Fragen und Antworten zu Vitamin K
Vitamin K zählt zur Gruppe der fettlöslichen Vitamine. Es kommt natürlicherweise in pflanzlichen Lebensmitteln vor, wird aber auch von Darmbakterien gebildet. Vor allem grünes Gemüse wie Brokkoli, Spinat und Grünkohl, aber auch Hülsenfrüchte wie Kichererbsen zählen zu den bekannten Vitamin-K-Lieferanten.
Im Körper übernimmt Vitamin K bedeutende Funktionen: Das K steht dabei für „Koagulation“, denn das fettlösliche Vitamin spielt eine wichtige Rolle bei der Blutgerinnung. Man könnte sich das K auch für „Knochen“ merken. Denn die Aussage „Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“ ist für entsprechende Präparate erlaubt.
Warum erhalten Neugeborene eine Vitamin-K-Dosis?
Alle Neugeborenen werden unmittelbar nach der Geburt vorsorglich mit 2 mg Vitamin K oral, alternativ auch i.m. oder i.v. versorgt. Es handelt sich dabei um die einzige gesicherte Indikation für die prophylaktische Gabe von Vitamin K an Gesunde. Zwei weitere Gaben von je 2 mg erfolgen bei der Vorsorgeuntersuchung U2 (3–10. Lebenstag) und U3 (4.–5. Lebenswoche).
Der Grund: Neugeborene verfügen noch über keinen ausreichenden Vitamin-K-Speicher. Die Leber ist weitgehend unreif, die Darmflora befindet sich erst im Aufbau – das alles ist normal und physiologisch. Die prophylaktische Zufuhr von Vitamin K vermindert das Risiko für Neugeborene, an Vitamin-K-Mangelblutungen (VKMB, Morbus haemorrhagicus neonatorum) zu erkranken. Folgen einer VKMB können lebensbedrohliche Gehirnblutungen sein, die bei etwa vier bis sechs von 1.000 Kindern auftreten, aber durch die Vitamin-K-Prophylaxe nachweislich verhindert werden können.
Macht die Marcumar-Diät heute noch Sinn?
Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon (Marcumar) und Warfarin sind wichtige Arzneimittel zur Blutverdünnung bei der Prophylaxe und Therapie thromboembolischer Erkrankungen. Vitamin K wird therapeutisch bei einer Intoxikation mit Vitamin-K-Antagonisten eingesetzt. Patienten, die Vitamin-K-Antagonisten einnehmen, sollten logischerweise Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin K meiden. Lange Zeit galt auch die Empfehlung, auf Vitamin-K-reiches Gemüse (Brokkoli, Kohl, Hülsenfrüchte) zu verzichten. Man sprach von einer „Marcumar-Diät“.
Heute sieht man eher die gesundheitlichen Vorteile einer gemüsereichen Ernährung. Kohl und Hülsenfrüchte gelten als wichtige Bestandteile einer vollwertigen Mischkost und punkten mit weiteren Vitaminen und den unverzichtbaren Ballaststoffen. Auch Marcumar-Patienten sollten davon profitieren. Empfehlenswert ist jedoch, die Ernährungsgewohnheiten unter einer Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten möglichst konstant zu halten. Also keine einseitige, sehr strenge Gemüse- oder Salat-Diät einhalten – die könnte sich in der Tat auf den Vitamin-K-Stoffwechsel auswirken.
Weil viele ältere Menschen Vitamin-K-Antagonisten zur Thrombose-Prophylaxe verordnet bekommen, sollten industriell hergestellte Lebensmittel nicht mit Vitamin K angereichert werden. Dazu rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und empfiehlt als Höchstmenge in Nahrungsergänzungsmitteln 80 Mikrogramm K1 oder 25 Mikrogramm K2 je TagesdosisBundesinstitut für Risikobewertung "Höchstmengenvorschläge für Vitamin K in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln" (Stand: 03/2021)
. Je nach Lebensalter und Geschlecht beträgt der Tagesbedarf zwischen 15 und 80 Mikrogramm Vitamin K, wobei die Zufuhrempfehlungen nicht zwischen K1 und K2 unterscheiden.
Beugt Vitamin K Osteoporose vor?
Vitamin K1 kommt natürlicherweise in vielen pflanzlichen Lebensmitteln vor, während Vitamin K2 bakteriell gebildet wird und vor allem in tierischen und fermentierten Lebensmitteln enthalten ist (Käse, Milchprodukte, Fleisch). Beide besitzen die gleiche chemische Grundstruktur, sind aber unterschiedlich substituiert.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält eine Wirkung von Vitamin K2 auf die Knochendichte für wissenschaftlich nicht belegt. Unbestritten ist allerdings, dass Vitamin K eine Rolle im Knochenstoffwechsel spielt.
Das für die Knochenmineralisation notwendige Peptidhormon Osteocalcin wird durch Vitamin K reguliert und in eine funktionell wirksame Form überführt. Dabei wird das Osteocalcin in einer enzymatischen Reaktion, bei der Vitamin K als Kofaktor dient, carboxyliert, bevor es im Knochen aktiv Calcium binden kann. Die EFSA erlaubt daher die gesundheitsbezogene Aussage „Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“. Nicht zulässig ist eine Aussage, wonach Vitamin K oder speziell Vitamin K2 vor Osteoporose schützen.