Privatrezepte gefälscht: Ex-Lehrerin ergaunert 900 000 Euro und wird erneut zu Haftstrafe verurteilt
Eine ehemalige Realschullehrerin, die mit gefälschten Medikamenten-Rechnungen rund 900 000 Euro ergaunert hat, ist zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die 68-Jährige am Donnerstag wegen Rezeptbetrugs und ordnete die Einziehung des Wertes des erlangten Geldes an, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Urteil entsprach damit im Wesentlichen einer ersten Entscheidung des Landgerichts aus dem Jahr 2018, die der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich teilweise aufgehoben hatte. Die Strafe fiel einen Monat höher aus, weil die Angeklagte zwischenzeitlich wegen eines Straßenverkehrsdelikts zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Dies war durch Umrechnung in Haftzeit mit einzubeziehen.
Zum Auftakt des ersten Prozesses hatte die Ex-Lehrerin die Vorwürfe grundsätzlich eingeräumt. Der Frau, die eine chronische Darmerkrankung hat, war es nach Angaben des Gerichts gelungen, Rezepte im Wert von 903.558 Euro zu fälschen und die Sachbearbeiter der Beihilfestelle jahrelang zu täuschen. Wie die Pädagogin bereits 2018 vor Gericht aussagte, hat sie mit einer Nagelschere, einem Apothekenstempel und einem Farbdrucker über einen Zeitraum von fast fünf Jahren Privatrezepte manipuliert.
Die Angeklagte war bei verschiedenen Ärzten in Behandlung, die ihr aufgrund ihrer Darmerkrankung regelmäßig hochpreisige Medikamente verordneten. Die Originalrezepte hat sie jedoch nicht in einer Apotheke eingelöst. Stattdessen habe sie sie so bearbeitet, dass der Eindruck erweckt wurde, die jeweiligen Medikamente seien nicht nur einmal, sondern bis zu zehnmal verordnet, von der Apotheke ausgehändigt und von ihr bezahlt worden. Dazu hatte sie zunächst den Stempelaufdruck einer Apotheke mithilfe eines Farbkopierers freigestellt und auf ein Blankoblatt kopiert. Von den Originalrezepten hatte sie mit einer Nagelschere Zahlen ausgeschnitten, die sie dann auf andere Rezepte klebte. Per Hand fügte sie Pharmazentralnummern und die Berechnung des Gesamtpreises hinzu. Die gefälschten Rechnungen kopierte sie anschließend auf das Blankopapier mit dem Apothekenstempel, sodass die Kopie wie eine ärztliche Verordnung mit Quittung der Apotheke aussahen. Danach soll sie die so erstellten Fälschungen bei der Beihilfestelle des Landes Niedersachsen eingereicht haben. Vor dem Osnabrücker Landgericht gestand Gisela O., in insgesamt 112 Fällen so vorgegangen zu sein. Die heute 68-Jährige hat sich mit dem ergaunerten Geld ein Luxusleben gegönnt und sich für mehr als 100.000 Euro Designerhandtaschen, Schmuck, Kleidung und ein Haus gekauft.