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Erenumab zur Migräneprophylaxe: Migräne-Antikörper überzeugt G-BA

Bild: picture alliance

Erenumab – Handelsname Aimovig® – ist der erste Antikörper, der Eingang in die Migräneprophylaxe gefunden hat, und der erste Antikörper, der als Calcitonin-Gene-Related-Peptide(CGRP)-Rezeptor-Antagonist eine völlig neuartige Strategie verfolgt. Hervorzuheben ist außerdem, dass Antikörper gegen das CGRP-System speziell zur Prophylaxe der Migräne entwickelt wurden, während die bisher zur Vorbeugung von Migräne-Attacken eingesetzten Wirkstoffe anderen Indikationsbereichen entlehnt sind – wie Betablocker oder Calciumkanalblocker, Antidepressiva oder Antiepileptika. Zugelassen ist Erenumab für erwachsene Patienten mit episodischer oder chronischer Migräne, die an mindestens vier Tagen im Monat an Migräne leiden. Eine chronische Migräne liegt ab 15 Migränetagen pro Monat vor. Neben Erenumab haben mittlerweile auch Galcanezumab (Emgality®) und Fremanezumab (Ajovy®) die Zulassungen der FDA und EMA.

Erenumab im Vergleich mit Metoprolol & Co.

Zugelassen wurde Erenumab in Europa bereits im Juli 2018, seit November des letzten Jahres hat Novartis den CGRP-Rezeptor-Antikörper auf dem Markt. Zeit für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), sich mit der seit 2011 im AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) vorgeschriebenen Nutzenbewertung zu befassen. Bereits im Februar dieses Jahres hatte das vom G-BA beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seine Stellungnahme zum Zusatznutzen für Erenumab abgegeben, am 2. Mai 2019 hat der G-BA nun seine abschließende Entscheidung getroffen. In der Nutzenbewertung wurde Erenumab mit der etablierten Vergleichstherapie verglichen. Da Erenumab nicht der Therapie, sondern der Prophylaxe von Migräne dient, ist folglich auch die relevante Vergleichstherapie bezüglich Erenumab kein Triptan oder Analgetikum, sondern die derzeit zur Prophylaxe eingesetzten Wirkstoffe: Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure, Botulinumtoxin A.

Beträchtlicher Zusatznutzen nur für bestimmte Migräniker

Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht einen „beträchtlichen Zusatznutzen“ durch die Therapie mit Aimovig®, allerdings nicht für jeden Migränepatienten. Nur für „erwachsene Patienten, die auf keine der genannten medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure, Clostridium botulinum Toxin Typ A) ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragen“, erkennt der G-BA diesen beträchtlichen Zusatznutzen im Vergleich zu Best Supportive Care (BSC) – das bedeutet für austherapierte Patienten. BSC ist die Therapie, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet. Mit seinem Urteil folgt der G-BA der Einschätzung des IQWiG. Dieser sah einen beträchtlichen Zusatznutzen ebenfalls nur für austherapierte Patienten.

Was kostet Aimovig?

Hinsichtlich der Arzneimittelkosten schätzt der G-BA die Jahrestherapie mit Aimovig® auf 8.290 Euro bis 16.580 Euro. Die Kosten der zur Prophylaxe eingesetzten Betablocker, Antidepressiva oder Antiepileptika liegen pro Jahr zwischen 43 Euro und 277 Euro. Die Kosten, die durch austherapierte Patienten entstehen, lassen sich nach Ansicht des G-BA nicht schätzen, da diese individuell sehr unterschiedlich sind.