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Leseprobe PTAheute 24/2019: Das kann doch mal passieren – Beratung zur Pille danach

Foto: mixetto – iStockphoto.com

Eine junge Frau schaut sich vorsichtig in der Apotheke um. Als alle anderen Kunden bedient sind und die Offizin verlassen haben, tritt sie an die Kasse heran und sagt leise: „Ich würde gern die Pille danach kaufen.“ Die Situation ist ihr sichtlich unangenehm. Wie reagiert man in diesem Fall? Idealerweise freundlich und unbefangen – denn schließlich kann eine Verhütungspanne jedem mal passieren.

Diskretion erwünscht

Um die Vertraulichkeit der Beratung zu gewährleisten, sollte man der Kundin gleich zu Beginn anbieten, das Gespräch in einem gesonderten Beratungsbereich fortzuführen. So schafft man die besten Voraussetzungen dafür, dass die Kundin ehrlich antwortet. Mädchen oder junge Frauen haben häufig Angst, dass ihre Eltern oder andere Angehörige erfahren, dass sie in der Apotheke die Pille danach gekauft haben. Wenn eine Kundin während der Beratung sehr zurückhaltend antwortet oder man das Gefühl hat, dass sie sich nicht traut, über die Verhütungspanne zu sprechen, kann man beispielsweise folgendermaßen vorgehen: Man kann ihr versichern, dass alles, was man miteinander bespricht, vertraulich bleibt und dass sie sich keine Sorgen machen muss, weil auch Apotheker und PTA der Schweigepflicht unterliegen. Das Gespräch dient einzig und allein dem Zweck, herauszufinden, ob die Pille danach tatsächlich für die Kundin geeignet ist.

Ein positives Gefühl vermitteln

Die erste Frage, die man der Kundin stellen sollte, ist die nach dem Zeitpunkt des ungeschützten Geschlechtsverkehrs. Meist beinhaltet die Antwort auch eine Auskunft darüber, was passiert ist. Um die möglicherweise als peinlich empfundene Situation zu entschärfen, kann man positives Feedback geben und an dieser Stelle gleich auf die Wirkung der Pille danach eingehen, beispielsweise könnte man sagen: „Es war eine gute Entscheidung, dass Sie gleich zu uns in die Apotheke gekommen sind. Die Pille danach kann den Eisprung um circa fünf Tage nach hinten verschieben. So wird verhindert, dass die befruchtungsfähigen Spermien und die Eizelle aufeinandertreffen und es zu einer Schwangerschaft kommt. Um dem Eisprung zuvorzukommen, sollte die Pille danach so schnell wie möglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden.“ Mit diesen Worten vermittelt man der Frau: Sie haben alles richtig gemacht! Außerdem klärt man damit gleich den in einigen Köpfen vorherrschenden Irrglauben auf, dass die Pille danach eine Abtreibungspille sei. Die Abgabe von Levonorgestrel (z. B. PiDaNa®, Levonoraristo®, Levonorgestrel Stada®, Navela®) zur Notfallkontrazeption in der Selbstmedikation darf bis zu 72 Stunden (drei Tage) nach dem Zeitpunkt des ungeschützten Geschlechtsverkehrs erfolgen. Ulipristalacetat, der Wirkstoff in Ellaone®, darf sogar bis 120 Stunden (fünf Tage) nach der Verhütungspanne ohne Rezept verkauft werden. Sollten bereits mehr als fünf Tage vergangen sein, ist der Kundin ein Besuch beim Gynäkologen anzuraten.

Wichtige Fragen abklären

In wenigen Fällen sollte die Abgabe oraler Notfallkontrazeptiva im Rahmen der Selbstmedikation nicht erfolgen, beispielsweise, wenn möglicherweise bereits eine Schwangerschaft vorliegt, eine Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile der beiden Notfallkontrazeptiva besteht oder bestimmte Wechselwirkungen vorliegen (z. B. mit CYP-3A4-Induktoren wie Phenytoin oder Carbamazepin). Damit man bei der Beratung nichts vergisst, bieten manche Hersteller ein Beratungskit zur Pille danach an, das eine Checkliste für den beratenden Apotheker oder PTA sowie Informationsblätter zur Abgabe an die Kundin enthält. Auch die Bundesapothekerkammer hat auf ihrer Homepage Handlungsempfehlungen für die rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva zusammengestellt.

Anwendungshinweise nicht vergessen

Steht einer Abgabe der Pille danach nichts im Wege, sollte man die Kundin noch einmal daran erinnern, das Medikament so schnell wie möglich einzunehmen. Man kann ihr aus diesem Grund auch gleich ein Glas Wasser anbieten. Wichtig ist auch ein Hinweis auf die möglichen Nebenwirkungen, die Handlungsoptionen bei Verspätung der nachfolgenden Monatsblutung sowie auf die weitere Einnahme der Antibabypille und die Notwendigkeit eines zusätzlichen Verhütungsschutzes für mindestens 14 Tage. 

Im Rahmen des Beratungsgespräches bietet es sich zudem an, nach der üblicherweise verwendeten Verhütungsmethode zu fragen und präventiv darauf hinzuweisen, dass die Pille danach zwar vor einer ungewollten Schwangerschaft, aber nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt. Je selbstverständlicher man mit der Situation umgeht, desto ungezwungener und angenehmer wird das Gespräch für die Kundin. 

Und wenn man den Verdacht hat, dass der ungeschützte Geschlechtsverkehr möglicherweise auf eine Gewalttat zurückzuführen ist? Sie sollten in diesen Fällen der Betroffenen dringend eine gynäkologische Nachbehandlung empfehlen und auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ oder den Frauennotruf hinweisen.