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PTAheute-Pinnwand KW 34/2022: Rückrufe, West-Nil-Virus und OTC-Sommertrend 2022

Bild: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche. 

Pilze in Bayern teilweise weiterhin radioaktiv belastet 

Pilze in Bayern sind auch Jahrzehnte nach der Tschernobyl-Katastrophe zum Teil noch mit radioaktivem Cäsium belastet. Darauf wies das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter nach der Veröffentlichung des neuen Pilzberichtes hin. Die Pilze seien vor allem mit Cäsium-137-Isotopen kontaminiert, die hauptsächlich vom Reaktorunfall in Tschernobyl im April 1986 stammen.

Cäsium-137 kann sich laut Deutschem Krebsforschungszentrum im Knochengewebe einlagern und dort das Erbgut schädigen. Langfristig kann das zu Knochenkrebs und Leukämie führen.

Das BfS untersucht jährlich wildwachsende Speisepilze an acht Standorten in Bayern auf eine Belastung mit dem Isotop. Demnach sind vor allem der Bayerische Wald, Mittenwald an der Grenze zu Österreich und das Donaumoos südwestlich von Ingolstadt betroffen. Teilweise wurden laut dem Bundesamt über 4.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Pilze gemessen. Der Grenzwert für Pilze im Handel liegt bei 600 Becquerel. Quelle: dpa / vs 

Erste Infektion mit West-Nil-Virus beim Menschen 2022 erfasst

Erstmals in dieser Saison ist eine Ansteckung mit dem durch Mücken übertragenen West-Nil-Virus bei einem Menschen in Deutschland bekannt geworden. Der Erreger, der in Teilen Deutschlands zwischen Stechmücken und Vögeln zirkuliert, sei bei einem Screening im Rahmen einer Blutspende entdeckt worden, berichtete das Robert Koch-Institut (RKI). Die betroffene Patientin weise keine Symptome auf, die Ansteckung habe offenbar in deren Wohnortkreis im Westen Sachsen-Anhalts stattgefunden.  

2019 waren erste mutmaßlich von Mücken übertragene Ansteckungen bei Menschen in Deutschland bekannt geworden, die zuvor nicht verreist waren. Für 2020 spricht das RKI von 30 Fällen, 2021 wurden nur einzelne Ansteckungen bekannt.  

Das West-Nil-Fieber verläuft nach RKI-Angaben meist unauffällig. Etwa jeder fünfte Infizierte entwickle eine grippeähnliche Erkrankung mit Fieber. Etwa einer von 100 Infizierten erkranke schwer. Daher gehen Experten von einer Dunkelziffer nicht erkannter Ansteckungen aus. Als gefährdet für schwerere Verläufe gelten ältere Menschen und/oder Menschen mit Vorerkrankungen.  

Nach Daten der EU-Gesundheitsbehörde ECDC wurden in der diesjährigen Übertragungssaison mit Stand 17. August rund 300 Fälle erfasst, rund 230 davon in Italien. Registriert wurden insgesamt 15 Todesfälle. Quelle: dpa / vs 

Weltärztebund-Chef: Booster-Empfehlung für unter 60-Jährige 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) sollte nach Ansicht des Weltärztebund-Vorsitzenden Frank Ulrich Montgomery die zweite Corona-Auffrischimpfung auch unter 60-Jährigen empfehlen. Dass die STIKO den zweiten Booster mittlerweile für alle ab 60 Jahren empfehle, sei gut. „Auch deutlich Jüngere sollten Zugang zur zweiten Auffrischimpfung haben, etwa wenn sie beruflich mit vielen Menschen in Kontakt kommen und deshalb ein höheres Infektionsrisiko haben“, sagte Montgomery. „Dass rechtlich die Möglichkeit besteht, sich impfen zu lassen, reicht vielen nicht. Das sollte die STIKO in ihren Entscheidungen bedenken.“ Zudem würden viele Ärzte und Krankenhäuser nur dann impfen, wenn eine positive Entscheidung der STIKO vorliege.  

Die STIKO empfiehlt die zweite Auffrischimpfung seit vergangener Woche auch für Menschen ab 60 Jahren. Bedingung für die Auffrischung ab diesem Alter sei im Regelfall, dass die erste Booster-Impfung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate her sei. Quelle: dpa / vs 

Chargenrückruf von Alendronsäure Heumann

Die Firma Heumann Pharma ruft die Produkte Alendronsäure Heumann plus Colecalciferol zurück. Grund dafür ist eine Spezifikationsabweichung im Parameter Colecalciferol bei einigen Chargen. Folgende Packungen sind betroffen:

Alendronsäure Heumann plus Colecalciferol 70 mg/2800 I.E. 4 und 12 Tabletten (PZN 11580526 und 11580532), Ch.-B.: 1010376, 1100774, 1107251, 1107252, 1108507, 1109711

Alendronsäure Heumann plus Colecalciferol 70 mg/5600 I.E. 4 und 12 Tabletten (PZN 11580495 und 11580503), Ch.-B.: 1009946, 1009947, 1101062, 1102226, 1107033, 1109788, 1200025

Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und über den pharmazeutischen Großhandel zurückschicken. Quelle: AMK / vs 

EMA prüft Zulassung von weiterem COVID-19-Impfstoff Skycovion

Hinter dem neuen COVID-19-Impfstoff Skycovion steckt die Firma SK Bioscience, ein Impfstoffentwickler aus Südkorea. Bereits am 1. August 2022 verkündeten sie, für Skycovion bei der EMA einen Zulassungsantrag stellen zu wollen. Laut EMA besteht Skycovion aus Nanopartikeln, die als Antigene Teile des Spike-Proteins enthalten. 

SK Bioscience bezeichnet den Impfstoff als „selbst zusammenlagernden Nanopartikel-Impfstoff“. Er sei gemeinsam mit dem Institut für Proteindesign an der University of Washington School of Medicine entwickelt worden, mithilfe eines Adjuvans von GSK. Laut SK Bioscience basiert Skycovion auf rekombinanten Proteinen, ähnlich wie bei Grippe- oder HPV-Impfstoffen. Damit wäre der neue Impfstoff am ehesten mit dem bereits gegen COVID-19 zugelassenen Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax zu vergleichen. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf daz.online

Energiekrise: Wo gespart werden muss

Ab kommender Woche gelten in Deutschland zahlreiche Vorschriften zum Energiesparen. Die Bundesregierung hat auf Basis des Energiesicherungsgesetzes zwei Verordnungen beschlossen. Die erste gilt ab 1. September bis zum 28. Februar und die zweite Verordnung soll ab dem 1. Oktober für zwei Jahre gelten.

Ziel der neuen Vorschriften ist es, in der kommenden und in der folgenden Heizperiode deutlich mehr Gas einzusparen. Die konkreten Vorgaben betreffen dabei Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Ein kleiner Überblick:

  • Höchsttemperatur in öffentlichen Gebäuden: Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden dürfen nur noch bis zu einer Raumtemperatur von höchstens 19 Grad geheizt werden. Zudem sollen Durchgangsbereiche wie Flure und Foyers, große Hallen oder Technikräume möglichst nicht mehr geheizt werden. Ausnahme: Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen.
  • Warmes Wasser in öffentlichen Gebäuden: Boiler und Durchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung an Waschbecken in öffentlichen Gebäuden, die überwiegend zum Händewaschen genutzt werden, müssen ausgeschaltet werden. Dort, wo Warmwasser zentral erwärmt wird, muss die Temperatur abgesenkt werden. Ausnahme: Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser.
  • Leuchtreklame und Schaufenster: Leuchtreklamen müssen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ausgeschaltet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sie zum Zweck der Verkehrssicherheit nötig sind, z. B. an Bahnunterführungen oder Bushaltestellen. Das Verbot der Nachtbeleuchtung gilt auch für Schaufenster von Geschäften.
  • Ladentüren geschlossen halten: Wenn Geschäfte beheizt werden, dürfen sie zwischen September und Ende Februar ihre Ladentüren nicht mehr dauerhaft offenhalten. Das gilt auch für sonstige Eingangssysteme, wenn Heizwärme beim Öffnen verloren geht.
  • Beleuchtung von Gebäuden: Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Die Sicherheits- und Notbeleuchtung darf weiter brennen.

Ab dem 1. Oktober sollen dann weitere Maßnahmen in Kraft treten. Sie betreffen öffentliche, private und Firmengebäude. Vorgesehen ist unter anderem eine verpflichtende jährliche Heizungsprüfung für Gebäude mit Gasheizungen. Der so genannte hydraulische Abgleich wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas zur Pflicht, falls er bislang nicht gemacht wurde. Quelle: Tagesschau / vs 

Rückschlag für E-Rezept: KVSH steigt aus Rollout aus

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich vorerst aus der Einführung des E-Rezepts zurückgezogen. Grund dafür sei, dass eine mailbasierte Umsetzung nach dem Landesdatenschutzgesetz untersagt sei, teilte die KVSH mit. Damit sei der für Patienten praktikabelste Weg versperrt. Digitale Lösungen, die Praxen und Patienten gleichermaßen nutzen, seien momentan nicht umsetzbar.  

Der Nutzen des E-Rezepts liegt nach KVSH-Angaben für Arztpraxen in der bürokratiearmen Erstellung und für Patienten in der Einsparung von Wegen. Der Landesdatenschutz habe mitgeteilt, dass vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen seien. Es bestehe anders als beim Papierrezept bei Missbrauch ein Haftungsrisiko für die Praxen. Quelle: dpa / vs 

OTC-Trend 2022: Sonnenschutzmittel

Bild: IQVIA

Biontech/Pfizer beantragen US-Notfallzulassung für Omikron-Impfstoff   

Wer sich wann und womit vor diesem „Corona-Herbst“ eine (vierte) COVID-19-Impfung verabreichen lassen sollte, fragen sich derzeit viele Menschen. Dass man ab 60 Jahren nicht auf einen angepassten Corona-Impfstoff warten sollte, hat die STIKO erst vergangene Woche deutlich gemacht. Auch „Personen im Alter ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung“ sollten zeitnah eine zweite Auffrischimpfung erhalten. Für Auffrischimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. 

Allen anderen wird somit vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Doch eine solche Empfehlung wird vermutlich auch für die restliche Bevölkerung noch kommen – nur mit welchem Impfstoff wird dann geimpft?

In Großbritannien ist vergangene Woche bereits der erste bivalente Corona-Impfstoff von Moderna zugelassen worden. Er richtet sich gegen die ursprüngliche Corona-Variante und gegen die Omikron-Subvariante BA.1 und soll ab Herbst zur Verfügung stehen. Auch das deutsche Pharmaunternehmen Biontech/Pfizer hat bereits bei der US-Arzneimittelbehörde FDA eine Notfallzulassung für einen an die derzeit kursierenden Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Corona-Impfstoff beantragt. 

Nur einen Tag nach Biontech/Pfizer hat auch Moderna vergangenen Dienstag verkündet, bei der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA den Antrag auf eine Notfallzulassung für einen angepassten COVID-19-Impfstoff eingereicht zu haben. Quelle: dpa / vs 

E-Rezept: Mehr als 10.000 Apotheken sind startklar

Mehr als 10.000 Apotheken in Deutschland sind schon jetzt bereit, neben Papierrezepten auch elektronische Verordnungen von Patienten zu versorgen. 55 Prozent der bundesweit etwa 18.000 Apotheken haben sich schon als startklar für das E-Rezept erklärt. Täglich kommen weitere Apotheken dazu. Somit kann das E-Rezept fristgerecht ab 1. September 2022 bundesweit in den Apotheken eingelöst werden. 

Die Ausstellung von E-Rezepten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken beginnt allerdings zunächst nur noch in einer Startregion in Westfalen-Lippe, während die Ärzteschaft in Schleswig-Holstein sich als Startregion ausgeklinkt hat. Quelle: ABDA / vs 

Chargenrückruf von Bucain® 5 mg/ml und Mecain® 20 mg/ml

Die Firma Puren Pharma ruft die Produkte Bucain® 5 mg/ml Injektionslösung und Mecain® 20 mg/ml Injektionslösung zurück. Grund dafür ist eine mögliche Untermischung von falschen Faltschachteln. Die variablen Daten (Seriennummer, Chargennummer, Verfalldatum) auf untergemischten Mecain-Faltschachteln sowie der Inhalt stimmen mit Bucain 5 mg/ml Injektionslösung überein. Folgende Chargen sind betroffen:

Bucain® 5 mg/ml Injektionslösung 5x5 ml Kunststoffampullen, Ch.-B.: 2132701002U, 2150201101

Mecain® 20 mg/ml Injektionslösung 5x5 ml Kunststoffampullen, Ch.-B.: 2132701002U, 2150201101

Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und über den pharmazeutischen Großhandel zurückschicken. Quelle: dpa / vs 

Zahl gemeldeter Affenpockenfälle geht weltweit zurück

Weltweit ist die Zahl der neu gemeldeten Affenpocken-Fälle zurückgegangen. In der Woche 15. bis 21. August waren es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 21 Prozent weniger als in der Vorwoche. In den vier Wochen davor waren die Zahlen gestiegen.  

Zu der Europa-Region gehören 53 Länder von der EU über die Türkei, Turkmenistan, Russland und Israel. In der Region Nord- und Südamerika stiegen die Zahlen dagegen weiterhin. Weltweit wurden in der Woche 5.907 Fälle gemeldet, verglichen mit 7.477 in der Woche davor.  

Insgesamt sind der WHO seit Beginn des Jahres gut 41.600 Infektionen und zwölf Todesfälle aus 96 Ländern gemeldet worden. Deutschland ist unter den vier Ländern mit den höchsten Zahlen: Vorne sind die USA mit mehr als 14.000 Fällen, gefolgt von Spanien, Brasilien und Deutschland. Quelle: dpa / vs 

Apotheken sollen unbefristet gegen COVID-19 impfen dürfen

Mit dem COVID-19-Schutzgesetz, das der Deutsche Bundestag planmäßig bereits am 8. September verabschieden wird, soll unter anderem auch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Zudem sollen Apotheken, Tier- und Zahnärzte bis Karfreitag gegen COVID-19 impfen dürfen.

Die ABDA begrüßt beide Vorhaben im Kern – ihr gehen die Pläne aber nicht weit genug. Sie bittet in ihrer Stellungnahme zu den Änderungsanträgen den Gesetzgeber, die Fristen noch einmal zu überdenken. Sowohl die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung als auch die Coronavirus-Impfverordnung möchte sie bis Ende des Jahres 2023 verlängert wissen. 

Was das Impfen gegen COVID-19 betrifft, dringt die ABDA gar auf eine vollständige Entfristung. „Die vorgesehene Verlängerung der Möglichkeit, COVID-19-Impfungen in Apotheken durchzuführen, wird ebenfalls begrüßt“, schreibt die Bundesvereinigung. „Wir regen jedoch bereits jetzt an, diesen niedrigschwelligen Zugang der Bevölkerung zu hochwirksamen Impfungen gegen schwere COVID-19-Verläufe auch darüber hinaus generell zu etablieren, wie dies durch den Gesetzgeber bereits für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen umgesetzt worden ist.“ Quelle: daz.online 

Apothekerkammer AKWL: Auszeichnung für Klima- und Umweltschutz

Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz rücken auch in der Apothekenbranche immer stärker in den Mittelpunkt. Im September wird das Thema einer der Schwerpunkte beim Deutschen Apothekertag in München sein. So entschieden es die Delegierten im vergangenen Jahr beim DAT in Düsseldorf.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) geht mit gutem Beispiel voran: Bereits seit zehn Jahren nimmt sie am Projekt Ökoprofit der Stadt Münster teil. Nun ist sie zum sechsten Mal für ihr Engagement ausgezeichnet worden, heißt es in einer Pressemitteilung der AKWL.

Die Zertifizierungsveranstaltung fand demnach mit geladenen Gästen in der Bezirksregierung Münster statt. Bürgermeister Klaus Rosenau und Daniel Hartmann vom NRW-Umweltministerium verliehen laut AKWL zusammen mit Projektleiterin Uschi Sander die Urkunden an die 21 Unternehmen und Einrichtungen, die erfolgreich am diesjährigen Ökoprofit-Projekt teilgenommen haben. Für das Umweltteam der Apothekerkammer Westfalen-Lippe nahm Michael Schmitz, Geschäftsführer Kommunikation bei der AKWL, die Auszeichnung entgegen. Quelle: daz.online 

Novartis trennt sich von Sandoz

Der Schritt kommt nicht ganz überraschend, ist in seiner Dimension aber bedeutsam für die Pharmabranche: Der Schweizer Pharmariese Novartis trennt sich von seiner Tochter Sandoz, die das Geschäft mit Biosimilars und patentfreien Arzneimitten betreibt, unter anderem mit den Marken Hexal und 1A-Pharma. Novartis hatte im Oktober 2021 angekündigt, verschiedene Optionen für Sandoz zu prüfen. Dafür hatte sich der Konzern eine Frist bis Ende 2022 gegeben.

Diese Überprüfung habe nun ergeben, dass eine Abspaltung von Sandoz durch eine 100-prozentige Ausgliederung im besten Interesse der Aktionäre sei, teilt Novartis weiter mit. Dadurch entstehe das größte europäische Generikaunternehmen und ein weltweit führender Anbieter von Biosimilars. Die neue eigenständige Firma soll ihren Sitz in der Schweiz haben.

Novartis wiederum werde durch den geplanten Schritt zu einem stärker fokussierten Unternehmen. Der Pharmakonzern will sich auf innovative Arzneimittel konzentrieren und damit auch ein besseres Finanzprofil erhalten. Quelle: daz.online 

WALA Aktionsangebot „Lockermacher“

Bild: Wala Arzneimittel

Apotheken können vom 5. bis 30. September 2022 das Aktionspaket „Lockermacher“ von Wala bestellen. Das Paket beinhaltet zehn Packungen des WALA Aconit Schmerzöls, entweder in der 50-ml- (PZN 01448582) oder 100-ml-Größe (PZN 01448576). WALA Aconit Schmerzöl hilft auf natürliche Weise bei schmerzhaften Verspannungen, Gelenkerkrankungen und Nervenschmerzen. Zusätzlich enthält das Aktionspaket jeweils zehn Fitnessbänder, die aus biologisch abbaubarem Naturlatex bestehen. Eine bildliche Anleitung mit vier Übungen zur Stärkung des Rückens liegt mit bei.

In Verbindung mit dem Aktionspaket kann eine Schaufensterdekoration und ein Gehweg-Poster kostenlos dazu bestellt werden. Bestellungen erfolgen über den WALA Kundenservice, telefonisch unter +49 7164 930-134, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Quelle: Pressemitteilung Wala Arzneimittel / vs 

Mehr Menschen spielen Computerspiele als vor Corona

Spielen bis zum Umfallen? In der Corona-Pandemie hat sich das Daddeln mit Handy, Spielekonsole oder Computer einer Umfrage zufolge spürbar verstärkt. Jeder achte Mann zockt häufiger als vor der Pandemie – in der Lockdown-Zeit 2020 war es sogar jeder fünfte, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH Kaufmännische Krankenkasse ergab. Frauen scheinen weniger anfällig zu sein: Der Umfrage zufolge zockt jede 13. Frau mehr als zuvor, während dies 2020 noch jede achte Befragte sagte. Für die repräsentative Studie wurden im Juli 2020 und im Juli 2022 rund 1.000 Menschen im Alter von 16 bis 69 Jahren online befragt.  

Erwartungsgemäß gaben vor allem die jüngeren Befragten an, seit der Corona-Krise mehr zu spielen: 4 Prozent der 16- bis 29-Jährigen sagten, dass sie seit der Pandemie deutlich mehr spielen, 12 Prozent räumten ein, etwas mehr zu spielen. Immerhin 7 Prozent unter ihnen sagten aber auch, dass sie seit der Pandemie deutlich weniger spielen. Unter den älteren Befragten zwischen 30 und 69 Jahren spielte nur ein Prozent deutlich mehr.  

Dabei gilt: Nicht jeder, der mehrere Stunden am Stück spielt, ist automatisch süchtig. Es gebe aber klare Alarmsignale, sagte Michael Falkenstein, KKH-Experte für Suchtfragen. Dazu zähle, die Kontrolle über Häufigkeit und Dauer des Spielens zu verlieren, nicht aufhören zu können, das Zocken vor andere Aktivitäten zu stellen und auch bei negativen Konsequenzen weiterzumachen. „Süchtig nach Computerspielen ist jemand, der seine Familie und Freunde, die Schule oder die Arbeit vernachlässigt, der sich wegen des ständigen Spielens schlecht ernährt, kaum noch schläft, Hobbys und sportliche Aktivitäten sausen lässt“, erklärte er. Quelle: dpa / vs 

Kritik an Schranken für Videosprechstunden

Die Barmer Krankenkasse wirbt für eine stärkere Nutzung von Videosprechstunden und kritisiert inzwischen wieder geltende Beschränkungen. „Videosprechstunden haben sich gerade in der Corona-Pandemie bewährt“, sagte Vorstandschef Christoph Straub. Sie seien ein Baustein gewesen, dass die Versorgung stabil geblieben sei, könnten flexibler in Terminkalender integriert werden und sparten Patienten und Ärzten vor allem auf dem Land weite Wege. Dass Videotermine nach einem unbegrenzt möglichen Angebot in der Pandemie seit April auf 30 Prozent der Praxiskapazität beschränkt seien, baue Schranken auf und bremse die Digitalisierung.  

Die Nachfrage nach Videosprechstunden sei in der Pandemie deutlich gestiegen, erläuterte die Kasse. So hätten Barmer-Versicherte im Jahr 2019 rund 250 Videotermine genutzt, in den ersten beiden Pandemie-Jahren 2020 und 2021 dann insgesamt über 370.000. Quelle: dpa / vs