Aktuelles
3 min merken gemerkt Artikel drucken

Prophylaxe: Migräne-Antikörper wirkt besser als Topiramat

Der G-BA sieht mit der Einnahme von Erenumab Vorteile bei den monatlichen Migränetagen, bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und bei der Verträglichkeit. | Bild: beeboys / AdobeStock

Welche Migränepatienten können von einer Therapie mit dem Migräne-Antikörper Erenumab (Aimovig®) profitieren? Diese Frage stellte sich der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) bereits kurz nach der Zulassung des innovativen und zur Vorbeugung von Migräne eingesetzten CGRP-Rezeptor-Antikörpers. Er kam im Mai 2019 jedoch zu dem Schluss, dass es nur verglichen mit „Best Supportive Care“ (BSC) einen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen bei der Migräneprophylaxe mit Erenumab gibt. Unter BSC versteht man eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung, um Symptome zu lindern und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Kurzum: Eine Behandlung austherapierter Patienten. Folglich mussten Migränepatienten, die für eine Migräneprophylaxe infrage kommen, zunächst auf alle anderen zur Vorbeugung von Migräneattacken angewandten Arzneimittel oder Wirkstoffklassen – Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure, Clostridium botulinum Toxin Typ A – nicht angesprochen haben oder diese nicht vertragen haben, um letztlich eine Verordnung und einen Therapieversuch mit Erenumab zu erhalten.

Vergleiche zwischen Erenumab und anderen Prophylaktika fehlten

Grund für die strenge Haltung des G-BA war damals nicht einmal, dass der speziell zur Migräneprophylaxe entwickelte Antikörper schlechter oder lediglich gleich gut wirkte bzw. weniger verträglich war als die „alten“ Prophylaktika. Man wusste es schlicht nicht, da es keine Daten gab, die eine Überlegenheit zeigten. Das hat sich nun geändert.

Erenumab wirkt besser als Topiramat

So liegen nun Daten der HER-MES-Studie(„Head-to-head Study of Erenumab Against topiRamat – a Double-blind, Double Dummy Migraine Study to Assess Tolerability and Efficacy in a patiEnt-Centered Setting“)  vor, in der Novartis – Zulassungsinhaber von Aimovig® in Europa – Erenumab gegen Topiramat verglich. Das Studienziel: „Therapieabbruch aufgrund von Nebenwirkungen“. Dieses könnte durchaus klug gewählt worden sein, ist doch ein großes Manko der alten Therapeutika ihre Unverträglichkeit. Beim zweiten Studienziel ging es um den „Anteil der Patienten mit einer Reduktion der monatlichen Migränetage um 50 Prozent“.

Weniger Migränetage und Nebenwirkungen

Bei beiden Studienzielen konnte Erenumab punkten: 55,4 Prozent der Migränepatienten reduzierten mit Erenumab ihre monatlichen Kopfschmerztage um die Hälfte, mit Topiramat waren es 31,2 Prozent. Die Abbruchrate mit Erenumab lag bei 10,6 Prozent. Erhielten die Migräniker Topiramat, beendeten 38,9 Prozent ihre Therapie. Diese Zahlen überzeugten auch den G-BA: Es gibt Vorteile bei den monatlichen Migränetagen, bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und bei der Verträglichkeit. Letzteres macht der G-BA an der Abbruchrate aufgrund von unerwünschten Ereignissen fest.

Anhaltspunkt für beträchtlichen Zusatznutzen

Damit kommt der G-BA in der neuen Nutzenbewertung zu dem Schluss, dass es für Erwachsene mit mindestens vier monatlichen Migränetagen, die für eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommen, einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Erenumab verglichen mit Topiramat gibt. 

Die Nutzenbewertung des G-BA ist Grundlage für die Erstattung eines Arzneimittels. Mit den neuen Daten könnten Migränepatienten somit künftig früher an eine Prophylaxe mit dem Migräne-Antikörper kommen und nicht erst, wenn sie austherapiert sind und alle zur Migräneprophylaxe angewandten Arzneimittel erfolglos waren.