gemeldet worden. Gesundheitsbehörden würden die Verbreitung des Virus weniger genau überwachen, während medizinische Einrichtungen weiterhin vielerorts überfordert seien, so die WHO.  

Das Beratergremium zeigte sich zudem besorgt, dass in Risikogruppen weltweit sowie in ärmeren Ländern immer noch nicht ausreichend viele Menschen gegen COVID-19 geimpft sind. „Es besteht wenig Zweifel, dass dieses Virus für die absehbare Zukunft dauerhaft ein menschlicher und tierischer Krankheitserreger bleiben wird“, teilten die Experten mit. Quelle: dpa / mia 

Rotes Kreuz warnt: Vorbereitung auf nächste Pandemie nicht ausreichend

Die Welt ist aus Sicht des Roten Kreuzes auch drei Jahre nach Ausbruch des Coronavirus noch nicht ausreichend für mögliche künftige Pandemien gerüstet. „Eine nächste Pandemie könnte schon bald bevorstehen“, warnte der Generalsekretär der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC), Jagan Chapagain. „Wenn die Erfahrungen mit COVID-19 nicht unsere Vorbereitungen beschleunigen, was dann?“, fragte er.  

Das Rote Kreuz wies in seinem globalen Katastrophen-Bericht darauf hin, dass die Pandemie den größten Todesschub seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst habe. Die Zahl der jährlichen Krankheitsausbrüche hat sich laut dem Bericht zwischen den frühen 1980er Jahren und den späten 2000ern verdreifacht. Das habe mit steigender Bevölkerungsdichte, zunehmendem Flugverkehr und dem Heranrücken von menschlichen Siedlungen an natürliche Lebensräume zu tun, hieß es.  

Um für künftige Pandemien gewappnet zu sein, müsse das Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen und Gesundheitsmaßnahmen ausgebaut werden, forderte Chapagain. Die faire globale Verteilung von Impfstoffen und Medizin sowie lokale Gesundheitsmaßnahmen auf Gemeindeebene seien ebenso wichtig. Quelle: dpa / mia 

Urteil: Daosin-Werbung unzulässig

Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) müssen sich an die Health-Claims-Liste halten, wenn sie ihre Produkte bewerben möchten. Demnach sind gesundheitsbezogene Aussagen zur Bewerbung nicht erlaubt. Damit sind zum Beispiel auch Aussagen verboten, die vermitteln, dass Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten vorbeugen, heilen oder lindern können.

Verbraucherschützer sind nun auf die Werbung zu Daosin Tabletten aufmerksam geworden. Dies sind NEM mit dem Enzym Diaminoxidase, kurz DAO. Das Enzym soll Menschen mit Histaminintoleranz helfen, für sie kritische Lebensmittel und Getränke besser zu vertragen. 

Auf der Webseite für Daosin ist zum Beispiel zu lesen: „DAOSiN® Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins.“ Und genau diese Aussage befand die Verbraucherzentrale nach einer Prüfung für unzulässig. Denn: Die Wirksamkeit von DAO-Tabletten bei einer Histaminintoleranz ist wissenschaftlich umstritten. Entsprechend gebe es in der Health-Claims-Liste auch noch keinen Eintrag dazu. Damit ist eine Werbeaussage mit Gesundheitsbezug schlichtweg unzulässig.

Stada sieht dies anders. Hier entgegnete man, es handele sich nicht um eine gesundheitsbezogene, sondern um eine technische Angabe. Da die Verbraucherzentrale vor Gericht zog, musste das Landgericht Frankfurt/Main entscheiden. Wie die Verbraucherzentrale nun mitteilt, bestätigte das Gericht ihre Rechtsauffassung. Es handele sich durchaus um eine unzulässige Werbeaussage mit Gesundheitsbezug: „Denn der menschliche Darm ist kein Reagenzglas, in dem sich irgendeine Reaktion losgelöst vom Körper vollzieht.“

Gegen das Urteil des Landgerichts hat Stada bereits Berufung eingelegt. Quelle: ks / mia 

Landesärztekammer Hessen gegen eine bundesweite Einrichtung von Gesundheitskiosken

Das hessische Ärzteparlament hatte sich in seiner letzten Sitzung mit einer Resolution ausdrücklich gegen eine bundesweite Einrichtung von Gesundheitskiosken ausgesprochen.

Hintergrund der Resolution ist die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante bundesweite Errichtung von 1.000 Gesundheitskiosken. Diese sollen von weitergebildeten Angehörigen der Pflegeberufe geleitet werden und Krankheiten wie Diabetes mellitus, Hypertonie, aber auch Wundversorgung flächenhaft abdecken. 

„Hier sollen hausärztliche Tätigkeiten von nicht-ärztlichem Personal ohne Delegation übernommen werden“, kritisierten die Ärztevertreter. Es sei ein Abfluss von Geldern für schlechtere Versorgung in falscher Trägerschaft zu befürchten.

Abgesehen davon, dass eine solche bundesweite Einrichtung nicht notwendig sei, lehnten die hessischen Ärzte den Begriff „Kiosk“ für eine medizinische Einrichtung vehement als diskriminierend ab. Neben geschichtlicher Begriffsprägung und der Verbindung zu Gewerbetreibenden signalisiere dieser eine medizinuntypische Qualifikation. Quelle: https://www.laekh.de/presse/pressemitteilungen/detail/gegen-eine-bundesweite-einrichtung-von-gesundheitskiosken / mia 

ABDA: Nur noch knapp über 18.000 Apotheken bundesweit

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist zum Jahresende 2022 um 393 auf 18.068 Betriebsstätten gesunken, meldet die ABDA in einer aktuellen Pressemitteilung. Das sei der größte jährliche Verlust an Apotheken in der Geschichte der Bundesrepublik. 

Nicht nur die Zahl der selbständigen Apotheker sei zurückgegangen (-363), sondern erstmals auch die Zahl der von ihnen betriebenen Filialen (-30). 

Die Apothekendichte in Deutschland liegt nun bei 22 Apotheken pro 100.000 Einwohnern und damit weit unter dem europäischen Durchschnitt von 32. Quelle: ABDA / mia