Deutscher Venentag® am 24. April 2021: Kompressionsstrümpfe Corona-konform anmessen
Krampfadern und Co. sind eine Volkskrankheit. Rund 90 % der Erwachsenen weisen Veränderungen im Venenbereich auf, aber nur 39% werden im frühen Krankheitsstadium ärztlich versorgt. Die Deutsche Venen-Liga e. V. ruft in jedem Jahr Apotheken und andere Akteure im Gesundheitswesen dazu auf, sich mit eigenen Aktionen zu beteiligen und die Bevölkerung über Venenleiden, deren Risiken sowie Prävention aufzuklären. Doch Corona-bedingt findet der Deutsche Venentag® am Samstag, 24. April 2021 schwerpunktmäßig online statt. Das Thema in diesem Jahr lautet „Thrombose-Gefahr im Homeoffice“. Doch nicht nur Homeoffice ist „venengefährlich“. Der Bonner Venenstudie zufolge hat jede fünfte Frau und jeder sechste Mann eine chronische Venenerkrankung. Je älter die Betroffenen sind, desto häufiger zeigen sich die typischen Symptome: von schmerzenden Beinen über Krampfadern und offene Beine bis hin zu Venenthrombosen und ihren möglichen gravierenden Folgen wie eine tödliche Lungenembolie.
Kompressionstherapie unabdingbar
Die Therapie mit Kompressionsstrümpfen ist ein wichtiger Baustein und meist die erste Wahl bei der Behandlung von Venenleiden. Bereits vorhandene Besenreiser oder Krampfadern können sich durch Kompression zwar nicht mehr zurückbilden, einer Verschlimmerung kann aber entgegengewirkt werden. Bei allen bereits fortgeschrittenen Krankheitsstadien ist eine konsequente Kompressionstherapie unverzichtbar.
Neben dem konsequenten Tragen der Strümpfe ist vor allem die Passgenauigkeit bei der Kompressionstherapie sehr wichtig – deshalb wird jedes Bein individuell vermessen. Und wie geht das jetzt – wo der direkte Kontakt zum Kunden vermieden werden sollte?
Kompressionsstrümpfe anmessen in Corona-Zeiten
Angesichts der erforderlichen Kontaktreduzierung sollen persönliche Kontakte zwischen Kunden und dem Apothekenpersonal natürlich vermieden werden. Hilfsmittel können daher auch per Botendienst an die Kunden abgegeben werden, sofern ein persönlicher Kontakt zum Beispiel zur Anpassung des Hilfsmittels nicht zwingend erforderlich ist. Es sollte also zunächst abgewogen werden, ob ein Anmessen der Kompressionsstrümpfe erforderlich ist oder ob die zuletzt genommenen Maße noch verwendet werden können (z. B. wenn es sich nur um eine Nachbestellung kurz nach der letzten Anmessung handelt).
Im zweiten Schritt soll geklärt werden, ob der Kunde bzw. die Kundin in die Apotheke kommen kann zum Anmessen. Hier kann ein geeigneter Ort, der ausreichend belüftet werden kann, zum Anmessen gewählt werden. Außerdem sollte die zu messende Person möglichst wenig in Kontakt zu den anderen Apothekenmitarbeitern kommen (separater Eingang / abgetrennter Bereich). Der Kunde soll einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen. Dieser kann ggf. direkt in der Apotheke gemacht werden. Die Messung sollte möglichst zügig durchgeführt werden, die messende Person – trotz Test – eine angemessene Schutzkleidung (Schutzkittel, Handschuhe, FFP2-Maske, Visier) tragen.
Priorisierung bei der Corona-Impfung
Sollte ein Kunde bzw. eine Kundin nicht in die Apotheke kommen können, ist auch eine Messung zu Hause bzw. in einem Pflegeheim unter Anwendung geeigneter Hygienemaßnahmen möglich. Durch das Arbeiten an und mit Bewohnern von Pflegeeinrichtungen haben PTA in vielen Bundesländern sogar den Vorteil einer Impfpriorisierung. Mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers können sich diese PTA also zeitnah gegen Corona impfen lassen.