30.000 abgerechnete E-Rezepte und technische Stabilität: Das sind die Qualitätskriterien fürs E-Rezept
Apotheken sollen spätestens ab dem 1. September 2022 bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen. Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sollen die ersten Regionen sein, in der auch Pilot-Praxen und Krankenhäuser mitmachen – laut Gematik-Mitteilung werden dort „hochlaufend zu einem flächendeckenden Verfahren E-Rezepte ausgestellt“.
Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung sind noch nicht festgezurrt. Sie sollen von den Gesellschaftern aber „zeitnah“ festgelegt werden. Laut Gematik ist angedacht, das E-Rezept in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zum 1. Dezember verpflichtend einzuführen. Zudem sollen sechs weitere Bundesländer die Einführung sukzessive voranbringen. In 2023 sollen dann die ausstehenden acht Bundesländer folgen – und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts.
Die Qualitätskriterien der Gematik
Um festzustellen, ob das E-Rezept – zumindest nach den Maßstäben der Gematik – reif für die Fläche ist, wurden zuvor Qualitätskriterien festgelegt, die es im Rahmen der Pilotphase zu erfüllen gilt. Demnach muss für den Übergang der E-Rezepte in die Regelversorgung Folgendes erfüllt sein:
- Technische Stabilität: Der Fachdienst und der Identity Provider (IdP) (= Gesamtanwendung E-Rezept Gematik) müssen zu 99,9 Prozent verfügbar sein. Die Gematik hat dazu schon ein Dashboard online gestellt, das die Verfügbarkeit der einzelnen Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) in Echtzeit anzeigt.
- Schwere Fehler müssen ausgeräumt sein: Was genau ein schwerer Fehler ist, bleibt unklar. Als weitere Erklärung heißt es nur Kategorie „Blocker“ und „Hoch“ im Fehler-Dashboard der Gematik. Mittelschwere Fehler werden individuell bewertet.
- Ein hoher Prozentsatz der Anbieter von Praxis- und Zahnarztpraxisverwaltungssystemen muss erfolgreich mindestens zehn E-Rezepte in der Produktivumgebung (PU) erstellt haben. Ein exakter Wert für den hohen Prozentsatz wird nicht definiert. Nach Informationen der Redaktion fließen auch Marktanteil und Wichtigkeit mit ein. Besonders kleine Anbieter aus dem Start-up-Bereich, die schon lange technisch auf Kurs sind, sehen sich durch dieses Verfahren benachteiligt. Man müsse auf die Großen warten, heißt es.
- Auf Apothekenseite muss ebenfalls ein hoher Prozentsatz der Software-Anbieter bereits erfolgreich mindestens zehn E-Rezepte in der PU eingelöst beziehungsweise eine E-Rezept-Quittung erstellt haben. Auch hier fließt der Marktanteil ein, allerdings ist die Situation im Apothekensoftwaremarkt eine gänzlich andere als bei den Arztsystemen. Es gibt deutlich weniger Anbieter und davon keinen mit einer marktbeherrschenden Stellung.
- Alle Kassen müssen E-Rezepte entgegennehmen und abrechnen können. Das ist laut GKV-Spitzenverband schon lange der Fall. Zudem muss die Quote der aus technischen Gründen retaxierten E-Rezepte gegen null gehen. Sobald es zu einer Retaxation aus technischen Gründen kommt, soll eine sofortige Eskalation erfolgen, um das Problem zu beheben und die Retaxation zu verhindern.
Qualitätsziel voraussichtlich Ende Juli erreicht
Das Qualitätsziel von 30.000 abgerechneten E-Rezepten soll laut Gematik bis Ende Juli erreicht sein. Derzeit (Stand: 15.06.2022) wurden 32.259 E-Verordnungen eingelöst, wie der Blick auf das TI-Dashboard verrät, und somit die Marke von 30.000 bereits geknackt. Nach der Einlösung werden (E-)Rezepte innerhalb der folgenden vier bis acht Wochen abgerechnet, erläutert eine Sprecherin.
Da laut eigener Aussage bis dato keine Retaxationen bei ausgestellten/eingelösten E-Rezepten aufgrund technischer Fehler zu verzeichnen waren, geht man seitens der Gematik davon aus, dass die über 30.000 bislang eingelösten E-Rezepte Ende Juli auch 30.000 abgerechnete E-Rezepte sein werden.