Fachkräftemangel: PTA-Schule bietet Vorbereitungskurs für ausländische PTA an
Um den PTA-Beruf ausüben zu dürfen, bedarf es einer staatlichen Erlaubnis. Denn er gehört zu den sogenannten reglementierten Berufen. Reglementierte Berufe sind Berufe mit einer besonderen Verantwortung wie beispielsweise auch die Gesundheitsfachberufe, zu denen der PTA-Beruf zählt. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie (2005/36 EG), die auch für den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Hierauf basiert in Deutschland das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz). Diese europäische Richtlinie stellt die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung sicher, da die PTA-Ausbildung europa- und weltweit nach wie vor sehr unterschiedlich geregelt ist.
Anerkennung der Ausbildung durch Nachweis der Gleichwertigkeit
Kommen Menschen, die im Ausland eine pharmazeutische Ausbildung absolviert haben, nach Deutschland, können sie zum Nachweis der Gleichwertigkeit dieser Ausbildung zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung wählen. Werden in der Kenntnisprüfung Defizite festgestellt, müssen diese nachgeschult werden. Eine Berufserlaubnis kann sonst nicht erteilt werden.
Berufsangehörige, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, müssen außerdem über Sprachkenntnisse verfügen, die für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit in Deutschland erforderlich sind. Nach Erteilung der Berufserlaubnis dürfen die anerkannten PTA dann in deutschen Apotheken arbeiten. So weit die Theorie: in der Praxis sieht es anders aus.
Insgesamt wurden im Jahr 2019 nur knapp über 100 ausländische PTA-Ausbildungen anerkannt. Die meisten Anerkennungen wurden Bewerbern aus Rumänien erteilt, gefolgt von Syrien und arabischen Ländern. „Anerkennung bedeutet nicht, dass die PTA auch in deutschen Apotheken eingesetzt werden können. Oft hapert es nicht nur an der Sprache, um sich beim Beratungsgespräch zu verständigen, sondern auch an praktischen Fähigkeiten in Labor und Rezeptur sowie Fachkenntnissen in Pharmakologie und Galenik“, berichtet Burkhard Pölzing, Schulleiter der Völker-Schule in Osnabrück.
Blended Learning – bundesweite Teilnahme möglich
Die Völker-Schule in Osnabrück bietet ab August 2020 einen länderübergreifenden Vorbereitungskurs für die Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) an. Durch die Unterschiede in der Ausbildung bringen zugewanderte Pharmazeutinnen und Pharmazeuten häufig nicht die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen für den Apothekenalltag mit. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei auch die Fachsprachenkompetenz ein. Hier setzt das aktuelle Angebot der Völker-Schule an.
Zugewanderte mit im Ausland erworbenem pharmazeutischem Abschluss können sich bundesweit für den neuen Kurs anmelden. Voraussetzung ist ein (Teil-)Gleichwertigkeitsbescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde und mindestens das Sprachniveau B1. Ziel des Vorbereitungskurses ist es, die fachsprachlichen Deutschkenntnisse sowie die beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, um die Berufserlaubnis als PTA in Deutschland zu erhalten.
Der Kurs dauert insgesamt ein Jahr. Er umfasst theoretischen Online-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer und vier Präsenzwochen mit praktischem Unterricht in der Völker-Schule in Osnabrück. „Wir haben uns für das Blended Learning entschieden, um den Kurs bundesweit anbieten zu können. Regionale Bildungsanbieter haben häufig das Problem langer Wartezeiten, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu zwingen, irgendeinem anderen Job nachzugehen, um überleben zu können“, erklärt Pölzing.
In einer schuleigenen „Übungsapotheke“ beschäftigen sich die Teilnehmenden mit Beratungsgesprächen zu verschiedenen Apothekenpraxisthemen. Im Theorieunterricht werden Kenntnisse in Arzneimittelkunde, Medizinproduktekunde, Ernährungskunde und Diätetik oder Körperpflegekunde sowie auch in Mathe, EDV, rechtlichen Fragestellungen oder chemisch-pharmazeutischen Übungen vermittelt. „Der Umfang der jeweiligen Qualifizierung richtet sich nach den individuellen Vorkenntnissen der Teilnehmenden und wird bedarfsorientiert aus unterschiedlichen Modulen zusammengesetzt. Abschließend findet die Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung statt.“
Der Kurs umfasse 32 Wochenstunden, die vormittags absolviert werden müssen. Das biete den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Chance, einen Teilzeitjob auszuüben und so ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, so Pölzing.
Finanzierung über Förderprogramm und Land Niedersachsen
Der erste Lehrgang startet am 24. August 2020. Es fallen keine Lehrgangsgebühren an. Die Finanzierung erfolgt über das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Dieses zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert sowie durch das Land Niedersachsen kofinanziert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).