Rückruf Aspecton® Hustensaft
Apecton® Hustensaft muss zurück. Der Hersteller des pflanzlichen Hustenpräparates, Krewel Meuselbach, fordert in Abstimmung mit der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) die Apotheken auf, zahlreiche Chargen von Apecton® Hustensaft über den Großhandel zurückzuschicken. Betroffen von dem Rückruf ist sowohl die kleine Flasche mit 100 ml Apecton® Hustensaft als auch die größere mit 200 ml Apecton® Hustensaft.
Welche Apecton®-Hustensaft-Chargen müssen zurück?
Aspecton® Hustensaft 100 ml, Flüssigkeit zum Einnehmen
(PZN 09892891)
Ch.-B.: 54305B, 54306A, 54307A, 55008A, 55008B, 55009A, 61101A, 62203A, 62204A, 64105B, 64406A, 64507A, 64508A, 71803A, 71804A, 74306A, 74307A, 80101B, 80502A, 83105A, 83106A
Aspecton® Hustensaft 200 ml, Flüssigkeit zum Einnehmen
(PZN 09892916)
Ch.-B.: 54305A, 55010A, 61102A, 64105A, 70201A, 71102A, 73005A, 74308A, 80503A, 82504A
Grund für den Rückruf
Wie die AMK erklärt, erhielt die Kommission aus mehreren Apotheken Meldungen, Reklamationen sowie Einsendungen des ethanol- und zuckerfreien Hustensaftes. Krewel Meuselbach hat aufgrund der Reklamationen „weiterführende Untersuchungen veranlasst“ und dabei festgestellt, dass „einzelne Chargen Ausfällungen aufweisen, die die Dosiergenauigkeit einschränken können“. Eine gesundheitliche Gefährdung der Patienten bestehe nicht, betont der Hersteller. Dennoch rufe man potenziell betroffene Chargen vorsorglich zurück.
Apecton® Hustensaft wird eingesetzt bei Beschwerden im Rahmen von Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim. Es soll Beschwerden bei akuter Bronchitis bessern. Vorteilhaft ist, dass Aspecton® Hustensaft bereits bei Kindern ab einem Jahr eingesetzt werden darf. Der Thymiankraut-Dickextrakt ist ethanol- und zuckerfrei.
Die Apotheker erhalten nach Rücksendung über den Großhandel eine Gutschrift.