PTAheute-Pinnwand KW 31/2022: Beratungskit zu Notfallkontrazeptiva und Comeback der Maskenpflicht
Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.
Spanien meldet ersten Affenpocken-Todesfall
In Spanien ist der erste Todesfall durch eine Affenpocken-Infektion registriert worden. Nach Angaben des staatlichen Fernsehsenders RTVE und anderer spanischer Medien handelt es sich gleichzeitig auch um den ersten Todesfall in Europa. Die infizierte Person sei in der Region Valencia im Nordosten des Landes an der Krankheit gestorben, teilte das Gesundheitsministerium in Madrid mit.
Auch Brasilien meldete einen ersten möglichen Todesfall im Zusammenhang mit Affenpocken. Allerdings habe es sich um einen Patienten mit anderen relevanten Komorbiditäten gehandelt, teilte das Gesundheitsministerium in Brasília auf einer Pressekonferenz mit.
Angesichts der schnellen Verbreitung der Affenpocken hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die höchste Alarmstufe ausgerufen. Der Ausbruch sei eine „Notlage von internationaler Tragweite“, erklärte WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus. Quelle: dpa / vs
Nachweisfrist für Masern-Impfpflicht beendet
Zum Schutz vor ansteckenden Masern greift nun auch die zweite Stufe der vor zwei Jahren eingeführten Impfpflicht für Schulen und Kitas. Am 31. Juli endete die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Die Frist sollte ursprünglich bereits am 31. Juli vergangenen Jahres auslaufen. Sie wurde dann aber zwei Mal verlängert, weil die Corona-Krise die Abläufe erschwerte. Seit März 2020 gilt die Pflicht schon für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen.
Die Landkreise hatten angesichts der Corona-Sommerwelle vor weiteren Belastungen vieler Gesundheitsämter durch die Masern-Impfpflicht gewarnt. Die Ämter seien nicht nur in die Pandemiebekämpfung, sondern auch in diesem Rahmen stark eingebunden, erklärte der Deutsche Landkreistag. Angesichts der aktuellen Arbeitsbelastung habe man das Bundesgesundheitsministerium um eine weitere Verschiebung der Nachweisfrist für Masern-Impfungen auf den 1. Januar 2023 gebeten.
Die Masern-Impfpflicht gilt für Gemeinschaftseinrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen. Seit 1. März 2020 ist in Kitas oder Schulen für mindestens ein Jahr alte Kinder vor der Neuaufnahme ein Nachweis Pflicht: per Impfausweis, mit dem gelben Untersuchungsheft oder einem ärztlichem Attest, wenn das Kind schon Masern hatte. Geschieht der Nachweis nicht, muss die Leitung das Gesundheitsamt benachrichtigen, das im Einzelfall über Tätigkeits- oder Betretungsverbote entscheidet.
Nichtgeimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte. An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Verhängt werden können am Ende auch Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Quelle: dpa / vs
Gut zu wissen: Kommt die Maskenpflicht wieder ab Oktober?
Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium vergangenen Mittwoch gemeinsam mitteilten. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.
Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre. Quelle: dpa / vs
ellaOne®: Servicepaket unterstützt im Beratungsgespräch
Benötigen Frauen ein Notfallkontrazeptivum, ist es meist schwer, sich alle Hinweise aus dem Beratungsgespräch zu merken. Um den betroffenen Frauen dennoch die benötigten Informationen mit auf den Weg zu geben, eignet sich das Servicepaket von ellaOne®.
Folgendes beinhaltet das Servicepaket:
• Ein „Beratungskit“, bestehend aus einer Checkliste, die im Beratungsgespräch als Leitfaden genutzt werden kann, um das individuell passende Präparat auszuwählen. Außerdem liegt ein Informationsblatt mit Anwendungshinweisen und Fakten zur Pille danach zur Abgabe an die Frau mit bei.
• Ein Ringbuch mit mehrsprachigen Anwendungshinweisen. (16 verschiedene Sprachen, neu dabei: Slowenisch, Slowakisch, Ungarisch und Ukrainisch. Je nach Bedarf können die Anwendungshinweise in der benötigten Sprache aus dem Ringbuch fotokopiert und den Frauen mitgegeben werden.)
• Eine Endverbraucherinnen-Broschüre „Verhütungspanne – und jetzt?“ mit wichtigen Informationen zu Wirkweise, Wirkstoffen und Mythen der Notfallkontrazeption. Quelle: Pressemitteilung ellaOne® / vs
Bis zu sechs Monate Antikörper in Muttermilch nach COVID-19-Impfung
Muttermilch ist ein wahrhaft komplexes Gemisch mit einer Vielzahl an gesundheits- und wachstumsfördernden Inhaltsstoffen – wie diese Inhaltsliste des Deutschen Hebammenverbands nahelegt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt daher sogar nach Möglichkeit bis zu zwei Jahre zu stillen.
Mehrere Studienhttps://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34408089/ konnten bereits zeigen, dass nach einer COVID-19-Impfung Antikörper gegen SARS-CoV-2 in der Muttermilch zu finden sind. Dabei beziehen sich alle Studien auf mRNA-Impfungen – Impfungen mit Nuvaxovid oder Spikevax werden aktuell für Schwangere und Stillende nicht empfohlen.
Eine neue Studie von Forschern der Universität von Süd-Kalifornien in Los Angeles sowie am Children’s Hospital Los Angeles, die im Fachmagazin Pediatrics erschienen ist, konnte nun zeigen, dass die IgG- und IgA-Antikörper in der Muttermilch bis zu sechs Monate nach der Impfung nachweisbar sind. Die Forscher belegten dabei auch die neutralisierende Aktivität der Antikörper – und das sogar dann, wenn die Milch mittels Pasteurisierung (kurzfristige, hohe Erhitzung über mindestens 72 Grad Celsius) haltbar und keimfrei gemacht wurde. Zwar nahm die Konzentration an IgA und IgM ab, die IgG-Konzentrationen blieben dabei aber bestehen.
Die Forscher schlossen daraus, dass entsprechend behandelte Spendermilch von geimpften Müttern Neugeborenen Schutz bieten kann. Eine andere Arbeit von Forschern der Universität Massachusetts konnte zeigen, dass sowohl in der Muttermilch Geimpfter als auch Genesener die humorale und zelluläre Immunantwort gegen SARS-CoV-2 zu finden ist. Die Arbeit erschien im Fachmagazin Obstetrics and gynecology.
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Genvariante verringert Corona-Sterberisiko um rund 35 Prozent
Eine bestimmte Genvariante verringert laut einer Studie das Sterberisiko bei Corona-Erkrankungen um rund 35 Prozent. Das hat ein Forscherteam der Uni Duisburg-Essen (UDE) herausgefunden. Untersucht wurden dabei Krankheitsverläufe von 1.570 Patienten, die zwischen dem 11. März 2020 und dem 30. Juni 2021 positiv auf das Corona-Virus getestet worden waren. Veröffentlicht wurde das Ergebnis in der Fachzeitschrift „Frontiers in Genetics“. Bei der Variante handelt es sich um „GNB3 TT“, die etwa 10 Prozent der Bevölkerung in Europa in sich tragen.
„GNB3 ist ein Gen, welches eine wichtige funktionelle Untereinheit der sogenannten G-Proteine verschlüsselt. Die G-Proteine sind in vielen Prozessen im Körper beteiligt. Unter anderem konnte unsere Arbeitsgruppe in eigenen Vorarbeiten bereits zeigen, dass die in der Studie beschriebene Genvariante eine Aktivierung von Immunzellen zur Folge hat“, sagte Studienautorin Birte Möhlendick. Eine frühzeitige und adäquate Immunantwort spiele bei dem Verlauf von COVID-19 eine große Rolle. „So haben wir in dieser Studie zum einen geschaut, ob die Patienten mit unterschiedlich schweren Verläufen verschiedene Immunantworten haben und ob die Genvariante in GNB3 gegebenenfalls dafür verantwortlich ist“, sagte die Wissenschaftlerin vom Institut für Pharmakogenetik.
„Wie bereits bekannt, konnten wir auch beobachten, dass ein jüngeres Lebensalter und das Fehlen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes das Risiko um die Hälfte reduziert, nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu sterben“, sagt die Studienleiterin.
205 der Studienteilnehmenden (13 Prozent) hatten demnach einen milden Verlauf der Krankheit, 760 (48 Prozent) kamen ins Krankenhaus und 292 (19 Prozent) wurden von Intensivmedizinern behandelt. 313 Menschen, das sind 20 Prozent der in der Studie untersuchten Verläufe, starben. „Wir konnten auch zeigen“, sagt Möhlendick, „dass die Zellen von Menschen mit dem GNB3 TT-Genotyp am stärksten auf das Coronavirus reagierten, was möglicherweise erklärt, warum bei diesen Genträgern das Todesrisiko so stark reduziert ist.“
Da die Studie bis in den Juni 2021 reicht, ist die aktuelle Omikron-Variante, die erstmals im Herbst 2021 nachgewiesen wurde, noch nicht erfasst. Quelle: dpa / vs
Welt-Aids-Konferenz 2022
Diese Woche ist in Montréal die 24. Internationale Aids-Konferenz zu Ende gegangen. Die Botschaft der Fachwelt an die Weltöffentlichkeit war, das Engagement gegen HIV/Aids endlich wieder mit voller Kraft fortzusetzen. Nach den schweren Rückschlägen durch die Corona-Pandemie und die enormen Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine sind besondere Anstrengungen erforderlich.
Ein der Wirtschaftskraft entsprechender Beitrag Deutschlands wären 1,8 Milliarden Euro, hat das Aktionsbündnis gegen Aids (AgA) errechnet, dem die Deutsche Aidshilfe angehört. In der letzten Finanzierungsrunde hat Deutschland eine Milliarde für drei Jahre beigesteuert. Die Bundesregierung sollte jetzt eine Erhöhung erklären und damit auch anderen Ländern ein gutes Beispiel geben.
Im September findet in New York die so genannte Wiederauffüllungskonferenz des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM) statt, der viele der Programme und Interventionen in wirtschaftlich schwächeren Ländern finanziert. Die Arbeit des GFATM ist deswegen so wichtig, weil er eng mit den am stärksten von HIV betroffenen Communitys und Gruppen kooperiert und passgenaue Präventions- und Versorgungsangebote finanziert. Teil wirksamer HIV-Prävention ist immer auch der Kampf gegen Stigmatisierung, Marginalisierung und Verfolgung von Menschen mit HIV und der am stärksten betroffenen Gruppen.
Die Fachwelt und Community haben auf der Konferenz weitere Forderungen formuliert: Dringend benötigt werden flexible Finanzierungen für die öffentliche Gesundheit in der Ukraine. HIV-Therapien sind teilweise unterbrochen worden, bei den Substitutionstherapien für Opioidkonsumenten gibt es Versorgungsengpässe, der Bedarf an der HIV-Prophylaxe PrEP ist gestiegen. Dringend benötigt wird auch psychologische Hilfe. Bei den Affenpocken muss mit mehr Nachdruck gehandelt werden. Die betroffenen Communitys müssen einbezogen werden. Es muss ausreichend Impfstoff in allen Ländern bereitgestellt werden, wo die Infektion auftritt. Quelle: Pressekonferenz Deutsche Aidshilfe / vs
G-BA: Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts der steigenden Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt ab sofort und ist vorerst befristet bis zum 30. November 2022.
Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können somit telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, erklärt: „Die Corona-Infektionszahlen sind nach einem Abflachen im Frühjahr 2022 wieder angestiegen. Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor. Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folgt der G-BA dem Leitsatz: Vorsicht statt unnötiger Risiken. Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden.“ Quelle: G-BA / vs
Nachfrage nach Corona-Selbsttests in Apotheken gestiegen
Nach der Einführung einer Zuzahlung für die meisten Corona-Bürgertests beobachten Apotheken einen Rückgang bei der Inanspruchnahme dieses Angebots. Dafür sei ein Zugang beim Verkauf von Corona-Selbsttests zu verzeichnen, sagte der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbandes, Stefan Fink. Nach Angaben der Landesapothekerkammer bieten in Thüringen aktuell 39 Apotheken nach der Corona-Testverordnung die Bürgertests an. Seit Juli sind diese für die meisten Testwilligen mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro verbunden. Nur noch für bestimmte Risikogruppen sind sie kostenlos geblieben.
Die häufig kritisierte Änderung der Testverordnung hat der Kammer zufolge bis jetzt kaum Auswirkungen auf das noch bestehende Testangebot der Thüringer Pharmazeuten. Lediglich drei Apotheken hätten ihr Angebot seitdem eingestellt, hieß es. Im Laufe der Pandemie hatten nach Kenntnis der Kammer bis zu 79 Apotheken Corona-Tests angeboten. Allerdings seien die Apotheken nicht verpflichtet, dies der Kammer mitzuteilen, so dass die Zahlen unvollständig sein könnten. Die Nachfrage sei stark abhängig von den jeweils geforderten Infektionsschutzmaßnahmen. Aktuell sind sie stark gelockert. Quelle: dpa / vs
Neuer Tablettenspender reduziert Fehleinnahmen und gefährliche Wechselwirkungen
Viele Menschen, die täglich auf die Einnahme mehrerer verschiedener Tabletten angewiesen sind, wissen häufig nicht, welche sie wann und in welcher Reihenfolge einnehmen müssen. So erfordert die Einnahme mehrerer Arzneimittel ein spezielles Augenmerk darauf, dass auch wirklich die beabsichtigte Wirkung erzielt und dem Patienten nicht geschadet wird.
Jährlich kommt es durch die Fehlbehandlung mit Medikamenten oder falscher Einnahme zu 250.000 vermeidbaren Krankenhauseinweisungen. Unter älteren Menschen ist gar jede dritte Einweisung darauf zurückzuführen.
Der neu auf den Markt gekommene intelligente Tablettenspender maja sana®, vom hessischen Healthtech-Start-up tantum sana®, ist auf Benutzerfreundlichkeit und Einfachheit ausgelegt. Die Dosierung und Ausgabe der Medikamente ist leicht nachvollziehbar.
Betroffene erhalten über den Tablettenspender stets genau zur richtigen Zeit und in der richtigen Dosis ihr Medikament. Gemäß Medikationsplan werden die Medikamente ausgegeben und müssen nur noch eingenommen werden. Durch die Ein-Knopf-Bedienung werden Infos zur korrekten Dosierung und Anwendung deutlich. Bei Schwierigkeiten mit der Medikamentenversorgung können pflegende Angehörige, behandelnde Pfleger oder Notdienste auf Wunsch automatisch informiert werden. Quelle: Pressemitteilung tantum sana® GmbH / vs
RKI gibt keine Entwarnung in der Sommerwelle
In der Corona-Sommerwelle erkennt das Robert Koch-Institut einen sinkenden Trend, gibt aber weiter keine Entwarnung. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sei vergangene Woche im Vergleich zur Vorwoche deutlich um insgesamt 21 Prozent gesunken, heißt es im Wochenbericht des Instituts zu COVID-19. Die Inzidenzen seien im Wochenvergleich in allen Bundesländern und Altersgruppen gesunken. Der allgemeine Infektionsdruck bleibe aber dennoch hoch, mahnen die Autoren.
Die Werte zu akuten Atemwegserkrankungen in der Gesamtbevölkerung wie die Zahl der Arztbesuche seien zwar im Vergleich zu denen in der Vorwoche gesunken – dennoch aber weiterhin höher als in den Vorjahren um diese Zeit, stellen die RKI-Experten heraus. Zudem hätten Ausbrüche in Pflegeheimen weiter zugenommen. Bei den Todesfällen in Verbindung mit dem Virus spricht das RKI zuletzt von einem recht stabilen Niveau – in der letzten Woche mit 444 übermittelten Todesfällen.
Mit Blick auf die nächsten Wochen rechnet das Institut mit einer „weiterhin hohen Zahl an Hospitalisierungen, intensivmedizinisch zu betreuenden COVID-19-Patientinnen und -Patienten und Todesfällen, insbesondere in höheren Altersgruppen“.
Die Omikron-Sublinie BA.5 hat demnach auf hohem Niveau noch etwas zugelegt und ist nach den aktuellsten verfügbaren Daten in mehr als 92 Prozent der positiven Proben gefunden worden. Das RKI ruft weiter dazu auf, die Empfehlungen zum Vermeiden von Ansteckungen „unbedingt“ einzuhalten. Quelle: dpa / vs
Bund fördert Corona-Impfstoff als Nasenspray
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie fördert die Bundesregierung erstmals die Entwicklung eines nasalen Impfstoffs. Das Projekt der Universitätsklinik München namens Zell-Trans werde mit knapp 1,7 Millionen Euro unterstützt, sagte Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Der Impfstoff soll per Nasenspray auf die Nasenschleimhaut aufgetragen werden, also ohne Nadel.
Damit könne er „direkt dort seine Wirkung entfalten, wo das Virus in den Körper eindringt“, sagte die FDP-Politikerin. Mit dem Schleimhautimpfstoff würden Coronaviren direkt im Nasen-Rachen-Raum bekämpft und können sich dort gar nicht erst festsetzen. Damit könnte das Präparat im Idealfall nicht nur vor symptomatischen Erkrankungen schützen, sondern gleich vor einer Infektion. Quelle: dpa / vs/mia
E-Rezept: Kassen sichern Apotheken Friedenspflicht zu
Ende Mai dieses Jahres hatte die Gematik-Gesellschafterversammlung den Zeitplan für die Einführung des E-Rezepts beschlossen: ab 1. September wird es Pflicht für alle Apotheken. In Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe wird dann die erste Stufe des Rollouts für Ärzte und Krankenhäuser gezündet. Im Frühjahr kündigte die Gematik für weitere Schritte weitere Beschlüsse an. Am vergangenen Dienstag hat sich nun die Gesellschafterversammlung darauf geeinigt, dass die bisherige Testphase des E-Rezepts „erfolgreich zum 31. August 2022 abgeschlossen“ wird. Das heißt: Alle definierten Qualitätskriterien wurden erreicht – insbesondere wurden mehr als 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet.
Damit steht dem stufenweisen deutschlandweiten Rollout ab 1. September nichts mehr entgegen. (Zahnarzt-)Praxen und Krankenhäuser werden das E-Rezept ab diesem Zeitpunkt in der Regelversorgung nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Apotheken werden sie flächendeckend annehmen.
Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) trägt den Beschluss mit. Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, war ihm dabei vor allem eines wichtig: Die Krankenkassen haben den Apotheken den Abschluss einer „Friedenspflicht bei Retaxationen“ für den Übergangszeitraum zugesichert. Demnach übernehmen sie die Kosten für die verordneten Medikamente auch dann, wenn zum Beispiel der Name des ausstellenden Arztes nicht mit der Signatur seines Heilberufsausweises übereinstimmt. Alternativ müssten die Patienten zurück zur Arztpraxis geschickt werden, wo dann ein neues (Papier-)Rezept ausgestellt werden müsste.
Weitere Informationen erhalten Sie auf daz.online.
Bald startet der E-Rezept-Gipfel 2022
Die Einführung des E-Rezepts steht vor der Tür. Ab dem 1. September 2022 müssen Apotheken flächendeckend dazu in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen. Zur Vorbereitung auf das E-Rezept bietet der Deutsche Apotheker Verlag Apothekenmitarbeitern eine digitale Fortbildungsreihe an: Ab dem 1. September startet der E-Rezept-Gipfel mit vier spannenden Online-Vorträgen und einer Live-Online-Session mit den Experten.
Sie lernen den Weg des E-Rezepts von der Ausstellung bis zur Abrechnung kennen, erfahren wie Apotheken ihren Kunden bei der Übermittlung der Verordnungen helfen können, und vieles mehr. Die Online-Vorträge stehen Ihnen im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 flexibel zum Abruf zur Verfügung.
Tickets und weitere Informationen erhalten Sie vom Deutschen Apotheker Verlag.
Umfrage: Mehrheit für Beibehaltung der Isolation für Corona-Positive
Eine Mehrheit der Deutschen ist einer Umfrage zufolge dafür, dass Corona-Infizierte sich weiterhin isolieren müssen. 69 Prozent wollen an der Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation festhalten, wie die repräsentative Infratest-dimap-Erhebung für den ARD-Deutschlandtrend ergab. Mehr als jeder Vierte (28 Prozent) sprach sich dagegen für eine Aufhebung der Isolationspflicht aus.
Zuletzt hatte es wegen vermehrter Personalausfälle nach positiven Tests Forderungen gegeben, auf die Isolation zu verzichten. In Österreich dürfen Infizierte ohne Symptome bereits draußen unterwegs sein, müssen allerdings FFP2-Masken tragen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt einen Wegfall der Isolation für Deutschland bisher ab.
Vor allem Anhänger der Grünen und der SPD sind laut Umfrage seiner Meinung, aber auch die Mehrheit der Unions- und FDP-Anhänger. Unter den AfD-Anhängern spricht sich dagegen eine leichte Mehrheit (58 Prozent) dafür aus, die Isolationspflicht zu kippen.
Insgesamt hält eine knappe Mehrheit der Deutschen (53 Prozent) laut Umfrage die geltenden Corona-Maßnahmen für angemessen. Jeweils rund jedem Fünften dagegen gehen sie zu weit oder nicht weit genug. Quelle: dpa / vs
Gesundheitsminister stellt sich bei Homöopathie gegen Ärzteschaft
In der Debatte um eine Zusatzweiterbildung im Bereich Homöopathie hat der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha die Entscheidung der baden-württembergischen Ärztekammer kritisiert, diese zu streichen. „Den Beschluss der Landesärztekammer finde ich das absolut falsche Signal“, sagte der Grünen-Politiker. Jeder solle die Möglichkeit haben, sich bei der Arztwahl für einen homöopathisch arbeitenden Arzt zu entscheiden, sagte Lucha. „Dazu braucht es Ärzte, die eine Zusatzqualifikation in Homöopathie besitzen.“ Sein Ministerium werde den Beschluss der Ärztekammer „fachlich und rechtlich genau überprüfen“.
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer hatte vor Kurzem beschlossen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärzte im Südwesten zu streichen. Damit folgten die hiesigen Mediziner der Entscheidung aus zwölf anderen Bundesländern, in denen dies schon geschehen sei. Quelle: dpa / vs/mia
Hotline gegen den Hitzetod
Besonders an heißen Tagen kann es gefährlich werden: Der Körper schwitzt mehr als sonst und verliert Flüssigkeit. Er kann austrocknen und der Mineralstoffhaushalt entgleisen. Es drohen Kreislauf- und Nierenprobleme, Verwirrtheit bis hin zu Bewusstlosigkeit und sogar lebensbedrohliche Zustände.
Im Hitzesommer 2018 seien schätzungsweise 8.400 Menschen an den Folgen der Hitze gestorben, bis 2100 könnten es 60.000 pro Jahr sein, wenn nichts dagegen unternommen werde, so Hitzeforscher Christian Witt von der Charité Berlin. Er spricht von toxischer Hitze und fordert Städte und Kommunen auf umzusteuern.
Eine Möglichkeit, ältere allein lebende Menschen zu schützen, ist das Hitzetelefon. Vor einer Woche ging eines in Saarbrücken an den Start. Dort können sich Senioren registrieren lassen und eine Kontaktperson angeben. Bei Temperaturen von mehr als 30 Grad ruft ein Mitarbeiter bei ihnen morgens an, um sie vor der bevorstehenden Hitze zu warnen. Sie werden aufgefordert, regelmäßig zu trinken, ihre Wohnung durch rechtzeitiges Abdunkeln kühl zu halten und gegebenenfalls ihre Medikamente anzupassen.
Die Hotline gegen Hitze gibt es auch in anderen hitzegeplagten Städten: etwa in Kassel, Worms und in Krefeld. In Saarbrücken dürfte das Hitzetelefon bei etwa 15 älteren Menschen klingeln.
Hitzebedingte Notfälle halten bei Temperaturen Richtung 35 Grad auch Hausärzte in Atem. Häufig gibt der Kreislauf nach, weil nicht genug Flüssigkeit zugeführt wurde, sagt der Deutsche Hausärzteverband. Deshalb empfiehlt der Verband, insbesondere hochbetagten Menschen und Patienten etwa mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sich vor der Hitze schützen. Gerade zur Mittagszeit sollte man im Zweifel lieber in kühlen Innenräumen bleiben und körperliche Anstrengungen vermeiden. Quelle: Tagesschau / vs
EU sichert sich 250 Millionen Dosen Corona-Impfstoff
Die Europäische Kommission hat den Zugriff auf bis zu 250 Millionen Dosen des proteinbasierten Corona-Impfstoffs der spanischen Firma Hipra für 14 Mitgliedstaaten gesichert. Einen entsprechenden Rahmenvertrag unterschrieb die EU-Kommission mit dem Unternehmen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Der Wirkstoff wurde als Booster-Impfung entwickelt und wird derzeit von der EU-Arzneimittelagentur EMA geprüft. Deutschland beteiligt sich nicht an dem Gemeinschaftskauf.
Im Gegensatz zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen etwa von Biontech/Pfizer handelt es sich beim Hipra-Präparat um einen proteinbasierten Impfstoff gegen das Coronavirus. Nach EMA-Angaben enthält er zwei Versionen des Spike-Proteins, die im Labor künstlich hergestellt werden. Dieses Eiweiß hilft dem Virus, in die Zellen einzudringen. Nach der Impfung soll der Körper Antikörper und T-Zellen entwickeln. Diese würden dann bei einer Infektion das Virus töten und infizierte Zellen vernichten. Quelle: dpa / vs/mia
E-Rezept: Was tun bei Ausfall des Konnektors?
Um E-Rezepte beliefern zu können, benötigen Apotheken eine Reihe von TI-Komponenten: Für den Abruf einen Konnektor, für die einfache Signatur eine SMB-C-Karte sowie für Änderungen einen Heilberufsausweis. Fallen sie aus, sind die jeweiligen Prozesse nicht möglich. Bei Konnektorausfall können also keine E-Rezepte abgerufen werden, auf den Ausdruck hin beliefern, ist nicht erlaubt.
Dass das Thema den Apothekern auf der Seele brennt, zeigte bereits der letzte Apothekertag in Düsseldorf, wo die die Delegation aus Bayern in einem Antrag eine entsprechende Backup-Lösung forderte und dieser eindeutig angenommen wurde.
Nun hat das Softwarehaus Pharmatechnik für die eigenen Kunden immerhin eine Lösung für den Konnektorausfall entwickelt, genannt Ixos.Routing. Sie besteht im Wesentlichen darin, dass sich bei einem Ausfall zwei Apotheken einen Konnektor teilen. Neben der Verwendung von Ixos gibt es noch eine weitere Voraussetzung, dass Apotheken die neue Funktion nutzen können: Beide Apotheken müssen eine formelle Erklärung unterzeichnen, dass sie sich gegenseitig den Zugriff auf den Konnektor gestatten.
Pharmatechnik erklärt das folgendermaßen: „Normalerweise wird in der Apotheke durch das Ixos System die Anfrage zum Fachdienst über den Konnektor vorgenommen. Im Falle eines Ausfalls schaltet das System vollautomatisch auf einen Konnektor einer Partner- oder Filialapotheke um, die ebenfalls Ixos einsetzt. Das heißt, über diesen Konnektor laufen zwei Systeme parallel, ohne sich gegenseitig zu beeinflussen.“ Quelle: daz.online
Wenn COVID-19 zurückkommt
Dass eine COVID-Erkrankung kurz nach der Therapie mit dem Medikament Paxlovid zurückkehren kann, ist seit Monaten bekannt. Die US-Gesundheitsbehörde CDC sieht das sehr seltene Phänomen gelassen. Ein solcher „Covid-Rebound“ trete gewöhnlich zwei bis acht Tage nach einer anfänglichen Genesung auf, schrieb sie im Mai. Eine spezielle Therapie sei dann nicht nötig, man solle sich jedoch für fünf Tage in Isolation begeben.
So sieht es auch Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Ein Rebound trete bei weit weniger als fünf Prozent der mit Paxlovid behandelten Patienten auf. Medizinisch sei das nach derzeitigem Kenntnisstand kein größeres Problem.
Warum COVID-19 nach anfänglicher Genesung wieder zurückkehren kann, ist ungeklärt – auch weil es so selten passiert. Bernd Salzberger vom Uniklinikum Regensburg verweist als mögliche Ursache darauf, dass das Mittel das Coronavirus nicht abtötet. „Das Medikament wirkt nicht wie ein Antibiotikum“, sagt der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. „Es gibt dem Körper durch das Anhalten der Virusvermehrung Zeit, einen eigenen Immunschutz aufzubauen und die Infektion schneller zu beenden.“
Die Dauer der Behandlung sei mit fünf Tagen auch nicht sehr lang, möglicherweise könnten sich verbliebene Viren danach wieder vermehren. Zudem lasse sich nicht ausschließen, dass die Einnahme des Mittels zur Entstehung einer Resistenz führen könnte. Quelle: dpa / vs
Ärzte mahnen zu Vorsorgeuntersuchung hinsichtlich Prostatakrebs
Britische Forscher raten zur Früherkennungsuntersuchung auf Prostatakrebs. Die meisten Prostatatumoren wachsen zunächst ohne Symptome; deshalb kann es zu spät sein für eine Behandlung, wenn ein Patient mit Beschwerden zum Arzt kommt. Oft hat der Tumor dann bereits Metastasen gebildet und ist kaum noch einzudämmen. Eine Gruppe um Vincent Gnanapragasam von der University of Cambridge betont, dass es heute gute Methoden gibt, um unnötige Gewebeentnahmen bei der Früherkennungsuntersuchung zu vermeiden. Die Studie ist in der Fachzeitschrift „BMC Medicine“ erschienen.
Prostatakrebs ist in Deutschland bei Männern die am häufigsten diagnostizierte Krebsart; 2018 gab es dem Robert Koch-Institut zufolge 65.200 Neuerkrankungen. Rund ein Viertel der Erkrankungen verläuft tödlich, nur Lungenkrebs und Darmkrebs führen noch öfter zum Tod.
Wie die britischen Forscher rät auch Christian Gratzke, Chef der Urologie im Universitätsklinikum Freiburg, dazu, das Prostatakrebsrisiko nicht zu unterschätzen. Entsprechend der S3-Leitlinie Prostatakarzinom werden Männer, die danach fragen, ergebnisoffen über die Vor- und Nachteile der Vorsorgeuntersuchung beraten. Wenn sich ein Patient dafür entscheidet, kann die Konzentration des prostataspezifischen Antigens (PSA) in seinem Blut bestimmt werden. Außerdem kann die Prostata über den Enddarm abgetastet und eine Magnetresonanztomografie erstellt werden. Erst wenn sich aus diesen Untersuchungen ein Verdachtsfall ergibt, wird eine Gewebeprobe (Biopsie) entnommen. Quelle: dpa / vs/mia
Kopfläuse durch Urlaubszeit
Die Urlaubszeit ist in vollem Gange. Ein weit verbreitetes Mitbringsel aus dem Urlaub sind Kopfläuse, die sich in Windeseile in Schulen und Kindergärten auf den Köpfen der Kinder vermehren. Wichtig ist dann, die Läuse schnellstmöglich von den Köpfen zu bekommen. Unterstützend kann NYDA® Läusespray aus der Apotheke angewendet werden. Mit einer Einwirkzeit von 10 Minuten und einem beiliegenden Läusekamm tötet es Läuse mitsamt den Larven und Nissen schnell ab.
Das Spray basiert auf einer physikalischen Wirkweise, die unliebsame Kopfbewohner abtötet und zugleich den menschlichen Organismus nicht belastet. Das 2-Stufen-Dimeticon (ein dünn- und ein dickflüssiges Silikonöl) dringt in die winzigen Atemöffnungen der Läuse und aller Entwicklungsstadien ein und erstickt somit die Parasiten. Da auch kein Risiko für allergische Nebenwirkungen besteht, kann das Läusemittel bereits bei Säuglingen, Schwangeren und Stillenden angewendet werden. Quelle: Pressemitteilung NYDA / vs
Weiter millionenfach Corona-Impfbedarf
Noch immer sieht das RKI angesichts der Corona-Pandemie bei Millionen Menschen weiteren Impfbedarf. Die Auffrischimpfung schütze weiterhin auch in Omikron-Zeiten sehr effektiv vor schweren Verläufen, weshalb neben dem Beginn der Impfung bei Ungeimpften auch bei den bisher lediglich Grundimmunisierten Impflücken geschlossen werden müssten, wie ein RKI-Team im neuen Monatsbericht zu COVID-19-Impfungen schreibt.
Im Juni war laut RKI mit knapp einer Million Impfungen in rund 29.700 Impfstellen der bisherige Tiefststand des Impfgeschehens erreicht worden. Im Juli habe die Zahl der impfenden Stellen nun zwar weiter abgenommen (27.900), es seien mit gut einer Million aber erstmals wieder etwas mehr Impfungen als im Vormonat registriert worden, heißt es im Bericht.
Dennoch: Den Experten zufolge müssten noch etwa 1,3 Million Menschen im Alter ab 60 Jahren und etwa 7,8 Millionen Menschen unter 60 Jahren, die lediglich grundimmunisiert sind, ihren Impfschutz mit mindestens einer Impfung auffrischen. Noch gar keine Impfung erhalten hätten rund 7,3 Millionen Erwachsene unter 60 Jahren und 1,9 Millionen ab 60. Hier hat sich im Vergleich zum Vormonat wenig verändert.
Konkret sind laut aktuellem Monitoring mit Stand Anfang August gut 85 Prozent der erwachsenen Bevölkerung grundimmunisiert, gut 72 Prozent haben eine erste Auffrischimpfung bekommen, knapp 10 Prozent eine zweite.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweite Auffrischimpfung einigen Gruppen, darunter Menschen mit unterdrücktem Immunsystem, Pflegeheimbewohnern, Menschen ab 70 Jahren und Personal medizinischer Einrichtungen. Die RKI-Experten bekräftigen im neuen Impf-Papier erneut, dass Auffrischimpfungen insgesamt eine hohe Effektivität gegen eine Einweisung ins Krankenhaus wegen Corona bieten. Quelle: dpa / vs