Diskussion über Kompetenzerweiterung : ABDA und BAK gegen Vertretungsbefugnis für PTA
Vergangene Woche sorgte ein CDU-Bundestagsabgeordneter mit seinem Vorstoß in pharmazeutischen Kreisen für Aufmerksamkeit: Alexander Krauß schlug vor, PTA unter gewissen Voraussetzungen die kurzfristige Vertretung von Approbierten zu erlauben. Denkbar sei etwa, dass PTA mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung stundenweise für Apotheker „einspringen“. „Durch eine entsprechende Berufserfahrung haben PTA ein Gespür entwickelt, inwieweit sie den Kunden helfen können“, sagte Krauß.
BVpta über Vorschlag erfreut
Kurz darauf meldete sich der BVpta zu Wort und ging auf den Vorschlag ein – und das mit konkreteren Umsetzungsideen. Demnach hält der Verband eine Weiterbildung oder ein Bachelorstudium für denkbar, um die notwendigen Zusatzqualifikationen zu erreichen. Einige Vorbereitungen seien dafür seitens des BVpta bereits getroffen worden, so gebe es Kontakte zu Schulen sowie Hochschulen und erste Vorkonzepte seien erstellt. Man zeigte sich überzeugt, dass innerhalb eines Jahres die Weichen gestellt sein könnten – vorausgesetzt, die ABDA spielt mit.
Overwiening erteilt Vorschlag eine Absage
Dass das aber offensichtlich nicht der Fall ist, zeigte sich am vergangenen Dienstag in einem Facebook-Live-Talk. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening stellte darin klar, dass die ABDA auch eine stundenweise Vertretungsbefugnis für PTA ablehne. Sie verwies dabei auf die Apothekenbetriebsordnung, die eindeutig regle, dass ein Approbierter zugegen sein muss. Schließlich könne es jederzeit zu Nachfragen oder Interventionen kommen, wobei man ein profundes pharmazeutisches Wissen brauche, damit Patienten gut versorgt werden und geschützt sind. Die Routine, die PTA über die Jahre erwerben, scheine diese Möglichkeit zu offenbaren, so Overwiening weiter. Aber das sei ein Trugschluss. „Für mich ist das ein Vorschlag, den wir zwar ernst nehmen, aber insofern ernst nehmen, dass wir uns kategorisch dagegen positionieren“, erklärt die ABDA-Präsidentin.
BAK lehnt Vorschlag ebenfalls ab
Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) hatte sich in einer Stellungnahme zuvor schon gegen den Vorstoß des Unionspolitikers ausgesprochen:
In der Apothekenbetriebsordnung ist eindeutig geregelt, dass immer ein Apotheker oder eine Apothekerin in der Apotheke anwesend sein müssen. Diese Regelung dient der Arzneimittelsicherheit und damit vor allem der Patientensicherheit. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass immer eine approbierte Fachkraft anwesend ist, die möglicherweise auftretende Probleme zusammen mit der PTA lösen kann. Dieses pharmazeutische Sicherheitsnetz ist auch für berufserfahrene PTA unverzichtbar. Deshalb lehnen wir auch die stundenweise Vertretung von Apotheker*innen durch PTA als nicht zielführend ab.“
jb/sn/vs