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Verbot von Solarien gefordert

Im Kampf gegen Krebs nehmen Experten auch Solarien ins Visier. Denn die künstliche UV-Strahlung zählt zu den stärksten Risikofaktoren. | Bild: Dangubic / Adobe Stock

Krebsrisiko Sonnenbank

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat UV-Strahlung bereits vor über zehn Jahren in die höchste Risikogruppe der krebsauslösenden Faktoren eingestuft. Das gilt sowohl für die natürliche Strahlung der Sonne als auch für die künstlich erzeugte in Solarien. Daher rät die WHO dringend von jeglicher Solariennutzung ab. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betont, dass die in Solarien verwendete UV-Strahlung in gleichem Maße wie die UV-Strahlung der Sonne beim Menschen krebserregend sei.

Kein Schwellenwert für ungefährliche Nutzung

Für Kinder und Jugendliche gilt in Deutschland bereits seit Mitte 2009 ein gesetzliches Nutzungsverbot öffentlich zugänglicher Solarien. Die jugendliche Haut ist gegenüber UV-Strahlung noch wesentlich empfindlicher als Erwachsenenhaut. Das Verbot werde allerdings völlig unzureichend eingehalten, beklagt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Allein im Jahr 2018 hätten schätzungsweise 140.000 Minderjährige Zugang zu Solariengeräten erhalten. Trotz gewisser gesetzlicher Vorgaben sei die Nutzung von Sonnenbänken niemals unbedenklich. Es gebe keinen Schwellenwert für ungefährliche künstliche UV-Bestrahlung.

Bräunung ist „Hilfeschrei“ der Haut

Die Deutsche Krebshilfe fordert nun ein generelles Verbot von Solarien in Deutschland. Auch die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) trägt diese Forderung mit. Ihr Vorsitzender, Professor Dr. Eckhard Breitbart, warnt: „Welch ein wahnwitziger Trugschluss, dass gebräunte Haut immer noch als gesund und schön gilt. Der Bräunungsprozess ist immer ein Hilfeschrei der Haut.“

Chance des Hautkrebs-Screenings nutzen

Jedes Jahr erkranken in Deutschland circa 35.000 Menschen an einem malignen Melanom. Wie die Deutsche Krebshilfe hervorhebt, werden die Betroffenen immer jünger: Während vor 30 Jahren noch hauptsächlich Menschen im sechsten Lebensjahrzehnt erkrankt seien, so liege der Altersgipfel jetzt im vierten und fünften Lebensjahrzehnt. Die Deutsche Krebshilfe wiederholt immer wieder ihren Appell, das Angebot des Hautkrebs-Screenings alle zwei Jahre zu nutzen. Quellen: Stiftung Deutsche Krebshilfe; Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)