Startschuss ist der 1. September 2022: Das E-Rezept: Fahrplan zur Einführung steht
Am vergangenen Dienstag haben sich die Gematik-Gesellschafter in einer Sonderversammlung auf den ersten Schritt des stufenweisen E-Rezept-Rollouts verständigt. Während die Apotheken ab dem 1. September bundesweit technisch bereit sein müssen, haben Arztpraxen eine gewisse Anlaufzeit. Los geht es in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Ärzte in anderen Bundesländern sollten in zwei weiteren Tranchen, zum 1. Dezember 2022 und 1. Februar 2023, folgen, aber auch schon vorher auf freiwilliger Basis E-Rezepte ausstellen.
„Apotheken sind E-Rezept-ready“
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) sagt in einer Stellungnahme „Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können.“ Ganz besonders wichtig für alle Apotheken sei, dass die Versorgung aller Patienten weiterhin reibungslos funktioniere. Dazu gehöre auch, dass verbliebene technische Unzulänglichkeiten im Verarbeitungsprozess von E-Rezepten abgestellt würden und bis dahin nicht zu Retaxationen führen.
Der Start für das E-Rezept steht fest, aber ...
Die Krankenkassen und die Apotheken müssen spätestens ab dem 1. September 2022 bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen. Voraussetzung dafür ist das Erreichen von gewissen Qualitätskriterien, wie zum Beispiel die Hürde von 30.000 ausgestellten, eingelösten und abgerechneten E-Rezepten im Rahmen der laufenden Testphase.
In den Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern wird die verbindliche Einführung des E-Rezepts zum 1. September 2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe beginnen, sofern die technischen Voraussetzungen dort jeweils gegeben sind. Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes in weiteren Regionen sind alle beteiligten Leistungserbringer angehalten, von der freiwilligen Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen.
Zur Erinnerung: Diese Ausstattung brauchen Apotheken
Das E-Rezept sollte ab dem 1. Januar 2022 in Deutschland eingeführt werden. Der bundesweite Rollout wurde jedoch gestoppt, weil nicht alle technischen Voraussetzungen vorhanden waren. Im Moment wird das E-Rezept bundesweit getestet. Es soll die Arzneimitteltherapie sicherer machen, indem beispielsweise Wechselwirkungen durch das zentrale Speichern der Daten besser erkannt werden können. Doch damit das E-Rezept gut und vor allem sicher funktioniert, braucht es jede Menge Technik.
Die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) soll künftig für den Austausch von Gesundheitsinformationen zu einzelnen Patienten zwischen den Leistungserbringern (Arzt, Apotheker), den Krankenkassen und Patienten dienen. Umgesetzt wird die TI von der Gematik, einem Zusammenschluss aus GKV-Spitzenverband, Organisationen der Krankenhäuser, den Ärzten und Zahnärzten sowie dem Deutschen Apotheker Verband (DAV).
Mittels TI sollen personenbezogene Gesundheitsdaten sicher und geschützt transportiert und verarbeitet werden können. Zugriff auf die sensiblen Patientendaten haben nur sogenannte berechtigte Personen über ein Zwei-Schlüssel-Prinzip. Einen dieser Schlüssel hat der Patient in Form seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Apotheker legitimieren sich – wie Ärzte – über den Heilberufsausweis (HBA) und zusätzlich über die Institutionenkarte (SMC-B – Security Module Card Typ-B) ihrer Apotheke. Die Verbindung zur TI wird über einen Konnektor hergestellt.
Die Grundlagen für die Einführung der TI sind in § 291 SGB V (Sozialgesetzbuch) geregelt.