Verschärfung der 2G-Regel: Berlin: Gelber Impfpass nicht mehr ausreichend
Bisher war der digitale Nachweis der COVID-19-Impfung eher technische Spielerei als ein notwendiges Utensil. Denn um zu belegen, dass man gegen Corona geimpft ist, reichte auch der analoge Eintrag im gelben Impfbuch. In Berlin ist das seit dem vergangenen Sonntag anders – zumindest bei sogenannten 2G-Veranstaltungen, zu denen nur Geimpfte und Genesene Zugang haben: Wie der Senat bereits vor einer Woche beschloss, soll an solchen Veranstaltungen nur noch teilnehmen können, wer seinen Impfnachweis in digitaler Form vorlegen kann. Die „Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ist am vergangenen Samstag im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erschienen und somit am Sonntag in Kraft getreten.
Gelber Impfpass nicht mehr als Nachweis gültig
„Die 2G-Bedingung soll Verantwortlichen die Möglichkeit eröffnen, Einrichtungen, Betriebe, Veranstaltungen und ähnliche Unternehmungen nur für geimpfte und genesene Personen zugänglich zu machen und im Gegenzug Erleichterungen von den Bestimmungen dieser Verordnung zu erlangen“, heißt es im neuen § 8a der Verordnung. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwölf Jahren, die allerdings negativ getestet sein müssen. Dabei ist der Nachweis über die Genesung beziehungsweise Impfung gegen COVID-19 in Papierform nicht mehr zulässig. Konkret heißt es:
(…) der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein; beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden (…)“
Dem Wortlaut nach ist es also nicht nötig, den Nachweis in einer App auf dem Smartphone mit sich zu führen. Digital verifizierbar ist auch der QR-Code auf Papier.
Sicherheit hinsichtlich gefälschter Impfausweise erhöhen
Ziel dieser Regelung ist es, die Sicherheit zu erhöhen – denn in der Hauptstadt kursieren derzeit offenbar recht viele gefälschte Impfausweise. Den Apotheken kommt dabei offensichtlich eine Schlüsselrolle zu: Sie müssen weiterhin wachsam sein und vorliegende Impf- und Genesenennachweise sorgsam prüfen. Übrigens: Explizit vorgeschrieben ist der digitale Nachweis nur für 2G-Veranstaltungen. Sind auch negativ Getestete zugelassen (3G), genügt weiterhin der analoge Eintrag im gelben Impfpass als Beleg für die Impfung.