Ab in die Tonne? – Arzneimittel richtig entsorgen
Wer passend zur Erkältungszeit die Hausapotheke aufräumt, sortiert wahrscheinlich das ein oder andere abgelaufene Medikament aus. Für die richtige Entsorgung von Arzneimittelresten und Medikamentenverpackungen gibt es einige Regeln. So dürfen Reste von Arzneimitteln auf keinen Fall in der Toilette oder in der Spüle entsorgt werden, raten Bundesumwelt- und Gesundheitsministerium.
Weil sich aber viele Bürger nicht an diese Regeln halten, wird das Grundwasser immer mehr mit Medikamentenrückständen belastet. Ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Schutz unserer Gewässer vor Schadstoffen kam zu dem Ergebnis, dass 47 Prozent aller Bundesbürger Altmedikamente über das Waschbecken oder die Toilette entsorgen.
Da sich Arzneimittelreststoffe in Kläranlagen nicht mit gegenwärtigen Reinigungsmaßnahmen entfernen lassen, muss dafür gesorgt werden, dass dieser Eintrag verringert bzw. möglichst vermieden wird.
Arzneimittelrückstände nicht allein durch falsche Entsorgung
Wie der Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Mathias Arnold, mitteilt, resultiert die Belastung der Gewässer mit Arzneistoffen jedoch nicht allein aus einer falschen Entsorgung.
Auch die Ausscheidung von nicht abgebauten Wirkstoffen über den Urin sowie das Abwaschen der Wirkstoffe von der Hautoberfläche führen zu Medikamentenrückständen im Abwasser.
Richtige Entsorgung leicht gemacht!
Um Medikamente umweltfreundlich zu entsorgen, müssen die enthaltenen Wirkstoffe zunächst inaktiviert oder gar zerstört werden. Dies geschieht bei der Müllverbrennung. Da in einigen Regionen Deutschlands der Hausmüll jedoch nicht verbrannt, sondern mechanisch-biologisch vorbehandelt wird, weichen auch die Entsorgungsempfehlungen je nach Wohnort ab.
Deshalb sollten sich Verbraucher und Apothekenpersonal auf der Internetplattform www. arzneimittelentsorgung.de über die für ihre Region geltenden Empfehlungen informieren.
Unterschiedliche Verpackungsarten richtig entsorgen
- Blister- oder Durchdrückverpackungen: Tabletten oder Kapseln sind häufig in Blister- oder Durchdrückverpackungen eingeschweißt. Diese Verpackungen aus Kunststoff und Aluminiumfolie werden in die Gelbe Tonne entsorgt. Gleiches gilt für Arzneimitteldosen aus Kunststoff. Allerdings müssen alle Verpackungen vor der Entsorgung völlig leer sein.
- Salbentuben und Salbentiegel: Aluminium- und Kunststofftuben für Salben, Gele bzw. Cremes kommen – vollständig entleert – in die Gelbe Tonne. Deckel aus anderem Material sollten abgeschraubt und getrennt von der Tube im Verpackungsmüll entsorgt werden. Auch leere Kunststofftiegel, z. B. für Salben, die in der Apotheke angerührt werden, gehören in die Gelbe Tonne.
- Pumpsprays und Spraydosen: Pumpsprayflaschen aus Kunststoff z. B. für Nasenspray gehören ebenfalls in die Gelbe Tonne. Das Gleiche gilt für Spraydosen aus Aluminium für Sprühpflaster, jedoch müssen diese Dosen auch komplett entleert sein, da sonst noch enthaltene Reste bei der Weiterverarbeitung in Brand geraten oder explodieren können.
- Pharmazeutische Glasbehälter: Geleerte Glasverpackungen von Medikamenten werden in Glascontainern entsorgt. Wie alle anderen Glasflaschen und -behälter werden sie dort nach den Farben Weiß, Braun und Grün sortiert eingeworfen.
- Umverpackungen und Beipackzettel: Umverpackungen aus Karton und Beipackzettel aus Papier kommen in die Altpapiertonne oder den -Container.
Vorsicht bei Entsorgung von Arzneimitteln über den Hausmüll
Naturgemäß befinden sich im Hausmüll zahlreiche gefährliche Gegenstände. Neben nicht mehr gebrauchten Arzneimitteln sind dies beispielsweise auch Rasierklingen, verschimmelte Lebensmittel und Reste von Reinigungsmitteln. Deshalb sollte stets darauf geachtet werden, dass der mit diesen gefährlichen Gegenständen versetzte Müll unzugänglich für z. B. Kinder und Haustiere gelagert wird.
Arzneimittel werden unbrauchbar gemacht, indem man sie aus ihren Blistern herausdrückt und mit Kaffeesatz oder anderem Hausmüll vermengt. Schmerzpflaster sollten mit den Klebeflächen aneinander geklebt und dann ebenfalls mit dem anderen Hausmüll vermischt werden.
Gut zu wissen: Was nicht in den Hausmüll darf
- Spritzen und Kanülen dürfen nur dann in den Hausmüll, wenn sie durchstichsicher verpackt sind.
- Keinesfalls in den Hausmüll gehören Zytostatika (auch Oralia) und Sprays mit Restmengen wie Asthma-Dosieraerosole.
- Chemikalien zählen ebenfalls zum Sondermüll.
- Quecksilberthermometer können bei der Verbrennung giftige Gase freisetzen und gehören deshalb auch in den Sondermüll.
- Infektiöse Materialien, wie z. B. aktive Impfstoffe, sollten ebenfalls dem Sondermüll zugeführt werden.
- Die Vernichtung von Betäubungsmitteln ist in § 16 BtM-Gesetz geregelt. Dabei müssen „nicht mehr verkehrsfähige Betäubungsmittel“ in Gegenwart von zwei Zeugen (drei Unterschriften) ohne Gefährdung für Mensch und Umwelt so vernichtet werden, dass eine Wiedergewinnung der Inhaltsstoffe nicht möglich ist. Opioidpflaster können beispielsweise an den Oberflächen zusammengeklebt werden. Matrixpflaster können zerschnitten werden. Vorsicht: Bei Membranpflastern können dabei erhebliche Wirkstoffmengen austreten!
Informationen zur Entsorgung der Medikamente sind auch im Beipackzettel vermerkt.
Arzneimittel: Sichere Entsorgung in der Apotheke
Entschließen sich Apotheken die Rücknahme von alten Medikamenten anzubieten, müssen sie dafür gesonderte Gebühren bezahlen. Denn anders als beim Hausmüll zählen die Arzneimittelreste aus der Apotheke als Gewerbeabfall.
Zudem müssen insbesondere Apotheken die Arzneimittelreste vor dem Zugriff von Unbefugten schützen. In Berlin kann zu diesem Zweck die sogenannte „MEDI-Tonne“ gegen Entgelt bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) bestellt werden. Ein Schwerkraftschloss schützt die Altmedikamente vor dem Zugriff Unbefugter.
In der „MEDI-Tonne“ werden Altmedikamente und nichtinfektiöse medizinische Abfälle gesammelt, wie beispielsweise spitze & scharfe Gegenstände, Wund-/Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln, Arzneimittel, jedoch keine zytotoxischen und zytostatischen Mittel.
Arzneimittelreste werden nicht gespendet
Häufig werden nicht mehr benötigte Arzneimittel in die Apotheke zurückgebracht, um sie an „Bedürftige“ zu spenden. Doch dies ist mitnichten sinnvoll.
„Eine hochwertige Arzneimittelversorgung ist bei einer solchen ‚Resteverwertung‘ schlicht unmöglich. Neben der fragwürdigen Arzneimittelqualität ist bei solchen Kleinstmengen keine Versorgung mit ausreichenden Mengen in der richtigen Dosierung garantiert. Wer Gutes tun will, sollte an Hilfsorganisationen Geld spenden, aber keine Medikamentenreste“, erklärt Vizepräsident Arnold.