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Gefährlicher Unterzucker: Apothekenteam rettet Menschenleben

Ein nicht erkannter Unterzucker kann schnell zum Notfall werden, wie ein aktueller Fall aus Bochum zeigt. | Bild: Christian Schwier / Adobe Stock

Eine lebensbedrohlich unterzuckerte Autofahrerin (58) ist in Bochum durch das beherzte Eingreifen einer 27-Jährigen und zweier Apothekenmitarbeiter vor Schlimmerem bewahrt worden. Die junge Frau hatte bemerkt, dass das Auto vor ihr Schlangenlinien fuhr. Als der Wagen anhielt, stieg sie aus und sprach die Fahrerin aus Herne an. Diese nahm das jedoch kaum noch wahr und fuhr weiter.

Zur Erinnerung: Wie erkenne ich eine Unterzuckerung? 

Die Beschwerden, mit denen sich eine Unterzuckerung äußert, können von Mensch zu Mensch sehr verschieden sein. Zu den häufigsten Symptomen zählen:

  • Zittern,
  • Schweißausbrüche,
  • Heißhunger,
  • Unruhe, Nervosität,
  • Gesichtsblässe,
  • Angst,
  • erhöhter Puls (Herzklopfen),
  • Wesensveränderungen,
  • Verwirrtheit, Orientierungslosigkeit,
  • Krämpfe
  • und Sprach- und Sehstörungen.

Als beide Wagen an einer größeren Kreuzung erneut anhielten, sprang die 27-Jährige aus ihrem Wagen, rannte in eine Apotheke und holte den Apotheker (59) und eine Angestellte (41) zur Hilfe: „Gemeinsam hievten sie die Hernerin aus ihrem Auto“, sagte ein Polizeisprecher. Das Auto rollte zunächst weiter. Der Apotheker habe den weiterrollenden Wagen auf der Kreuzung schließlich stoppen können. Ein Rettungswagen brachte die 58-Jährige ins Krankenhaus. „Die Polizei kann nur den Hut ziehen, vor diesem hohen Maß an Zivilcourage“, hieß es in der Mitteilung.

Dürfen Diabetiker Auto fahren?

Generell, so sagt es die europäische Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, ist ein hoher HbA1c-Wert kein Grund für ein Fahrverbot. Dasselbe gilt für eine Insulintherapie. In der Leitlinie sind aber Handlungsempfehlung verankert, nach denen Ärzte ein Fahrverbot aussprechen können. Die häufigsten Gründe, die Fahreignung zu verlieren, sind eine unbehandelte Schlafapnoe oder wiederholte schwere Unterzuckerungen. So dürfen Diabetiker zunächst nicht mehr Auto fahren, wenn zwei schwere Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres aufgetreten sind.

Zur Erinnerung: Was ist der HbA1c-Wert?

Der HbA1c-Wert dient der Langzeitüberwachung des Blutzuckerspiegels und wird  gelegentlich auch als „Blutzuckergedächtnis“ bezeichnet. Er gibt an, wie viel Hämoglobin glykiert (d. h. mit Zucker versehen) vorliegt. Denn durch eine zu hohe Blutzuckerkonzentration kommt es bei Diabetikern zur nichtenzymatischen Bindung von Glucose an den roten Blutfarbstoff. Aufgrund der langen Lebensdauer der Erythrozyten (ca. 120 Tage) sind so Blutzuckerentgleisungen bis zu drei Monate lang sichtbar.

Maßnahmen wie eine Medikamentenumstellung, Wahrnehmungsschulungen oder eine kontinuierliche Glukosemessung mit akustischer Warnfunktion können die Gefahr von Unterzuckerungen verringern und Diabetiker somit die Fahrtauglichkeit wiedererlangen. Praktische Tipps können für mehr Verkehrssicherheit sorgen. So sollte jeder insulinpflichtige Diabetiker vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnellwirkende Kohlenhydrate wie z. B. Traubenzucker im Auto griffbereit haben.
Bei schweren Stoffwechselentgleisungen – während der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei anderen wichtigen Therapieumstellungen oder Dosisänderungen – gilt eine vorübergehende Fahruntauglichkeit. Diese gilt, bis der Blutzuckerstoffwechsel (wieder) stabil ist.

Was hilft bei einer Unterzuckerung?

Bei ersten Anzeichen einer Unterzuckerung sollte der Betroffene umgehend schnell wirksame Kohlenhydrate zu sich nehmen. Am besten eignen sich dafür zwei bis vier Plättchen Traubenzucker, alternativ eine kleine Handvoll Gummibärchen oder etwa 100 bis 200 ml Fruchtsaft oder Limonade. Das entspricht in etwa 10 bis 20 g Glucose und lässt den Glucosespiegel rasch ansteigen. Weniger geeignet sind fetthaltige Nahrungsmittel, wie beispielsweise Schokolade, da der Fettgehalt den Übergang der Kohlenhydrate ins Blut verzögert. Nach den schnell wirkenden Kohlenhydraten sollte der Betroffene zusätzlich noch langsam ins Blut übergehende Kohlenhydrate zu sich nehmen, wie etwa eine Scheibe Brot, um den Zuckerspiegel langfristig stabil zu halten.

Darf Apothekenpersonal unterzuckerten Menschen Traubenzucker verabreichen?

Ist eine Person in oder vor der Apotheke bei einer Unterzuckerung nicht mehr in der Lage, die notwendigen Kohlenhydrate selbst einzunehmen, darf ihr oder ihm nichts eingeflößt werden, da dies versehentlich in die Atemwege gelangen könnte. Es droht Erstickungsgefahr. Stattdessen sollten PTA und Apotheker die 112 rufen. Der Rettungsdienst kann eine Glucoselösung in die Vene verabreichen, um die Werte wieder zu stabilisieren. Alternativ kann – unter der Voraussetzung, dass der Betroffene ein entsprechendes Notfallset bei sich hat und der Applikation durch das Apothekenpersonal mutmaßlich zustimmen würde – dem Patienten eine Glukagonspritze verabreicht werden.

Zur Erinnerung: Was ist Glukagon?

Glukagon ist ein Gegenspieler von Insulin und erhöht als dieser den Blutzuckerspiegel. Das Peptidhormon bewirkt in der Leber die Freisetzung von Glucose aus der Speicherform Glykogen und fördert zudem die Glucoseneubildung (Gluconeogenese).

Seit März 2020 ist in Deutschland auch ein Glukagon-Notfallset als Nasenspray erhältlich. Es enthält eine Einzeldosis Glukagon und kann auch bei verstopfter Nase, Schnupfen oder vorheriger Verwendung eines abschwellenden Nasensprays eingesetzt werden. Es ist EU-weit zur Behandlung schwerer Unterzuckerungen bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 4 Jahren zugelassen.  Sollte der Betroffene ein solches Nasenspray bei sich haben, kann dieses eventuell auch vom Apothekenpersonal nasal verabreicht werden.

Unterlassene Hilfeleistung kann strafbar sein

Dass Apotheker und PTA keine Angst davor haben sollten, in solchen Fällen Erste Hilfe zu leisten, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2013, bei dem ein Apotheker einem unterzuckerten Mädchen keinen Traubenzucker gegeben haben soll.  Damals soll die Patientin schwitzend und zitternd in die Apotheke gekommen sein, ihre Notlage geschildert und um einen Traubenzucker gebeten haben. Der Apotheker hatte allerdings keine Proben mehr vorrätig und wollte kein kostenpflichtiges Produkt abgeben. Die Staatsanwaltschaft hatte damals Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung aufgenommen.