PTA spricht Klartext zum Aufkauf der TeleClinic durch Zur Rose
Eva Bahn ist pharmazeutisch-technische Assistentin – seit mehr als 20 Jahren. Sie hat 2004 miterlebt, wie der Versandhandel erlaubt, 2007 die Rabattverträge eingeführt und 2012 die Apothekenbetriebsordnung grundlegend geändert wurden. Spätestens seit dem EuGH-Urteil 2016, bei dem der europäische Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wie sie für deutsche Apotheken vor Ort gilt, für ausländische Versender nicht gelten soll, hat sie Angst um ihre Zukunft – aber auch um die ihrer Kunden.
Jetzt geht’s den Hausärzten an den Kragen
„Zur Rose kauft die TeleClinic und nennt das einen wichtigen Baustein. Hausärzte, die bisher nicht verstanden haben, warum Apotheken versuchen, DocMorris zu bekämpfen, werden nun lernen, ihre Angst zu verstehen.“, leitet die 42-Jährige ihre Videobotschaft ein. Sie macht klar, dass gerade die jüngere Generation, die mit dieser „All-in-One-Lösung“, sprich Online-Arzttermin mit anschließender Online-Medikamentenbestellung, aufgewachsen sei, sich in ein paar Jahren wohl nicht mehr in den Praxen vor Ort behandeln und beraten lassen werde. Besonders, wenn ihnen diese Lösung in allen (sozialen) Medien, die sie konsumieren, immer und immer wieder präsentiert werde.
Hier können Sie sich das Video in voller Länge anschauen:
Vor-Ort-Apotheken nur noch als Lückenfüller?
„Krankschreibungen, Medikamente, alles aus einer Hand fast kostenlos nach Hause geliefert. Ist das nicht prima? Eine schöne neue Welt wird das sein, in der die verbliebenen Apotheken nur noch dafür gut sein werden, für DocMorris die dringender benötigten Arzneimittel, wie Antibiotika, BtM oder Schmerzmittel, just in time zu den Online-Bestellern nach Hause liefern zu dürfen, die nun eben keine drei Tage mehr Zeit haben zu warten“, fasst Bahn zusammen.
Natürlich dürften die Apotheken vor Ort auch weiterhin Nacht- und Notdienste verrichten, Rezepturen herstellen oder Kompressionsstrümpfe anmessen. Und das sei auch der einzige Grund, warum DocMorris den Apotheken vor Ort noch eine Plattform anbiete – denn, so Bahn: „Das können sie nämlich nicht, wie so vieles andere auch. Also wird uns diese Nische gerade mal noch eingeräumt.“
Deutsches Recht gilt nur teilweise für Zur Rose
Zum Schluss des Videos nimmt die PTA noch einmal Bezug auf das Edikt von Salerno (die gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker durch den Stauferkaiser Friedrich II.), das Fremd- und Mehrbesitzverbot und die Arzneimittel-Preisbindung: Alles Gesetze, so Bahn, an die sich die Apotheker in Deutschland halten müssen. „Die jucken den Konzern Zur Rose doch alle nicht. Sie sitzen ja in der Schweiz, einem Land übrigens, in dem sie noch nicht einmal eine einzige Packung Aspirin ohne ärztliches Rezept versenden dürfen. Geschickt gemacht für ein ‚zartes Pflänzchen‘, wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach den Gesundheitskraken einmal nannte und dem nun ein neuer Fangarm gewachsen ist.“
Hintergrund
Mit der kürzlich bekannt gegebenen Übernahme der TeleClinic durch den DocMorris-Mutterkonzern „Zur Rose“ wird die seit vielen Jahrhunderten bestehende Trennung von ärztlicher und apothekerlicher Tätigkeit faktisch aufgehoben. Verordner und derjenige, der Medikament abgibt, ist zwar nicht dieselbe Person, aber beide arbeiten für denselben Mutterkonzern: Zur Rose. Die Gesundheitspolitik und die Ärzteschaft zeigt sich bislang entspannt und setzt auf das sogenannte Makelverbot, welches im Patientendaten-Schutz-Gesetz verankert ist. Dies, so heißt es, gelte auch zwischen der TeleClinic als Verordner und DocMorris als Arzneimitteldistributeur.
Was ist eigentlich die TeleClinic?
TeleClinic wurde 2015 gegründet und ist Deutschlands Marktführer für den Online-Arztbesuch. Die TeleClinic-App ermöglicht es Patienten, innerhalb weniger Minuten von einem Allgemeinarzt und innerhalb weniger Stunden von einem Facharzt telemedizinisch behandelt zu werden. Krankschreibungen und Rezepte erhalten die Patienten direkt auf ihr Smartphone, Tablet oder ihren PC. Die Rezepte können entweder vor Ort eingelöst oder die Medikamente online bestellt werden. Seit dem 28. Mai 2020 können neben Privatpatienten auch Versicherte aller Gesetzlichen Krankenkassen die Videosprechstunden kostenfrei nutzen. Damit ist Telemedizin erstmalig Teil der Regelversorgung in Deutschland.
Was die Arzneimittel-Verordnungen betrifft, kann die TeleClinic derzeit aber weiterhin nur PKV-Rezepte ausstellen. Das Angebot von telemedizinischen Beratungen ist nur möglich, weil der Deutsche Ärztetag im Mai 2018 die Muster-Berufsordnung so geändert hatte, dass nun auch ausschließliche Fernbehandlungen möglich sind. Die meisten Ärztekammern hatten diese Regelungen dann in ihren Berufsordnungen umgesetzt. Seitdem wächst der Markt der Online-Arztpraxen rasant. Zwei weitere, größere Wettbewerber der TeleClinic sind der schwedische Telemedizin-Konzern Kry und die britische Online-Praxis Zava (ehemals DrEd). Zava arbeitet seit einiger Zeit mit dem apothekereigenen Konzern Noventi zusammen, sodass die in den Online-Sprechstunden ausgestellten Rezepte über die Noventi-Software in bestimmte Apotheken kommen. Gleichzeitig besteht aber eine Kooperation zwischen Zava und der Shop Apotheke. Kry arbeitet bei der Rezeptübermittlung mit DocMorris zusammen. Hier können sich Kunden ihre Verordnung aber auch via Fax in eine Vor-Ort-Apotheke ihrer Wahl senden lassen.
Der DocMorris-Mutterkonzern
Zu Rose ist schon seit einiger Zeit auf Einkaufs- bzw. Übernahmetour: Kurz vor dem Jahresende 2017 wurden der Eurapon Pharmahandel aus Bremen und die holländische Vitalsana B.V. übernommen. 2018 folgten Medpex und Apo-Rot. Außerdem übernahm der Konzern 2018 die spanische Promofarma, einen E-Commerce-Marktplatz für Gesundheits-, Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, und im Juni 2020 folgte zuletzt erst die deutsche Versandapotheke Apotal. Da das in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot die persönliche Haftung des Apothekeninhabers vorschreibt und die Übernahme deutscher Apotheken durch eine Kapitalgesellschaft verbietet, greift der Zur-Rose-Konzern bei den Übernahmen zu seltsam anmutenden Übernahme-Konstruktionen. Bei Eurapon hat man zum Beispiel nicht die Versandapotheke als solche, sondern „nur“ den Dienstleister Eurapon Pharmahandel übernommen. Bei der Übernahme von Apotal heißt es, man habe „die Versandaktivitäten der Online-Apotheke" übernommen.