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Wegen Krieg in der Ukraine: FAM-Spenden: Ausbuchung aus Securpharm nicht nötig

Aufgrund der Menge der gespendeten Arzneimittel dürfen Hersteller bei Spenden an die Ukraine auf die Ausbuchung aus dem Securpharm-System verzichten. | Bild: Schelbert

Putins Angriffskrieg wütet seit dem 24. Februar in der Ukraine. Die Hilfsbereitschaft für jene Menschen, die ihre Heimat verlassen haben oder noch immer dort ausharren, ist groß. Auch der Gesundheitssektor ist gefordert – denn die medizinische Versorgung in der Ukraine ist weitgehend zusammengebrochen. Hilfsorganisationen tun ihr Möglichstes und versuchen unter anderem, die Menschen in den Kriegsgebieten mit lebenswichtigen Medikamenten zu versorgen.

EU-Fälschungsschutzrichtlinie

Pharmazeutische Unternehmen, die Arzneimittel spenden möchten, stehen allerdings vor einem Problem: Bekanntermaßen gilt in Europa die EU-Fälschungsschutzrichtlinie, wonach jedes individuelle Präparat auf Echtheit geprüft und dabei aus dem Securpharm-System ausgebucht werden muss. Das scheint den Firmen angesichts der Menge der gespendeten Packungen Schwierigkeiten zu bereiten. 

Und so wandten sich die Herstellerverbände, darunter der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Ende April Hilfe suchend an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Sie baten um eine pragmatische Lösung bei der Echtheitsprüfung jener Medikamente, die in die Ukraine gehen sollen.

BMG: außerordentliche Notsituation rechtfertigt Ausnahme

Dem kommt das Ministerium nun nach: In einem Brief an die Verbände vom 11. Mai schreibt Thomas Müller, Leiter der Abteilung Arzneimittel im BMG, seinem Haus sei „der hohe logistische und zeitliche Aufwand bei der manuellen Deaktivierung einzelner Arzneimittelpackungen aus dem Securpharm-System durch die pharmazeutischen Unternehmer bewusst“. Sofern es nicht möglich sei, aggregierte Codes zur Ausbuchung zu nutzen, „erscheint es aus Sicht des BMG angesichts der außergewöhnlichen Notstandssituation zur Sicherstellung der von der Ukraine erbetenen Unterstützung vertretbar, Arzneimittel ohne Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals in die Ukraine zu spenden, um schnell Hilfe leisten zu können“.

Das Vorgehen sei mit den Landesbehörden abgestimmt, informiert Müller weiter. Da es allerdings nicht mit den EU-Vorgaben übereinstimme, werden die Hersteller gebeten, ihre jeweils zuständige Behörde zu informieren. „Die außerordentliche Notsituation in der Ukraine rechtfertigt allerdings diese Ausnahme.“