PTAheute-Pinnwand KW 26: Alzheimer und COVID-19, neue Testverordnung und Zuwachs bei Basica®
Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.
Positive Daten zum angepassten Biontech-Impfstoff
Noch im Herbst soll mit angepassten Impfstoffen gegen Corona geimpft werden. Biontech/Pfizer geben nun positive Daten zu ihren modifizierten Impfstoffkandidaten bekannt – und zwar sowohl des monovalenten wie auch des bivalenten:
So erhöhte der monovalente und an die Omikron-Variante angepasste Corona-Impfstoff die neutralisierenden Antikörper gegen Omikron BA.1 um das 13,5-Fache (30 µg) beziehungsweise 19,6-Fache (60 µg), jeweils geimpft als vierte Dosis (Auffrischung). Der bivalente Impfstoffkandidat – dieser kombiniert den bereits zugelassenen Comirnaty-Impfstoff mit dem angepassten Omikron-Impfstoff, der BA.1 adressiert – sorgte für einen 9,1-fachen bzw. einen 10,9-fachen Anstieg der Antikörper gegen Omikron. „Die Daten zeigen die Fähigkeit unserer mono- und bivalenten an Omikron angepassten Impfstoffkandidaten, eine deutlich verbesserte variantenspezifische neutralisierende Antikörperantwort hervorzurufen“, sagte Professor Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von Biontech. Die Impfstoffkandidaten erfüllten damit die Anforderungen der Zulassungsbehörden für „Nicht-Unterlegenheit“.
Daten gibt es auch zur Wirksamkeit gegen die Omikron-Subtypen BA.4 und BA.5: Laborergebnisse bestätigen, dass die angepassten Omikron-Impfstoffe auch diese Subtypen neutralisieren, wenn auch in geringerem Maß als bei BA.1.
Die Unternehmen wollen die wissenschaftlichen Daten nun rasch mit den Zulassungsbehörden besprechen. Bereits Mitte Juni 2022 startete die EMA ein Rolling-Review-Verfahren zum angepassten Biontech/Pfizer-Impfstoff. Weitere Informationen erhalten Sie auf daz.online.
Studie: Alzheimer-Symptome nach Corona-Infektion
Eine Corona-Infektion steigert einer dänischen Studie zufolge das Risiko einer Alzheimer-Diagnose in den darauffolgenden zwölf Monaten deutlich. Im Vergleich zu Nichtinfizierten hatte bei Infizierten 3,5-mal so häufig ein Arzt Alzheimer festgestellt, schreiben Pardis Zarifkar und ihr Team im Fachblatt „Frontiers in Neurology“. Zwei deutsche Experten betonen aber, dass aus ihrer Sicht die Corona-Infektion Alzheimer bei den untersuchten Fällen nicht ausgelöst, sondern lediglich Symptome einer schon bestehenden Erkrankung zutage gefördert hat.
Das Team um Zarifkar von der Uniklinik Kopenhagen hatte dänische Gesundheitsdaten ausgewertet und verglichen, wie häufig bestimmte neurodegenerative Erkrankungen im Zeitraum eines Jahres bei Menschen mit und ohne Corona-Infektion auftraten. Dabei stellten sie einen ähnlichen Zusammenhang wie bei Alzheimer auch beispielsweise bei Parkinson und Hirninfarkt fest. Die Forschenden betonen aber, dass bei den meisten untersuchten Erkrankungen der Effekt nicht größer war als nach einer Grippe oder bakteriellen Lungenentzündungen.
Es ist bereits länger bekannt, dass solche Atemwegserkrankungen zu Entzündungsreaktionen führen, die einen schädigenden Einfluss auf Nervenzellen im Gehirn verstärken können, wie Anja Schneider, Forschungsgruppenleiterin am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE), erklärte. Das in der Studie gezeigte erhöhte Risiko einer Diagnose könnte möglicherweise daran liegen, dass durch eine coronabedingte Entzündungsreaktion die Schädigung von Nervenzellen beschleunigt und Symptome schneller sichtbar werden. Quelle: dpa / mia/vs
Neue Testverordnung ab 30. Juni 2022
Die Bürgertests gehen unter neuen Bedingungen in die Verlängerung. Am vergangenen Mittwoch wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gegenüber dem letzten Entwurf wurde ein wenig nachgefeilt, doch im Grundsatz bleibt es dabei:
Gegenüber dem vergangene Woche bekannt gewordenen Entwurf sind zwei weitere Personengruppen zum Kreis der Anspruchsberechtigten hinzugekommen: Auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte werden sich weiter kostenlos testen lassen können. Was in den Apotheken für die Anspruchnahme vorgelegt werden muss, schreiben neue Bestimmungen in § 6 Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 5 TestV vor. Das ist zum einen ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein weiterer Nachweis für die Anspruchsberechtigung. Im Fall der medizinischen Kontraindikation (§ 4a Abs. 1 Nr. 2) ist dabei ein entsprechendes ärztliches Zeugnis im Original vorzuweisen. Will ein Haushaltsangehöriger einer infizierten Person einen Gratis-Test, muss ein Nachweis über das Testergebnis der infizierten Person und ein Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift vorliegen.
Auch die Vergütung sinkt: Für die Bürgertests werden ab dem 1. Juli nur noch 7 Euro plus 2,50 Euro für das Material erstattet. Handelt es sich um einen Test mit Eigenbeteiligung, sind es nur noch 4 Euro plus 2,50 Euro. Die 3 Euro Eigenanteil verbleiben beim Leistungserbringer. Weniger Geld bekommen übrigens auch die Leistungserbringer, die Labor-PCR-Tests anbieten. Hier wird die Vergütung von 43,56 Euro auf 32,39 Euro abgesenkt. Für Apotheken, die PoC-NAT-Tests anbieten, bleibt es bei 30 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie auf PTAheute.de.
Affenpocken: Keine internationale Notlage und Prüfung von Imvanex
Der Ausbruch von Affenpocken in mehr als 50 Ländern wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorerst nicht als „Notlage von internationaler Tragweite“ bewertet. Das gab die UN-Organisation in Genf nach Beratungen eines Notfallausschusses bekannt, der aus Sorge über die Infektionen einberufen worden war. Der Ausschuss will die Lage jedoch rasch neu bewerten, falls die Ansteckungsrate und die Zahl der betroffenen Länder in den kommenden Wochen ansteigt, falls gehäuft Fälle unter vulnerablen Gruppen auftreten oder falls sich das Virus verändert. Die WHO folgte der Empfehlung des Notfallausschusses Affenpocken. Laut RKI sind in Deutschland inzwischen mehr als 1.000 Fälle erfasst worden (Stand 01.07.2022: 1.054 Fälle).
Die EU-Arzneimittelbehörde (EMA) prüft Daten zur Erweiterung der Zulassung eines Pockenimpfstoffes auch als Schutz gegen Affenpocken. Das Präparat Imvanex wird in der EU bereits gegen Affenpocken verwendet, ist aber bislang nur gegen Pocken zugelassen. Der Impfstoff gilt aber auch als vielversprechender Schutz gegen Affenpocken, da sich die beiden Virenarten sehr ähnlich seien, wie die EMA mitteilte.
In der EU ist Imvanex zurzeit nur begrenzt vorrätig. In den USA ist das Präparat unter dem Namen Jynneos zugelassen, auch als Schutz vor Affenpocken. Die EMA empfiehlt, vorerst das Präparat aus den USA zu importieren angesichts der zunehmenden Infektionszahlen in der EU. Quelle: dpa / vs
Erleichterte Abgaberegeln und Corona-Impfbefugnis sollen verlängert werden
Im Hinblick auf den kommenden Herbst/Winter und die nächste Corona-Welle möchte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zahlreiche Corona-Regeln verlängern. Ein entsprechender 7-Punkte-Plan wurde vor kurzem vorgelegt. Nun wurden erste Schritte unternommen, dem Ganzen eine gesetzliche Grundlage zu geben: Das BMG hat eine Formulierungshilfe für einen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ kurz COVID-19-SchG vorgelegt.
Dem Entwurf zufolge soll die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung nun bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Außerdem ist geplant, die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheken, Zahnärzte sowie Tierärzte bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Ebenfalls in die Verlängerung gehen sollen die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken im Fall der Nichtlieferbarkeit von Rabattarzneimitteln – der Entwurf sieht eine Verlängerung der Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor – und zwar um ein Jahr bis 25. November 2023.
Weitere Informationen erhalten Sie auf daz.online.
Cannabis-Konsum belastet Gesundheitssysteme
Der steigende Konsum von Cannabis führt laut einem Bericht der Vereinten Nationen (UN) zu einer zusätzlichen Belastung von Gesundheitseinrichtungen. In der Europäischen Union (EU) seien Hanf-Drogen die Ursache für rund 30 Prozent der Drogentherapien, hieß es im Jahresbericht des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC). In Afrika und manchen lateinamerikanischen Ländern stehe der größte Teil solcher Therapien im Zusammenhang mit Cannabis-Sucht.
Das immer stärkere Haschisch und Marihuana auf dem Markt hat laut UNODC zusammen mit regelmäßigem Konsum zu einem Anstieg von Sucht und psychischen Erkrankungen in Westeuropa geführt. Die UN-Behörde ist auch besorgt, dass verschiedene stärkere Drogen neue Absatzmärkte finden. Beschlagnahmungen deuten demnach darauf hin, dass der Kokainschmuggel sich außerhalb der Hauptabnahmegebiete Nordamerikas und Europas auch in Afrika und Asien ausdehnt. Das ebenfalls aufputschende Methamphetamin sei nicht mehr nur ein Problem in Ost- und Südostasien, sondern auch in Ländern wie Afghanistan und Mexiko. Quelle: dpa / vs
Basica® erweitert Produktreihe
Ab Anfang Juli erhält die Basica-Familie Zuwachs: Basica® Haut kommt in die Apotheken. Laut Herstellerangaben beruht das neue Präparat auf einem Doppel-Wirkprinzip, bestehend aus basischen Mineralstoffen und Spurenelementen mit hautaktiven Nährstoffen für eine gesunde Hautfunktion. Geeignet ist das Präparat laut Hersteller vor allem für Personen, deren Haut fahl, gestresst und regenerationsbedürftig wirkt. Das Präparat setzt sich aus einem Doppelsachet zusammen: Das basische Trinkgranulat im ersten Sachet unterstützt mit Zink den normalen Säure-Basen-Haushalt. Das zweite Sachet enthält ein wasserlösliches Granulat mit hautaktiven Nährstoffen (Biotin, Kupfer und Vitamin C). Außerdem enthält es Kollagenpeptide, die der Haut Feuchtigkeit und Elastizität spenden.
Erhältlich ist Basica® Haut in der Wochenpackung mit sieben Doppel-Sachets (PZN 17586180) und als Monatspackung mit 30 Doppel-Sachets (PZN 17586197). Quelle: Pressemitteilung Protina / vs
Novartis: Erweiterte Zulassung für Cosentyx in der EU
Novartis darf sein Mittel Cosentyx in der EU für weitere Indikationen vermarkten. Die Europäische Kommission hat das Medikament zur Behandlung von Kindern ab sechs Jahren zugelassen, die an einer bestimmten Ausprägung von Arthritis leiden. Der Wirkstoff kann nun allein oder in Kombination mit Methotrexatemit bei Kindern mit Enthesitis-assoziierter Arthritis (ERA) sowie Psoriasis-Arthritis (PsA) eingesetzt werden, wie der Pharmakonzern mitteilte. Im Mai hatte bereits ein Unterausschuss der EMA eine positive Empfehlung ausgesprochen. Quelle: dpa / vs
Neue Daten zu Molnupiravir
Die klinische Phase-3-Studie MOVe-OUT untersuchte Molnupiravir (Lagevrio®) 800 mg zweimal täglich bei nicht hospitalisierten, ungeimpften erwachsenen Patienten mit leichter bis mittelschwerer COVID-19-Erkrankung, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf hatten.
Die neuen Daten zeigen, dass ein geringerer Anteil der mit Molnupiravir behandelten Patienten im Vergleich zur Placebogruppe eine akutmedizinische Versorgung erhielt. Darüber hinaus waren weniger respiratorische Maßnahmen (einschließlich invasiver mechanischer Beatmung) erforderlich. Weitere Analysen weisen darauf hin, dass der Anteil der Studienteilnehmer, die eine akutmedizinische Versorgung oder eine COVID-19-bezogene akutmedizinische Versorgung erhielten, in der Molnupiravir-Gruppe geringer war als in der Placebo-Gruppe: 7,2% der Patienten, die Molnupiravir erhielten, berichteten über eine akutmedizinische Versorgung, gegenüber 10,6% der mit Placebo behandelten Patienten.
„Die Primärdaten der MOVe-OUT-Studie zeigen eine signifikante Verringerung des Risikos für einen schweren COVID-19-Verlauf, einschließlich Hospitalisierung und Tod, im Vergleich zu Placebo bei nicht stationär aufgenommenen Risikopatienten. Angesichts der nach wie vor bestehenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bestärken uns diese neuen Daten“, so Wendy Holman, Chief Executive Officer, Ridgeback Biotherapeutics. „Wir freuen uns darauf, Molnupiravir weiter zu untersuchen, mit dem Ziel, Hochrisikopatienten sowie den überlasteten Gesundheitssystemen weltweit dabei zu helfen, die COVID-19- Pandemie weiter zu bekämpfen.“ Quelle: Pressemitteilung MSD Deutschland / vs
Hessens Hausärzte machen bei Patienten Stimmung gegen Apotheken
Seit feststeht, welche Dienstleistungen Apotheken nun auf Kassenkosten erbringen dürfen, wettern Ärzteverbände dagegen. Der Start der pharmazeutischen Dienstleistungen in den Apotheken hat einen kollektiven Aufschrei der verfassten Ärzteschaft hervorgerufen. Apotheken griffen damit in ärztliches Hoheitsgebiet ein, zudem würden vergleichbare Leistungen bei Medizinern deutlich schlechter vergütet, klagten verschiedene Verbände. Beides ist nicht objektivierbar: Die Dienstleistungen sind pharmazeutischer Natur, wie auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kürzlich im Podcast der Ärztezeitung erklärte, und nehmen damit den Ärzten keineswegs etwas weg, sondern unterstützen vielmehr die Umsetzung der verordneten Therapien.
Auch das Honorar ist keineswegs höher: Die Beträge sind aus der Ärztehonorierung abgeleitet, dann aber mit einem deutlichen Abschlag versehen. Alles in allem lässt sich das Ganze wohl unter dem üblichen Säbelrasseln von Standesvertretern verbuchen.
Der Hessische Hausärzteverband hat allerdings nun noch einen draufgesetzt. In einer „Patienteninformation“ rückt er die Dienstleistungen in ein schlechtes Bild und macht so bei denen, die eigentlich davon profitieren sollen, schlechte Stimmung. Apotheken mischten sich in die fundierten ärztlichen Therapien ein – und das nach Ansicht der Hausärzte „ohne tiefere medizinische Kenntnisse und ohne ein entsprechendes Studium“.
Weitere Informationen erhalten Sie auf daz.online.
Länder wollen Abtreibungen nach Online-Beratung rechtssicher machen
Schwangere Frauen können womöglich künftig in ganz Deutschland nach einer ärztlichen Online-Beratung selbst mit einem Medikament abtreiben. Die Länder wollen nun gemeinsam mit dem Bund eine rechtssichere Grundlage für diese Möglichkeit erarbeiten, die teilweise schon praktiziert werde. Es gibt bereits Angebote von Ärzten, etwa in Berlin, bei denen Frauen nach der Online-Sprechstunde Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch zugeschickt bekommen.
Grundsätzlich können Mediziner die Videosprechstunde problemlos bei allen Patienten und Krankheiten einsetzen. Selbst die ausschließliche Beratung oder Behandlung über das Internet ist unter bestimmten Umständen im Einzelfall erlaubt. „Auch für den Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es keine Regelungen, die die Nutzung der Möglichkeit von Videosprechstunden einschränken würden“, erläutert das Sozialministerium in Stuttgart.
Es gibt aber auch noch konkrete Probleme: Bisher ist es zum Beispiel gesetzlich so, dass Apotheken die Arzneimittel für eine Abtreibung nur an eine Einrichtung verschicken dürfen, in der die Frauen dann auch nachbehandelt werden können. Zudem sei bisher noch nicht eindeutig geklärt, was „die notwendige Nachbehandlung“ im Falle eines medikamentösen Abbruchs beinhaltet. Es gebe auch keine Vorgaben, welche Nachweise die Ärzte den Apotheken bringen müssen, um deutlich zu machen, dass sie eine Einrichtung mit der Möglichkeit der Nachbehandlung sind, erklärte das Ministerium. Zudem müsse geklärt werden, wie im Fall des Postversands des Medikaments sichergestellt werden kann, dass Unbefugte die Arznei nicht entnehmen können. Quelle: dpa / mia/vs
Zusatzbeitrag für Krankenkassen soll 2023 steigen
Auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen kommen im kommenden Jahr höhere Beiträge zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag solle um 0,3 Prozentpunkte steigen, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an. Dies bringe voraussichtlich zwischen 4,8 und 5 Milliarden Euro ein. Die Beitragserhöhung solle Teil eines Maßnahmenpakets zur Deckung eines Defizits von 17 Milliarden Euro sein.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird durch einen offiziellen Schätzerkreis im Herbst endgültig festgelegt. Lauterbach teilte mit, über die geplante Finanzierung des Milliardenlochs der Krankenversicherung habe er lange mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verhandelt. Er stehe hinter Lindners Zielen, dass die Schuldenbremse nicht verletzt werden solle und die Steuern nicht erhöht werden sollten. Quelle: dpa / mia/vs
Lieferengpass für Doxorubicin
Wieder einmal ist ein Tumor-Therapeutikum von Lieferengpässen betroffen. Über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) teilt die Firma Baxter aktuell mit, dass für das zweite Halbjahr 2022 ein Versorgungsengpass mit Doxorubicin erwartet wird.
Seit Anfang Juni ist in der Lieferengpass-Datenbank des BfArM ein Engpass für Doxorubicin angekündigt, der am 1. Juli beginnen und erst zum Jahresende enden soll. Als Grund werden „Probleme in der Herstellung“ angegeben. Konkret geht es um „Caelyx 2 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung - OP(1x25ml)“ der Firma Baxter. Diese informiert nun auch über die AMK über einen voraussichtlichen „Versorgungsengpass für das zweite Halbjahr 2022“. Sowohl die 10-ml- als auch die 25-ml-Größe sollen betroffen sein. Quelle: daz.online / AMK / vs
Neue Nomenklatur für monoklonale Antikörper
Adalimumab, Trastuzumab, Rituximab: Das sind nur drei Beispiele für monoklonale Antikörper. Der geübte Pharmazeut erkennt die Gruppenzugehörigkeit sofort an der Wortendung „-mab“. Doch nicht mehr lange. Aufgrund der rasanten Entwicklung dieser Wirkstoffgruppe hat die WHO im Oktober 2021 eine neue Nomenklatur für monoklonale Antikörper und davon abgeleitete Substanzen verabschiedet. Neben einer flexibleren Namensgestaltung soll sie der zunehmenden Diversität der Antikörper besser gerecht werden.
Seit 1991 ließen sich alle Vertreter dieser Wirkstoffgruppe am Suffix „-mab“ leicht erkennen. Das direkt vor das Suffix angrenzende Infix lieferte Hinweise zum Ursprung des Antikörpers (z. B. „o“ für Maus, „xi“ für chimär, „zu“ für humanisiert, „u“ für human). Während diese Infixe bereits 2015 entfallen sind, sind Infixe, die die pharmakologischen Targets beschreiben (z. B. „-n[e] für neuronal, „-tox[a] für Toxin), erhalten geblieben. Insgesamt wurden bis April 2022 auf diese Weise 879 INN-Namen für monoklonale Antikörper mit „-mab“ als Suffix generiert, von denen aber nur 144 tatsächlich die Entwicklungs- und klinische Phase überstanden haben und zugelassen sind.
Aus Gründen der Pharmakovigilanz behalten alle nach der alten Nomenklatur benannten monoklonalen Antikörper ihren Namen mit der Endsilbe „-mab“. Neu entwickelte Antikörper und davon abgeleitete Substanzen sollen künftig in vier Gruppen mit unterschiedlichen Suffixen kategorisiert werden. Während die Endsilben „-tug“, „-bart“ und „-ment“ für monospezifische Immunglobuline stehen, lassen sich bi-/multispezifische Immunglobuline an der Endung „-mig“ erkennen. Quelle: daz.online
Tausende Hitzetote seit 2018
Hohe Sommertemperaturen haben einer Studie zufolge in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils zu Tausenden hitzebedingter Sterbefälle in Deutschland geführt. Zum ersten Mal seit Beginn des Untersuchungszeitraums im Jahr 1992 sei eine Übersterblichkeit aufgrund von Hitze in drei aufeinanderfolgenden Jahren aufgetreten, schrieben Forschende vom Robert Koch-Institut (RKI), Umweltbundesamt (Uba) und Deutschen Wetterdienst (DWD).
Besonders stark war der Effekt vor vier Jahren, dem zweitwärmsten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881. „Insbesondere das Jahr 2018 liegt mit einer geschätzten Anzahl von etwa 8.700 hitzebedingten Sterbefällen in einer ähnlichen Größenordnung wie die historischen Hitzejahre 1994 und 2003 (jeweils rund 10.000 Sterbefälle)“, schreiben die Forschenden.
2018 habe es in Deutschland eine ungewöhnlich lange Hitzeperiode gegeben, es seien zudem auffallend hohe Wochenmitteltemperaturen in diesem Zeitraum gemessen worden. Für 2019 schätzen die Forschenden 6.900 hitzebedingte Sterbefälle, für 2020 sind es 3.700. Für das Jahr 2021 sei keine signifikant erhöhte hitzebedingte Sterblichkeit ermittelt worden.
Seit 1992 sei der Einfluss der hohen Temperaturen auf die Sterblichkeit insgesamt leicht zurückgegangen, heißt es in der Studie. Dies weise auf eine gewisse Anpassung an die Hitze hin. Dennoch zeigen die Jahre 2018 bis 2020, dass „Hitzeereignisse weiterhin eine ernstzunehmende Bedrohung für die Gesundheit der Menschen in Deutschland sind“. Der Umgang mit Hitzeperioden in Deutschland müsse deutlich verbessert und vulnerable Bevölkerungsgruppen adäquat geschützt werden. Quelle: dpa / mia/vs
Das bekommen Apotheken jetzt für BfArM-Cannabis
Die Preisbildung für medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder Dronabinol ist in der Anlage 10 der Hilfstaxe geregelt. Demnach sind für Cannabisblüten aller Sorten im unveränderten Zustand wie auch in Zubereitungen 9,52 Euro pro Gramm abrechnungsfähig. Hinzu kommen gestaffelte Fixzuschläge, die mit steigender Menge sinken.
Seit fast einem Jahr können Apotheken in Deutschland angebautes medizinisches Cannabis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwerben – und zwar zum Preis von 4,30 pro Gramm. Bereits im April 2021 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den DAV und den GKV-Spitzenverband aufgefordert, diese BfArM-Cannabisblüten aufgrund des niedrigeren Herstellerabgabepreises in der Hilfstaxe zu berücksichtigen und eine Preisanpassung zu vereinbaren. Ein Problem dabei: Das BfArM-Cannabis gibt es nur in 50-g-Gebinden – und das ausschreibungsbedingt vier Jahre lang. Für viele Apotheken ist das schlicht zu viel und sie müssen damit rechnen, dass Verwurf anfällt.
Die für Streitigkeiten zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband zuständige Schiedsstelle hat nun erneut einen Beschluss gefasst. Er regelt die Abrechnung von BfArM-Cannabisblüten – und zwar rückwirkend zum 1. Juni 2021. Weitere Informationen erhalten Sie auf daz.online.
Psychisch kranke Kinder müssen Monate auf Behandlungsplatz warten
Psychisch kranke Kinder und Jugendliche müssen nach Angaben von Ärzten monatelang auf einen Behandlungsplatz warten. Insbesondere durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen habe sich die psychische und psychosoziale Situation bei Kindern und Jugendlichen erheblich verschlechtert, erklärte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Thomas Fischbach.
Die Versorgungsangebote seien schon vor der Pandemie nicht ausreichend gewesen. Jetzt sei der Mangel dramatisch, warnte Fischbach in einem Appell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Wir schieben einen Berg von Anfragen vor uns her und wissen zugleich, dass wir in den kommenden Monaten keinen Behandlungsplatz – höchstens vielleicht ein Erstgespräch – anbieten können. Das ist ein unzumutbarer und auch gefährlicher Zustand“, beschrieb Schwarz die Lage. Die Experten appellierten an die Gesundheitspolitik, schnell und unbürokratisch für Abhilfe zu sorgen, „um den Versorgungsnotstand abzuwenden“. Quelle: dpa / mia/vs
Reha-Verordnungen werden ab Juli 2022 einfacher
Ab dem 1. Juli 2022 erhalten Patienten leichter Zugang zu geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation. Ob eine geriatrische Reha für Versicherte ab 70 Jahren medizinisch erforderlich ist, wird dann nicht mehr von den Krankenkassen geprüft. Vertragsärzte überprüfen anhand festgelegter Kriterien und Funktionstests den medizinischen Bedarf. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können sie mit den Ergebnissen die Erforderlichkeit auf dem Verordnungsformular begründen. Die Krankenkassen prüfen dann nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen.
Einfacher wird es auch für Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine sogenannte Anschlussrehabilitation benötigen. Denn Krankenkassen überprüfen bei Vorliegen der Voraussetzungen auch hier nicht mehr, ob die Leistung medizinisch erforderlich ist. Das betrifft beispielsweise Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems oder nach Einsatz eines neuen Knie-/ Hüftgelenks sowie bei Krebserkrankungen. Quelle: G-BA / vs
FDA stoppt Studien an MS-Mittel von Sanofi teilweise
Der Pharmakonzern Sanofi muss bei einem wichtigen Medikament in der klinischen Prüfung einen Rückschlag einstecken. Auf Geheiß der US-Arzneimittelbehörde FDA muss der Konzern die weit fortgeschrittenen Studien an dem Medikament Tolebrutinib teilweise aussetzen, wie Sanofi mitteilte. Das Mittel wird bei Patienten mit Multipler Sklerose und bei Myasthenia gravis getestet –einer Krankheit, bei der die Signalübertragung zwischen Nerv und Muskel gestört ist. Einige der Probanden hatten unter der Behandlung gewisse Leberschäden entwickelt. Sanofi zeigte sich jedoch weiterhin zuversichtlich, das Mittel zur Marktreife bringen zu können.
Laut den Vorgaben der FDA dürfen vorerst nur noch jene Probanden in den Vereinigten Staaten an der Studie weiter teilnehmen, die das Medikament bereits mindestens 60 Tage eingenommen haben. Alle anderen müssen Tolebrutinib absetzen. Auch wurde die Aufnahme neuer Studienteilnehmer in den USA ausgesetzt. Quelle: dpa /mia/vs
Osteoporose und Calciummangel
Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu rund 730.000 Knochenbrüchen durch Osteoporose. Betroffen sind vor allem ältere Menschen. Mindestens jede dritte Frau und jeder fünfte Mann über 50 Jahre muss mit einer osteoporosebedingten Fraktur rechnen. Mit zunehmendem Alter hat das häufig schwere Folgen wie Pflegebedürftigkeit oder chronische Schmerzen.
Um sich vor porösen Knochen zu schützen, sollen Menschen spätestens ab Mitte 30 auf die Festigkeit ihrer Knochen achten. Wichtig sind dabei vor allem ausreichend Bewegung sowie eine ausgewogene Ernährung. Da Calcium der Hauptbestandteil gesunder Knochen ist und von dem Körper nicht selbst herstellt werden kann, muss der Mineralstoff regelmäßig über die Nahrung zugeführt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) empfiehlt Erwachsenen eine Zufuhr von 1.000 mg Calcium pro Tag. Jedoch erreicht nicht mal jeder Zweite den empfohlenen Tagesbedarf über die Nahrungszufuhr. Besonders gefährdet sind Personen, die sich vegan ernähren oder unter einer Laktoseintoleranz leiden. Für sie ist eine zusätzliche Supplementation von Calcium ratsam.
Um einem Calciummangel vorzubeugen kann Calcium Verla® 600 mg eingenommen werden. Es kann außerdem unterstützend zur Behandlung eingesetzt werden, wenn eine Osteoporose festgestellt wurde. Geeignet ist das Präparat für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen werden je nach Alter und Bedarf 1–2 Tabletten am Tag. Quelle: Pressemitteilung Calcium Verla / vs
Neue Studie: Ginkgo verringert Demenzrisiko bei MCI-Patienten
Eine Kohortenstudie von Forschern der Universität Leipzig und der Berliner Charité zeigt auf, dass Patienten mit leichten kognitiven Einschränkungen (engl. mild cognitive impairment, kurz: MCI), ein geringeres Risiko aufwiesen, an Demenz zu erkranken, wenn sie häufiger Ginkgo-Arzneimittel verordnet bekamen.
Dazu wurden Patienten mit einem Alter von ≥ 65 Jahre ausgewählt, bei denen im Zeitraum von Januar 2000 bis Dezember 2019 erstmals eine MCI diagnostiziert wurde.
Mehr als zwei Verordnungen von Ginkgo-Präparaten waren mit einer auf 71% reduzierten Demenzinzidenz verbunden im Vergleich zu Patienten ohne Ginkgo-Verordnung. Das Risiko wurde somit um 29% reduziert. Dieser positive Effekt nahm bei mehrmaliger Ginkgo-Verordnung weiter zu. So lag das Demenzrisiko bei mehr als dreimaliger Verordnung von Ginkgo-Arzneimitteln bei 64% und bei mehr als viermaliger Verordnung nur noch bei 58%. Quelle: Pressemitteilung Dr. Willmar Schwabe / vs
Tislelizumab lässt Speiseröhrenkrebs-Patienten länger leben
Das Krebsmittel Tislelizumab von Novartis verlängert in Kombination mit einer Chemotherapie das Überleben bei Patienten mit fortgeschrittenem Speiseröhrenkrebs. Dies zeigten neue Daten aus einer Phase-III-Studie, in der diese Kombination als Erstlinientherapie eingesetzt wurde, teilte der Pharmakonzern mit.
Patienten mit fortgeschrittenem Speiseröhrenkrebs lebten bei einer Behandlung mit der Kombination aus Tislelizumab plus Chemotherapie im Schnitt noch 17,2 Monate im Vergleich zu 10,6 Monaten, wenn ausschließlich eine Chemotherapie zum Einsatz kam. Das Risiko zu sterben wurde um 34 Prozent gesenkt, so der Konzern weiter. Quelle: dpa / mia/vs