Ab Oktober mehr Geld im Minijob: Das sollten Minijobber in der Apotheke wissen
Reinigungskräfte oder Botendienstfahrer, aber auch Approbierte und PTA, die im Nebenjob oder als Aushilfe arbeiten: Minijobs sind in Apotheken nichts Ungewöhnliches. Bis vor kurzem durften diese Angestellten bis zu 450 Euro im Monat verdienen.
70 Euro mehr für Minijobber
Gleichzeitig mit dem Mindestlohn, der auf 12 Euro pro Stunde steigt, wurde nun auch die Verdienstgrenze für die Minijobber um 70 Euro angehoben. Sie wird sich künftig dynamisch am gesetzlichen Mindestlohn orientieren. 520 Euro sind also ab sofort monatlich drin.
Jemand, der zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann also maximal 43,33 Stunden in einem Monat arbeiten. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger. Steuerfreie Zuschläge oder Zuschläge für Feiertags- oder Nachtarbeit zählen laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) bei der Verdienstgrenze nicht mit.
Was gilt im Fall einer Krankheitsvertretung?
Damit ist auch die Jahresobergrenze für Minijobber angestiegen – sie liegt jetzt bei 6.240 Euro (= 12 mal 520 Euro). Solange sich das Jahresgehalt eines geringfügig Beschäftigten, wie die Minijobber offiziell heißen, innerhalb dieses Rahmens bewegt, kann auch in einzelnen Monaten mehr verdient werden als 520 Euro, in anderen Monaten dann folglich entsprechend weniger.
Doch auch für alle, die jeden Monat das Maximum von 520 Euro und somit auch die Jahresverdienstgrenze ausschöpfen, gibt es Spielraum. So ist ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 520 Euro möglich. Zum Beispiel, weil eine Krankheitsvertretung übernommen werden muss. Gelegentlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Zeitraum von maximal zwei Monaten handeln darf. Der Verdienst in diesen Monaten darf insgesamt das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro – nicht überschreiten. Das ist auch eine neue Regelung.
Midijobber zählen jetzt zu den Minijobbern
Für Midijobber, die nach den neuen Regelungen in den Minijobbereich rutschen, also Beschäftigte, die bis zum 30. September 2022 durchschnittlich 450,01 bis 520,00 Euro im Monat verdienen und somit in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig sind, gibt es Übergangsregeln.
So bleiben diese Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung bis längstens zum 31. Dezember 2023 unter den bisherigen Regelungen für einen Midijob versicherungspflichtig. In dieser Zeit behalten sie auch den Versicherungsschutz. In der Rentenversicherung unterliegen sie ab dem 1. Oktober 2022 der Versicherungspflicht auf Basis der Minijobs, von der kann man sich jedoch befreien lassen.