Das digitale Impfzertifikat für Genesene – ab morgen in der Apotheke
Eingabemaske im Webportal ab morgen wohl aktualisiert
Am gestrigen Mittwoch hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium noch, dass Apotheken „in Kürze“ auch die digitalen COVID-19-Genesenenzertifikate anbieten könnten. Noch seien „apothekenseitig“ Anpassungen am Webportal notwendig. Die Zertifikate können bislang nur Arztpraxen ausstellen. Die ABDA ließ Anfragen von PTAheute.de und dem Schwesterportal DAZ.online hierzu unbeantwortet – nun vermeldet sie aber per Pressemitteilung: Ab dem morgigen Freitag sind die digitalen Zertifikate für Genesene in den Apotheken erhältlich. Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können ab dem morgigen Freitag ein digitales Impfzertifikat in Apotheken bekommen. Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) nun eine technische Lösung dafür umgesetzt. „Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können. Es gibt immerhin mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele zwischenzeitlich geimpft sind. Ihnen kann das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich.
Am vergangenen Dienstag hieß es bereits bei tagesschau.de, dass es an den Apotheken läge, dass Genesene und genesene Geimpfte dort noch keine digitalen Zertifikate erhalten können. Auf unser Nachfragen hieß es seitens der Tagesschau, die Info käme vom Bundesministerium für Gesundheit: „(…) es sind apothekenseitig noch Anpassungen am Webportal notwendig(…)“. Auf dem Portal müsse "noch die Eingabemaske verändert werden". Wann die Probleme voraussichtlich behoben sein werden, konnte das Ministerium nicht mitteilen. Wie bereits vor einer Woche lautete die Antwort lediglich "in Kürze". Bis zum heutigen Vormittag hüllte sich die ABDA dazu in Schweigen. Nun folgte die Pressemitteilung für Endverbraucher. Vermutlich wird das Ganze über das Webportal laufen.
Das sind die Voraussetzungen
Drei Dokumente müssten Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten, so die ABDA weter: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, zum Beispiel in Form des gelben Impfbuchs.
So funktioniert's
Voraussetzung dafür, dass Genesene ein digitales Impfzertifikat erhalten können ist, dass ein PCR-Test gemacht wurde. Sollten seit der Genesung weniger als ein halbes Jahr vergangen sein, kann "auf Basis eines positiven PCR-Tests" ein Genesenenzertifikat ausgestellt werden, welches "bis zu sechs Monate nach diesem Test gültig" ist. Wenn die Erkrankung länger zurückliegt, ist eine Impfung nötig - allerdings mit nur einer Impfdosis. In den Apps werden dann zwei Zertifikate vermerkt: ein Genesenen-Zertifikat und eins von der Impfung. Wichtig ist, dass die Impfung nicht als erste von zwei Impfungen hinterlegt wird, sondern als "1 von 1 Impfung" im Zertifikat abgespeichert wird. Die Apotheken erhalten für die neue Leistung 6 Euro brutto. Das gleiche gilt seit heute für die Ausstellung digitaler Impfzertifikate für zweifach Geimpfte.