Aktuelles
2 min merken gemerkt Artikel drucken

Sprunggelenksverletzungen: Folgeschäden vermeiden

Um Folgeschäden vorzubeugen, sollte jede Sprunggelenksverletzung fachärztlich abgeklärt und versorgt werden. | Bild: miss_mafalda / Adobe Stock

Circa 70 Prozent der Allgemeinbevölkerung erleiden im Laufe ihres Lebens mindestens eine Sprunggelenksverletzung. Das Sprunggelenk ist besonders verletzungsgefährdet: Bereits wenige Grad Abweichung von der normalen Gelenkstellung können eine Verletzung auslösen. Das passiert insbesondere bei Sprunglandungen, schnellen Richtungswechseln und beim Laufen auf unebenem Gelände. Am häufigsten kommt es zu einer Zerrung durch Umknicken.

Ärztlich abklären lassen – Arthrose vorbeugen

Auch vermeintlich harmlose Verletzungen können schwerwiegende Folgen haben. So kann das Gelenk dauerhaft instabil bleiben, wodurch die Betroffenen immer wieder umknicken. Das zieht möglicherweise einen frühzeitigen Gelenkverschleiß nach sich. Schon in jungen Jahren kann dann Arthrose auftreten. Daher sollte man sich mit Sprunggelenksverletzungen an einen Facharzt wenden, raten Orthopäden und Unfallchirurgen.

Verletzungsanfälligkeit reduzieren

Zu einer adäquaten Behandlung von Sprunggelenksverletzungen gehören auch Maßnahmen, um erneuten Verletzungen vorzubeugen, unter anderem die Anwendung von Einlagen, Tapes und Orthesen oder das Training von Koordinationsfähigkeit und Balance. Allerdings sollten die Betroffenen auch Risikofaktoren für eine Verletzungsanfälligkeit minimieren. Das beinhaltet Abbau von Übergewicht, neuromuskuläres Training, Eigenübungen und Physiotherapie.

Quelle: Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU)