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Rückruf: Abtei-Tabletten mit Magnesium und Calcium

Tabletten der Marke Abtei wurden wegen Verunreinigungen zurückgerufen und sollen nicht weiter verwendet werden. | Bild: Omega Pharma

Es geht um Produkte, die bundesweit in Märkten von Edeka, Rewe, Real, Rossmann und anderen Ketten verkauft werden. Wegen einer möglichen Gesundheitsgefahr sollen Kunden „Magnesium Calcium + D3“-Tabletten der Marke Abtei zurückgeben. Laut einer am Mittwoch über das Portal lebensmittelwarnung.de verbreiteten Warnung ist die Substanz 2-Chlorethanol nachgewiesen worden. Diese wird den Angaben zufolge gleichwertig zu Ethylenoxid eingestuft und als potenziell gesundheitsschädlich bewertet. Ethylenoxid stehe im Verdacht, auch bei geringen Konzentrationen in Lebensmitteln erbgutverändernd und krebserregend zu sein. Ethylenoxid selbst sei in den Produkten nicht nachgewiesen worden, heißt es. 

Folgende Chargen sind betroffen

Betroffen seien die Packungen mit 42 Tabletten und den Chargennummern L 9320150 (Mindesthaltbarkeitsdatum: 08/2021) und L 0080520 (02/2022), wie der Hersteller Omega Pharma Deutschland in Herrenberg bei Stuttgart mitteilte. In einer entsprechenden Kundeninformation heißt es, dass nach aktuell vorliegenden Untersuchungen ausschließlich die zuvor genannten Chargennummern mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten des Produkts betroffen sind. Verbraucher sollen das Produkt mit diesen Chargennummern nicht weiter verwenden. Der Artikel könne gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Einkaufsstätten zurückgeben werden. 

Was ist 2-Chlorethanol?

Im Dezember 2020 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Ethylenoxid-Rückstände in Sesamsamen gesundheitlich bewertet. Demnach gilt in der EU ein vollständiges Anwendungsverbot für Ethylenoxid in Pflanzenschutzmitteln. In Biozidprodukten sei der Wirkstoff zur Desinfektion erlaubt, allerdings ohne Lebensmittelkontakt. Neuere Analysen der Überwachungsbehörden der Länder hätten gezeigt, dass in den untersuchten Proben Ethylenoxid praktisch vollständig in 2-Chlorethanol umgewandelt wurde. 

Auch für 2-Chlorethanol gebe es Hinweise aus Tierstudien auf eine erbgutverändernde Wirkung und die vorliegenden Informationen reichten nicht aus, um eine krebserzeugende Wirkung mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. dpa/vs